Errechnung Streitwert und Anwalts und Gerichtsgebühren

22. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
Errechnung Streitwert und Anwalts und Gerichtsgebühren

Wie errechnet man die Gebühren aus. Zum Beispiel geht es um Bargeld (z.B. 2000€). Wie errechnet sich die außergerichtliche Gebühr mit Faktor 1,3. Wie errechnen sich daran die Gerichtskosten und die RA-Kosten für diesen Bargeldwert von 2000€.

Wird das immer auf 1 Jahr hochgerechnet und nochmal mit etwas multipliziert?

VIelen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wie der Gegenstandswert berechnet wird, das ist unterschiedlich, es geht letztlich um das finanzielle Interesse der Parteien am Ausgang des Verfahrens. Geht es um eine einmalige Zahlung, dann ist klar, dass das in der Regel auch der Gegenstandswert ist. Ansonsten kommt es eben drauf an, bei Unterhaltsrenten ist es in der Regel der Jahreswert, des Betrages, der pro Monat geltend gemacht wird.

Wie viel da an Gerichtskosten und Anwaltskosten anfallen, das lässt sich aus den entsprechenden Gebührentabellen ablesen, insoweit findet man auch im www entsprechende Rechner.

wirdwerden

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#2
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Gegenstandswert
es geht nur um 2000€ bar einmaliger Betrag (dass dieser wieder auf das Konto zurückkommt, wo es hingehört. Dachte jemand kann mir das eventuell kurz rechnen, finde keine Seite was genau hierfür zurechtgeschnitten ist

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

-






-- Editiert von User am 23. September 2022 13:26

-- Editiert von User am 23. September 2022 13:27

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, dann gibt man mal in eine große Suchmaschine "Gerichtskostenrechner" ein, und dann die Daten und gut ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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