Steuererklärung Bruchteilsgemeinschaft

21. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
go616796-52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Bruchteilsgemeinschaft

Liebe Community, folgender Sachverhalt beschäftigt mich:

Es gibt ein Reihenendhaus (Kein Mehr-Parteienhaus) welches eine Bruchteilsgemeinschaft bestehend aus
3 Geschwistern gehört (2 Brüder, 1 Schwester).

Im Jahr 2018 wurde dieses Haus von der Oma auf die Geschwister überschrieben, die Oma verstarb noch im selben Jahr. Im Jahr 2019 wurden umfangreiche Renovierungsarbeiten an dem Haus vorgenommen
(Erneuerung der Elektrik, neue Heizung, ec). Zu diesem Zeitpunkt war das Haus nicht vermietet und nicht bewohnt.

Im Jahr 2020 zogen zwei der drei Geschwister (die zwei Brüder) in das Haus ein und gründeten eine WG.
Zwei der vier Schlafzimmer werden extern an Dritte vermietet. Diese zwei externen Mitbewohner zahlen also Miete. Die beiden Brüder zahlen Ihren Beitrag zum Erhalt des Hauses (Fixkosten wie Grundsteuer, Versicherungen etc und einen Rücklagenanteil, jedoch keine Miete)

Folgende steuerliche Fragen ergeben sich:

1) Inwiefern (und überhaupt) können die Renovierungsarbeiten (Erneuerung der Elektrik und Heizung) steuerlich geltend gemacht werden?
(Absetzbar/Abschreibbar, voll/teilweise/gar nicht?) da nicht vermietet oder bewohnt zu dem Zeitpunkt.
2) Kann bzw. muss das über die EüR der GbR (der Bruchteilsgemeinschaft) erfolgen? Oder eher direkt auf der privaten Einkommenssteuererklärung?
3) Wäre es steuerlich sinnvoll, die Gewinnaufteilung der GbR zu 100% auf die Schwester zu legen, da sie als Vermieterin die meisten steuerlichen Vorteile erwirken kann?
4) Können die Ausgaben aus 2019 heute (2022) noch geltend gemacht werden?

Hintergrund: Da die beiden Brüder das Haus bewohnen, Nutzen sie ja das Haus und sind keine "reinen" Vermieter. (Und können ja auch nicht an sich selbst vermieten). Nur die Schwester kann als reine Vermieterin (die nicht mit in dem Haus wohnt) betrachtet werden.


Vielen Dank für jede Hilfe

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