Hallo zusammen,
kurze, aber wahrscheinlich einfache Frage: das Kind zweier unverheirateter Eltern trägt den Nachnamen der Mutter. Nach der Heirat erhält die Mutter einen Doppelnamen.
Kann das Kind weiterhin den (alten) Nachnamen der Mutter behalten (der ja weiterhin Bestandteil des Doppelnamens ist)?
Lieben Dank im Voraus!
-- Editiert von User am 20. September 2022 19:00
Nachnamen der Kinder bei (neuem) Doppelnamen
20. September 2022
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Frage vom 20. September 2022 | 19:00
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachnamen der Kinder bei (neuem) Doppelnamen
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#1
Antwort vom 21. September 2022 | 08:09
Von
Status: Student (2801 Beiträge, 919x hilfreich)
Wenn nur die Mutter einen Doppelname annimmt, heißt das, dass als Ehename der Name des Vaters gewünscht ist.ZitatKann das Kind weiterhin den (alten) Nachnamen der Mutter behalten (der ja weiterhin Bestandteil des Doppelnamens ist)? :
siehe dazu § 1617c BGB
Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so erstreckt sich der Ehename auf den Geburtsnamen des Kindes nur dann, wenn es sich der Namensgebung anschließt.
Das bedeutet: Kind unter 5 erhält den Ehename (Name des Vaters) automatisch. Ist das Kind über 5, so kann man die Anschlusserklärung einfach nicht erteilen. Dann würde das Kind seinen bisherigen Namen (Geburtsname der Mutter) behalten. Das Kind kann diese Erklärung aber theoretisch unbegrenzt abgeben/nachholen, könnte sich also auch als Volljähriger noch umbenennen.
#2
Antwort vom 21. September 2022 | 12:57
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 0x hilfreich)
Interessant. Vielen Dank!
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