Grundsteuererklärung gewerblich genutzte Eigentumswohnung

22. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Walter22
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsteuererklärung gewerblich genutzte Eigentumswohnung

Hallo,

ich habe eine Eigentumswohnung (80qm) in einem Mehrfamilienwohnhaus. Diese Wohnung nutzt ich z.Z. gewerblich als Büro für mein Einzelunternehmen. Wohnen tue ich in einer anderen Wohnung. Jetzt frage ich mich, was ich bei der neuen Grundsteuererklärung 2022 in der "Anlage Grundstück GW2" eintragen soll. Kann ich bei "Art des Grundstücks" die Wohnung als "Wohneigentum" eintragen oder muss ich sie als "Teileigentum" eintragen?

Daraus ergeben sich zwei unterschiedlich Pfade.

Variante "Wohneigentum" trage ich dann
-"Angaben zur Grundstücksart" = "Wohneigentum" eintragen
-"Angaben zum Grund und Boden", trage ich die Fläche des Grundstücks und den neuen Bodenrichtwert ein, ist also klar
-Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert, also Baujahr und als Untermenü:
- Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" könnte ich jetzt :
a) die 80qm unter "Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m²" eintragen, oder
b) die Wohnung unter "Wohnungen mit einer Wohnfläche von 60 m² bis unter 100 m²" nicht eintragen,
sondern unter dem Punkt "Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind"
trage ich die vollen 80qm der Wohnung ein. Also bei "Nutzung" schreibe ich "Büro" und trage die 80qm als
Nutzfläche ein.

oder ich gehe den anderen Weg:

Variante "Teileigentum"
-"Angaben zur Grundstücksart" wähle ich "Teileigentum" aus
-hier kommt dann der Punkt "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert". Dort muss ein eine "Gebäudeart" auswählen. Aber richtig passt da nichts. Das einzige wäre vielleicht "Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)" und jetzt kommt die Frage nach der "Bruttogrundfläche". Dazu habe ich keinerlei Angaben. Zu der Wohnung habe ich nur die normale Wohnflächenangabe. Soweit ich das verstanden habe bedeutet Bruttogrundfläche inkl. Mauerwerk.


Bis jetzt lief die Wohnung bei der Grundsteuer immer als Wohnung. Mir wäre die Variante als "Wohneigentum" lieber, aber ich bin mir nicht sicher ob das jetzt so korrekt wäre.

Über Tipps wäre ich sehr dankbar.

Grüße
Walter







-- Editiert von User am 22. September 2022 17:40

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Maßgeblich ist, was im Grundbuch eingetragen ist. Dort steht entweder Wohnungseigentumsgrundbuch oder Teileigentumsgrundbuch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Walter22
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Maßgeblich ist, was im Grundbuch eingetragen ist. Dort steht entweder Wohnungseigentumsgrundbuch oder Teileigentumsgrundbuch.


in dem Grundbuch steht ganz vorn, quasi auf dem Deckblatt "Wohngrundbuch". Soll ich dann die Variante "Wohneigentum" nehmen und dort Variante a) oder b) wählen?

-- Editiert von User am 22. September 2022 20:45

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