Besitzstörung in Österreich

21. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
SaBine3671
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Besitzstörung in Österreich

Wir waren vor 2 Wochen in Kitzbühel und sind beim Wenden in einer Sackgasse unbeabsichtigt wohl mit den Hinterrädern auf ein Privatgrundstück gekommen. Dies wurde mit einer Kamera gefilmt. Nun haben wir ein Schreiben eines in Deutschland ansässigen Anwalts bekommen, der sich wohl auf Parkdelikte spezialisiert hat. Es geht um eine Besitzstörung gemäß Paragraph 339 ABGB . Wir sollen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben und die angefallenen Kosten in Höhe von 345€ zahlen. Für mich hört sich das nach Schikane und Geldmacherei an. Ist hier ein Einspruch/ Wiederspruch sinnvoll bzw. erfolgsversprechend?

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64 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von SaBine3671):
die angefallenen Kosten in Höhe von 345€ zahlen.

Die sind wofür genau?



Zitat (von SaBine3671):
Ist hier ein Einspruch/ Wiederspruch sinnvoll bzw. erfolgsversprechend?

Wenn die die Störung begangen wurde, dürften die Aussichten marginal sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Die Wirtschaftskammer Österreich definiert Besitzstörung so.
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Besitzstoerung_-_allgemeiner_Ueberblick.html
Nach deren Auffassung dürfte das Wenden keine sein, sie parkten ja nicht auf dem Grundstück.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SaBine3671
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die sind wofür genau?

Rechtsanwaltskosten, Halterauskunft, Überwachungskosten

Ich würde es ja verstehen, wenn ich dort geparkt hätte. Aber wenden, also 2 Sekunden mit dem Hinterrad. Das scheint mir doch sehr überzogen... also ob das Gesetz tatsächlich für so einen Fall gemacht ist

-- Editiert von User am 22. September 2022 09:56

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#4
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Dann sollten sie vielleicht besser nichts unterschreiben.

Wogegen will man denn Widerspruch einlegen, Verwaltungsakt gabs doch gar nicht oder?

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Ich sehe hier auch keine Besitzstörung (weder nach DE noch nach AT Definition), zumal es sich ja vermutlich nicht um ein umfriedetes Gelände handelt, sonst hätte man dieses mit dem Kfz ja nicht "betreten" können.

Der Anspruchsteller wird sich freuen, auf seinen Anwaltskosten sitzen zu bleiben. :)

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#6
 Von 
KlausSt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Sabine, bei mir das gleiche am 30.09.
Ich nehme an es handelt sich um die Kirchgasse 8. wenn ja bitte melden, soweit ich das verstanden habe, darf nach 339 keine Abzocke stattfinden. Ich vermute, dass hier eine Abzocke bzw. Bereicherung vorliegt. Wer noch von dessen Anwalt ein Schreiben bekommen hat, darf sich hier gerne melden. Vielleicht kann man gemeinsam dagegen vorgehen.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KlausSt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Sabine, bei mir das gleiche am 30.09.
Ich nehme an es handelt sich um die Kirchgasse 8. wenn ja bitte melden, soweit ich das verstanden habe, darf nach 339 keine Abzocke stattfinden. Ich vermute, dass hier eine Abzocke bzw. Bereicherung vorliegt. Wer noch von dessen Anwalt ein Schreiben bekommen hat, darf sich hier gerne melden. Vielleicht kann man gemeinsam dagegen vorgehen.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SaBine3671
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von KlausSt):
Kirchgasse 8

Ja, genau da. Scheint ein gutes Geschäft zu sein

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KlausSt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Habt ihr schon was erreicht bzw. kann man sich gegen die Klage zusammen zur Wehr setzen ?

Hab eine Mail an meine Rechtsschutzversicherung geschrieben.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SaBine3671
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe dir auf die persönliche Nachricht geantwortet. Lass von dir hören was deine Rechtsschutz sagt, bzw dann ein Anwalt.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KlausSt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mach ich auf jeden Fall. Falls noch jemand an der Adresse gefilmt wurde, bitte melden.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
SteffiR123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, bei uns dasselbe. Kurzes Wendemanöver auf dem Hof. Auch 345 Euro Forderung.
Allerdings bestreite ich sogar das ich den Hof befahren habe, denn auf dem Bild das der Anwalt mitschickte sehe ich mich noch auf dem Gehsteig. Ich werde auf jeden Fall nichts bezahlen und lasse es auf eine Verhandlung ankommen. Der Anwalt droht sogar mit einer Schadenersatzklage. Welcher Schaden ist denn entstanden?
Ich sehe das als reine Abzocke.
Oder der Eigentümer hat wirklich eine kleine Besitzstörung und sollte sich deshalb mal in Therapie begeben.

Ich habe durch googeln entdeckt das es ein Urteil gibt das solche Zahlungsaufforderungen wegen Besitzstörung
auf maximal 70 Euro deckelt.
Zum Nachlesen:
https://auto-motor.at/Auto-Service/Recht-Verkehr/Recht-Strassenverkehr-Archiv/Klage-Besitzstoerung-Parken.html

Weshalb allein die Forderung schon völlig überzogen ist.

-- Editiert von User am 17. Oktober 2022 16:10

-- Editiert von User am 17. Oktober 2022 16:11

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#13
 Von 
go618433-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Allerseits,
vielen Dank für diese offenen Berichte. Die haben uns jetzt erst mal geholfen - es handelt sich wohl tatsächlich um eine klare Abzocke. Genau das Gleiche und am gleichen Ort (Kirchgasse 10a, dort ist wohl eine Kamera installiert von einer sog. "VV1 GmbH" - dies zeigt, dass die das rundum dort so machen) ist das jemanden Bekannten passiert. Die Frage ist jetzt wirklich, was genau tun? Habt Ihr da schon Anhaltspunkte oder eine Idee bevor wir zu Rechtsschutzversicherung gehen? Danke Euch -MC

-- Editiert von User am 17. Oktober 2022 16:42

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
KlausSt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Rechtsschutz hat mir folgenden Anwalt empfohlen:

Rechtsanwalt
Dr. Norbert Novohradsky Rathausplatz 2
A-4810 Gmunden
Telefon: 00 43 - 76 12 / 71 999 Telefax: 00 43 - 76 12 / 71 999 - 71

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, darf sich bestimmt gerne auch an ihn wenden.
Zusammen kann man sicher mehr erreichen.

Ich werde weiter berichten.

LG Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
SaBine3671
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von go618433-95):
Kirchgasse 10a, dort ist wohl eine Kamera installiert von einer sog. "VV1 GmbH"
Meine Recherche auf Google hatte ergeben, dass dies die Adresse der Firma des Besitzers von Kirchgasse 8 ist. Unternehmensberater...

Wir waren nach dem Vorfall noch 2 Wochen in Italien und fanden das Schreiben dann vor mit noch 4 Tagen bis zum Fälligkeitstermin. Leider hat sich unsere Rechtsschutz gesträubt (Deugra). Würde mich aber sehr interessieren wie es ausgeht und wenn ihr Aussagen weiterer Betroffener braucht ... gerne

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
KlausSt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

der Anwalt rief mich eben zurück. Ist mittlerweile ein Geschäftsmodell in Österreich. Die Regierung interessiert es nicht und solche Gauner kassieren ab.

Ich solle bezahlen, da ein Verfahren zu 99% nicht gewonnen werden kann.

Wenn sich genug Geschädigte melden, könnten wir für die Zukunft vielleicht was erreichen.

Schreibt mir an GegenAbzocke@outlook.de, wenn ihr dabei seid, den Betrügern das Geschäft zu vermiesen. Sollten sich genug Geschädigte finden, werde ich mich an Medien und die österreichische Regierung wenden.

LG Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
SteffiR123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Also du bezahlst jetzt?

Wenn wir für die Zukunft was erreichen wollen, wäre es sicher effektiver wenn keiner bezahlt. Auch wenn dadurch viel höhere Kosten drohen. Diese Gauner sollten ihr Geld nicht kampflos bekommen. Wenn deren Rechtssystem mit solchen Klagen überflutet wird, wird die Regierung sicher etwas unternehmen.

Wenn ich diese Klage verliere, ist Österreich für mich als Urlaubsland gestrichen. Ich war schon einige male dort und es würde mir auch leid tun für die vielen netten Leute die ich dort kennengelernt habe. Aber dann wars das.

Hier werden Gesetze als Waffe missbraucht damit sich gewissenlose Menschen bereichern.
Das sowas in einem Land wie Österreich noch möglich ist, kann ich kaum glauben.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
KlausSt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider doch, diese Verbrecher sind per Gesetz in Österreich geschützt. Die Regierung könnte es sicherlich leicht ändern, z. B. eine Ergänzung um den Passus, dass kurzzeitiges Befahren um zu wenden ohne jemanden zu behindern erlaubt ist. Scheint aber so als hätte daran keiner Interesse. Ich verstehe es ja, wenn jemand dort parkt oder die Anwohner behindert, aber auch das Befahren für 5 Sekunden um zu wenden wir hier als Bereicherung per Gesetz erlaubt.

Laut Anwalt wird es erheblich teurer, wenn man nicht bezahlt. Ist also auch keine gute Lösung.

Eine Petition kann man nur mit Wohnsitz in Österreich einreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
SaBine3671
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Gesetz ist aus 18xx. Da waren so Fälle bestimmt nicht vorgesehen. Wird wohl Zeit im neuen Jahrhundert anzukommen.

Aber tatsächlich ist es so dass eine Klage ganz schnell bei 2000€ Kosten rauskommt.

Vielleicht lässt sich ja ein Österreicher finden..

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
KlausSt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von SaBine3671):
Aber tatsächlich ist es so dass eine Klage ganz schnell bei 2000€ Kosten rauskommt.


Ja das sagte der Anwalt auch, es geht schnell in die tausende und Erfolgsaussicht gen Null.
Ich würde gegen die Gauner gerne was unternehmen, die Frage ist nur wie.

Der Anwalt hat in seinem Schreiben die Verpflichtungserklärung noch an die vorherige Person ausgestellt.
Vielleicht verstösst das ja gegen die DSGVO.

Wer kennt sich damit aus ?

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#21
 Von 
SteffiR123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hab mal gegoogelt, hier der Paragraph auf den sich die Klage beziehen soll

§ 339 AGBG:
Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit seyn, so ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern.

Ich bin ja zugegebenermaßen nur ein kleines Licht, also kann mir mal jemand erklären warum die Erfolgsaussichten gleich Null sein sollen, wenn doch gar kein Schaden entstanden ist.

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#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
KlausSt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Hier konnten die Gebühren jedenfalls auf 70€ reduziert werden:

Das habe ich den Anwalt auch gefragt. Er meinte zu den 70€ kommen dann die Anwaltsgebühren und Auslagen.
Dann ist man bei den 345€.

Auch der Umstand, den SteffiR123 nannte ist unbegreiflich. Es wurde nichts beschädigt, dennoch ist es so, dass die Rechtssprechung in Österreich auch ein befahren als Verstoss ansieht und somit hat man keine Chance.

Gesetze sind oft eben auch Auslegungssache

Signatur:

LG Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
SteffiR123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

ich hab ja gesagt das ich keine Ahnung habe.

In meinem Fall bin ich auf dem Foto gerade mal geschätzt 1 Meter von der Straße weg. Selbst im Österreich wird es doch einen Bereich geben, der für alle Verkehrsteilnehmer nutzbar sein muss. Also auch für Fußgänger und auch Autos. Selbst wenn dieses Stück schon Privatbesitz sein sollte werde ich argumentieren dass dies für mich nicht ersichtbar war.

Aber auch wenn ich verliere, ich will diesem ehrlosen Anwalt in die Augen sehen. Kampflos kriegt er von mir nix.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
KlausSt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von SteffiR123):
In meinem Fall bin ich auf dem Foto gerade mal geschätzt 1 Meter von der Straße weg


War bei mir auch nicht anders. Wenn man Dich unterstützen kann gegen diese Bande, melde Dich.
Hoffentlich schliessen sich noch etliche an :)

Signatur:

LG Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
SteffiR123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Was machst du denn? Zahlst du?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von KlausSt):
Er meinte zu den 70€ kommen dann die Anwaltsgebühren und Auslagen.


Die 70€ sind die Anwaltsgebühren und die Auslagen. So verstehe ich das jedenfalls. Wofür sollen die 70€ denn sonst sein?

Das steht auch ziemlich deutlich so in dem Artikel:
Daher wurde der Betrag , den die Konsumentin zu zahlen hatte, vom Gericht auf knapp 70 Euro, was den Kosten für das Anwaltsschreiben inklusive Steuern und Kosten für die Lenkererhebung entspricht, reduziert

Oder meinte er die Kosten für den eigenen Anwalt?

Zitat (von KlausSt):
Gesetze sind oft eben auch Auslegungssache


Richtig, denn es gibt ja in Deutschland eine sehr ähnliche Vorschrift (§ 1004 BGB), nur wird die von Gerichten nicht so streng ausgelegt.

Und hier noch ein interessanter Artikel zu der Thematik:
https://auto.oe24.at/thema/oeamtc-warnt-autofahrer-vor-teurer-abzock-masche/492086257

-- Editiert von User am 18. Oktober 2022 22:35

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
SteffiR123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, interessant.

und hier hab ich noch etwas gefunden, das euch Mut machen soll.

https://konsument.at/besitzstoerung092019

Die Gefahr das man bei einer Klage auf die Schnauze fällt ist natürlich immer noch da, aber die Frage ist doch riskieren die überhaupt eine Klage einzureichen.
Falls die verlieren haben sie doch die hohen Gerichtskosten, um das wieder reinzukriegen brauchen sie wiederum sehr viele die anstandslos bezahlen.

Also ich lass es wirklich darauf ankommen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von SteffiR123):
also kann mir mal jemand erklären warum die Erfolgsaussichten gleich Null sein sollen, wenn doch gar kein Schaden entstanden ist.

Hier ist aber nun mal ein Schaden entstanden.



Zitat (von SteffiR123):
Selbst im Österreich wird es doch einen Bereich geben, der für alle Verkehrsteilnehmer nutzbar sein muss. Also auch für Fußgänger und auch Autos.

Nö, weder in AT, auch nicht in DE, FR, USA, ...



Zitat (von SteffiR123):
Selbst wenn dieses Stück schon Privatbesitz sein sollte werde ich argumentieren dass dies für mich nicht ersichtbar war.

Jeder darf sich so unwissend und dumm darstellen wie er mag und es für seine Zwecke als nützlich erachtet.
Das das nicht unbedingt zielführend ist, die Glaubwürdigkeit komplett zerstören kann und sogar zu Strafen führen kann, ist einem sicherlich bewusst?



Zitat (von SteffiR123):
Wenn ich diese Klage verliere, ist Österreich für mich als Urlaubsland gestrichen.

Oh welche fürchterliche Drohung für das Land und seine Bewohner ...



Zitat (von SteffiR123):
es würde mir auch leid tun für die vielen netten Leute die ich dort kennengelernt habe.

Das man nun Unschuldige bestrafen möchte, dafür das man selber sich nicht an die Gesetze des Landes gehalten hat - sagt doch einiges über das eigene Rechtsverständnis aus.



Zitat (von SteffiR123):
Hier werden Gesetze als Waffe missbraucht damit sich gewissenlose Menschen bereichern.
Das sowas in einem Land wie Österreich noch möglich ist, kann ich kaum glauben.

Eventuell sollte man da mal eine Bildungslücke schließen und schauen zu welchen Zwecken Gesetze gemacht werden?

Das ist in jedem Land möglich, sowohl in DE, allen anderen Ländern Europas, den USA, in jedem Rechtsstaat. Denn das ist schlicht ein Grundzweck von Gesetzen, das man Sanktionen gegen die verhängen kann, welche sie nicht beachten.



Zitat (von KlausSt):
Der Anwalt hat in seinem Schreiben die Verpflichtungserklärung noch an die vorherige Person ausgestellt.

Bedeutet was genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hier ist aber nun mal ein Schaden entstanden.


Dann beziffere doch bitte mal diesen Schaden der durch ein kurzes Befahren der Einfahrt entstanden ist.

ProTip: In Deutschland gibts diesen Schaden nicht.

Und eine Besitzstörung liegt zumindest nach Ansicht diverser Gerichte auch nicht vor (siehe VG Bayreuth, Beschluss v. 02.12.2020 – B 1 E 20.1231 Absatz 19 als Beispiel).

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