Nachnamen der Kinder bei (neuem) Doppelnamen

20. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
DerPascal
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachnamen der Kinder bei (neuem) Doppelnamen

Hallo zusammen,

kurze, aber wahrscheinlich einfache Frage: das Kind zweier unverheirateter Eltern trägt den Nachnamen der Mutter. Nach der Heirat erhält die Mutter einen Doppelnamen.

Kann das Kind weiterhin den (alten) Nachnamen der Mutter behalten (der ja weiterhin Bestandteil des Doppelnamens ist)?

Lieben Dank im Voraus!

-- Editiert von User am 20. September 2022 19:00

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von DerPascal):
Kann das Kind weiterhin den (alten) Nachnamen der Mutter behalten (der ja weiterhin Bestandteil des Doppelnamens ist)?
Wenn nur die Mutter einen Doppelname annimmt, heißt das, dass als Ehename der Name des Vaters gewünscht ist.

siehe dazu § 1617c BGB

Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so erstreckt sich der Ehename auf den Geburtsnamen des Kindes nur dann, wenn es sich der Namensgebung anschließt.

Das bedeutet: Kind unter 5 erhält den Ehename (Name des Vaters) automatisch. Ist das Kind über 5, so kann man die Anschlusserklärung einfach nicht erteilen. Dann würde das Kind seinen bisherigen Namen (Geburtsname der Mutter) behalten. Das Kind kann diese Erklärung aber theoretisch unbegrenzt abgeben/nachholen, könnte sich also auch als Volljähriger noch umbenennen.

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#2
 Von 
DerPascal
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 0x hilfreich)

Interessant. Vielen Dank!

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