Berücksichtigung außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren mit den entstehenden Gebühren bei Gericht?

22. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
Berücksichtigung außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren mit den entstehenden Gebühren bei Gericht?

Angenommen man hat bisher außergerichtlich 5000€ Gebühr für die Unterhaltsberechnung gezahlt (Bsp. Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt 1, Kindesunterhalt 2, inklusive Einigungsgebühr. Und ohne dass man sich außergerichtlich geeinigt hat, geht es vor das Gericht mit Klage. Wir hier etwas noch verrechnet werden können, weil in dieser Vorstufe man schon Ausgaben hatte, um es zu klären?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
Wir hier etwas noch verrechnet werden können
Ja.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
Wir hier etwas noch verrechnet werden können, weil in dieser Vorstufe man schon Ausgaben hatte, um es zu klären?

Wie meinen?


Unter Umständen können außergerichtliche Gebühren auch gerichtliche Gebühren (teilweise) angerechnet werden.
Dabei ist es völlig egal, ob man zuvor schon Ausgaben hatte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go616731-49
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie meinen?


na wenn man 400€ Trennungsunterhalt bisher zahlt, und die Frau möchte unbedingt 600€, und es außergerichtlich zu keinem Ergebnis kam, und bisher außergerichtliche Gebühren beim eigenen Anwalt hatte inklusve Einigungsgebühr, wie wird das dann bei einer gerichtlichen Klage gehandhabt und werden die Gebühren dann damit verrechnet, die anfallen durch RA-Gebühr bei Gericht

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
wie wird das dann bei einer gerichtlichen Klage gehandhabt
Das kommt auf die Klagebegründung und auf die Forderung des Klägeranwalts an.
FR-Anwälte wissen das in aller Regel und das Gericht, Herr/Frau RichterIN entscheidet/beschließt dann entspr.
Was du letztlich (noch) an deine Anwältin zu zahlen hast, schreibt sie dir dann schon, keine Sorge. Die kennt das RVG.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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