Rückzahlungsforderung ehemaliger Arbeitgeber

22. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
ParadisE95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlungsforderung ehemaliger Arbeitgeber

Hallo liebe Anwalts Community, vllt kann man mir hier helfen?... Mein ehemaliger Arbeitgeber sendete mir als Student nach Austritt Mitte Februar eine Überzahlungsrückforderung zu, diese auf meiner letzten Gehaltsabrechnung nicht ersichtlich war. Meine Gehaltsabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung wurde seit dem mehrfach auf Grund von Fehlern in Forderung und Aufschlüsselung seitens Betriebes korrigiert. Die Rückzahlungsforderung liegt mir nun in korrigierter Version durch ein Inkasso Schreiben mit einer Frist von 3 Tagen nach Erhalt des Schreibens vor. Mein Anliegen: Prüfung; Gemäß § 818 Absatz 3 BGB - Entreicherung. Hätte man hier eine Chance da gegen vor zu gehen?

Gruß

ParadisE95

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

dann begründe doch mal, warum du entreichert sein willst.
Einfach nur "ich hab das Geld ausgegeben" reicht da nämlich nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ParadisE95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan,

danke für deine Antwort, leider verstehe ich das nicht genau.
Es ist doch genau das, was eine Entreicherung bedeutet?

Zwischen der Richtigkeit der Forderung und meinem letzten Monatsgehalt im Unternehmen, lagen 4 Monate. (Februar bis 2 Juni.)
Kann hier davon ausgegangen werden, dass man das erhaltene Geld zu dem Zeitpunkt nicht schon in Miete, Einkauf oder andere Nebenkosten ausgegeben hat?

Das erste was man findet wenn man nach dem Wort "googelt"

"Fachleute sprechen von einer "Entreicherung", wenn das Geld in gutem Glauben bereits ausgegeben wurde, etwa für ein Essen, einen Konzertbesuch oder einen Ausflug. Jedenfalls für etwas, das sich nicht mehr im Vermögen der Person befindet...."

Gruß

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32284 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von ParadisE95):
Anwalts Community, vllt kann man mir hier helfen?.
Zum Anwalt... bitte nebenan. :smile:

Meine Meinung:
Eine Überzahlung muss auf der letzten Gehaltsabrechnung nicht ersichtlich sein.

Zitat (von ParadisE95):
Meine Gehaltsabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung wurde seit dem mehrfach auf Grund von Fehlern in Forderung und Aufschlüsselung seitens Betriebes korrigiert.
Wann hast du vom AG die letzte korrigierte Abrechnung erhalten? Im Juni??

Vermutlich hat der AG im Rahmen seiner Möglichkeiten aus dem Arbeitsvertrag (z.B. Ausschlussfristen) die Rückforderung geltend gemacht.
Du hast nicht reagiert, der AG hat die Sache vom Tisch geschoben--- zum Inkasso.

Ob du das ZUVIEL ausgegeben hast, spielt hier keine Rolle. Wenn der AG die Abrechnung korrekt korrigiert hat, wirst du zurückzahlen müssen.

Was schreibt denn das Inkasso genau?
Hauptforderung X €
weitere Kosten...?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kann hier davon ausgegangen werden, dass man das erhaltene Geld zu dem Zeitpunkt nicht schon in Miete, Einkauf oder andere Nebenkosten ausgegeben hat?
Ja, kann man. Aber deshalb bist du nicht entreichert, denn du hättest die Ausgaben so oder so gehabt.

Entreicherung ist beispielsweise, wenn du mit dem Lottogewinn eine Weltreise machst, und nach Rückkehr der Gewinn für nichtig erklärt wird.
Ohne Gewinn hättest du die Reise niemals gebucht, daher bist du entreichert.

Anderes Beispiel: Du bekommst eine Fehlüberweisung, und die wird aufgrund einer Kontopfändung direkt gepfändet. Da bist du nicht entreichert, es war nur eine Vermögensverschiebung.

Zitat:
"Fachleute sprechen von einer "Entreicherung", wenn das Geld in gutem Glauben bereits ausgegeben wurde, etwa für ein Essen, einen Konzertbesuch oder einen Ausflug.
Merkst du, dass dort gezielt keine normalen Lebenshaltungskosten aufgeführt sind?
Und übrigens auch nichts was man wieder verkaufen kann, denn auch das müsste man tun (etwa das Auto, welches man sich von einer später widerrufenen Abfindung gekauft hat).

"In gutem Glauben" ist dann auch noch ein Punkt. Man muss schon erkennen, ob der Lohn überhaupt korrekt ausgezahlt wurde.
Daher wäre interessant, warum denn zu viel gezahlt wurde.

Stefan

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#5
 Von 
ParadisE95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wann hast du vom AG die letzte korrigierte Abrechnung erhalten? Im Juni??


Im Juni ja, die Abrechnung wurde mir nach Auszahlung im Februar jeweils im März, Mai und Juni noch einmal korrigiert. Jedes Mal zu einem anderen Rückzahlungsbetrag.
Des weiteren habe ich vier Korrekturen meiner Lohnsteuerbescheinigung bekommen die alle nicht stimmen zu scheinen.

Zitat:
Was schreibt denn das Inkasso genau?


Das ich nach Erhalt des Schreibens am 20.09 bis zum 23.09 Zeit hätte den Betrag auf das Konto des Inkasso Unternehmen zu überweisen. Grund: Hauptforderung aus überzahltem Arbeitsentgelt...

Zitat:
Daher wäre interessant, warum denn zu viel gezahlt wurde.


der Lohn wurde auf Grund eines Fehlers der Personalabteilung falsch ausgezahlt, wie sich im Juni herausstellte.
Hier hatte man mir unter zwei separaten Punkten, unter der Auflistung Entgeltstunden ohne VRS zweimal die Krankheitstage ausgezahlt. Die Fehlerhafte Differenz ist mir nicht aufgefallen, da hier zwei Abrechnungen (Januar + Februar) zum Vertragsende zusammen ausgezahlt wurden, es Fehler bei der Versteuerung seitens Personalabteilung gab und es einen Vertraglich vereinbarten Betrag von 500Euro gab, diesen ich am Ende des Vertrages zurückzahlen musste. Bei der Abrechnung war letzterer Betrag allerdings schon aufgelistet.


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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32284 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von ParadisE95):
Das ich nach Erhalt des Schreibens am 20.09 bis zum 23.09 Zeit hätte den Betrag auf das Konto des Inkasso Unternehmen zu überweisen. Grund: Hauptforderung aus überzahltem Arbeitsentgelt...
Nun ja, genau ist anders----so schreibt das Inkasso nicht, aber so ungefähr.
Dass nur 3 Tage Frist gegeben werden, kann nicht stimmen.
Von wann ist das Inkasso-Schreiben /Datum??

Ja, Fehler passieren. Die können korrigiert werden. Dann kommt entweder Rückforderung oder Nachzahlung raus.

Wie viel € wofür will das Inkassobüro nun schnellstens haben? Gehts evtl. mal konkret?

Hauptforderung X €
was noch im einzelnen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ParadisE95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

@Harry van Sell

Zitat:
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


he aber auf der Seite bin ich hier doch?? :P
Einen Anwalt einschalten möchte ich eigentlich erst wenn ich mir sicher sein kann, ob es da eine Chance gibt drum herum zu kommen. Scheint aber wohl nicht so.

@Anami
Zitat:
Nun ja, genau ist anders----so schreibt das Inkasso nicht, aber so ungefähr.
Dass nur 3 Tage Frist gegeben werden, kann nicht stimmen.
Von wann ist das Inkasso-Schreiben /Datum??


-Doch, das ist der wesentliche Anteil der Forderung/Hauptforderung auf dem Schreiben des Inkasso.
Des weiteren wird die Vermittlerrolle zwischen Inkasso und dem AG aufgeführt und das die Zahlung an das Inkasso getätigt wird. Im Schluss führt das Inkasso den Verzugsschadenersatz auf.
-Doch, das Schreiben ist vom 15.09 und wurde wohl am Freitag vor dem Wochenende in die Post gegeben. Erreicht hat es mich am Dienstag (20.09) mit Forderung für den 23.09.

Zitat:
Wie viel € wofür will das Inkassobüro nun schnellstens haben? Gehts evtl. mal konkret?


-Betrag 350Euro
-wofür?? (wie beschrieben): Betreff: Rückzahlungsforderung ehemaliger Arbeitgeber; Hauptforderung aus überzahltem Arbeitsentgelt.
-Grund (wie beschrieben): doppelte Auszahlung der Kranktage seitens Personalabteilung

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32284 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von ParadisE95):
Doch, das ist der wesentliche Anteil der Forderung/Hauptforderung auf dem Schreiben des Inkasso.
NÖ, das ist das, was du für wesentlich hältst. Genau wäre der Wortlaut.
Vermittlerrolle? Soll man daraus verstehen, dass das Inkasso dir im Namen des AG anbietet, bis 23.9. einmalig 350,- an das Inkassobüro zu zahlen? Und die Sache wäre erledigt?
Das Inkassobüro arbeitet also kostenlos?
Zitat (von ParadisE95):
Doch, das Schreiben ist vom 15.09
Was heißt doch? Die Frist lt. Schreiben ist 8 Tage.

Sehr ungewöhnliches Inkasso ...oder sehr ungewöhnliche Sachverhaltsschilderung.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
ParadisE95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
NÖ, das ist das, was du für wesentlich hältst. Genau wäre der Wortlaut.
Vermittlerrolle?


Wie "NÖ"?? Das Schreiben ist nur eine Seite lang und den Inhalt habe ich jetzt mehrfach hier geschildert.
Genauer Wortlaut seitens Inkasso an der Stelle... "Wir betrachten es als unsere Aufgabe zu vermitteln und wollen Ihnen hiermit die Gelegenheit geben, die Sache in einem außergerichtlichen Verfahren zu erledigen."
(Das wenn ich nicht Zahle, es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sollte klar sein. Aus diesem Grund habe ich den Forenbeitrag geschrieben.)

Zitat:
Soll man daraus verstehen, dass das Inkasso dir im Namen des AG anbietet, bis 23.9. einmalig 350,- an das Inkassobüro zu zahlen? Und die Sache wäre erledigt?


Genau, wie beschrieben

Zitat:
Das Inkassobüro arbeitet also kostenlos?


-Gesamtkosten aus AG- und Inkassoforderung sind 350€. Denke kostenlos würde ein solches Unternehmen nicht arbeiten.

Zitat:
Die Frist lt. Schreiben ist 8 Tage.

Naja wenn man beachtet, dass das Schreiben von 8 Tagen 5 in der Post/ Postausgang lag, da habe ich nur die Chance die drei Tage zu nutzen nach dem ich das Schreiben erhalten habe.

Zitat:
Sehr ungewöhnliches Inkasso


Danke, das nützt einem nur nichts wenn man von denen ein solches Schreiben vorliegen hat.

Zitat:
oder sehr ungewöhnliche Sachverhaltsschilderung.


Nun ja einen Sachverhalt zu verstehen würde manchmal beim vierten Kommentar unter einem Forenbeitrag schon helfen. Zumindest dem Verfasser...


Denke von meiner Seite weiß ich, was ich wissen muss. Danke für die Hilfe.

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Um wie viel Geld geht es hier eigentlich?

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verklagt, dann muss der Arbeitgeber zwingend seine eigenen Rechtsanwaltskosten + 50% der Gerichtskosten übernehmen - egal wie das Verfahren ausgeht.
Insofern wenn diese Kosten höher sind als die Forderung, dann würde ich die Forderung nicht zahlen.

Die Nebelkerze mit der Entreicherung kann man ja zünden.
Wichtig: Widerspreche der Forderung einmalig, schriftlich und nachweibar gegenüber dem Inkassounternehmen. Danach musst Du auf deren Briefe nicht reagieren.
Du musst nur dem Gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen.

Zitat:
Einen Anwalt einschalten möchte ich eigentlich erst wenn ich mir sicher sein kann, ob es da eine Chance gibt drum herum zu kommen. Scheint aber wohl nicht so.


Einen Anwalt schaltest Du erst ein, wenn eine Klagebegründung auf dem Tisch liegt.

-- Editiert von User am 23. September 2022 14:14

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32284 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von ParadisE95):
Nun ja einen Sachverhalt zu verstehen würde manchmal beim vierten Kommentar unter einem Forenbeitrag schon helfen. Zumindest dem Verfasser...
Wenn ein Fragesteller statt mit Anwaltssuche und Entreicherungsideen gleich richtig fragen würde, statt ein gedrechseltes Geheimnis aus einem popligen Inkassoschreiben zu machen, wäre man uU schon nach 1 Antwort fertig gewesen und der Fragesteller im Bilde.
Nämlich nach Angabe der Hauptforderung in X € und der übrigen Forderungsbestandteile.
Das Inkassobüro arbeitet natürlich nicht kostenlos, aber die Hauptforderung (die evtl. zu zahlen wäre) ist noch immer unbekannt.
Jetzt ist dir zumindest der Unterschied zwischen *genau/Wortlaut* und eigener Schilderung deutlich geworden. Heute endet die Frist.

Du kannst die Hauptforderung zahlen, wenn du dir sicher bist, dass die Summe korrekt ist und aus der Dopplung stammt oder die 350,- zahlen oder gar nichts zahlen.
Im letzten Fall kommt vermutlich noch eine Zahlungsaufforderung, dann ein gerichtlicher Mahnbescheid, weil das außergerichtliche Verfahren erfolglos war.
Dann wird es wahrscheinlich insgesamt teurer.
Mit Entreicherung hat es noch immer nichts zu tun.
Gern kannst du noch Suche Anwalt für... probieren.
Eine Chance beginnt bei 0,01%.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:

Genauer Wortlaut seitens Inkasso an der Stelle... "Wir betrachten es als unsere Aufgabe zu vermitteln und wollen Ihnen hiermit die Gelegenheit geben, die Sache in einem außergerichtlichen Verfahren zu erledigen."


Das ist Unsinn. Wenn der Arbeitgeber sich seiner Sache so sicher wäre, dann würde er kein Inkassounternehmen, sondern gleich einen Anwalt beauftragen.

Zitat:
(Das wenn ich nicht Zahle, es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sollte klar sein.


Nö!
Das Ziel eines Inkassounternehmen ist es, dem Schuldner so viel Angst zu machen, dass Dieser freiwillig zahlt.
Dass ein Gerichtsverfahren angedroht wird, gehört zur psychologischen Trickkiste eines Inkassounternehmen.

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