Noch Ehemann versucht Vermögen zu verschleiern

22. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sylla
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Noch Ehemann versucht Vermögen zu verschleiern

Hallo, ich habe eine Frage. Mein Mann ist praktisch über Nacht ausgezogen und regelrecht untergetaucht. Für mich alles komplett überraschend. Nun habe ich erfahren, das er alles an Geld praktisch zur Seite gebracht hat. Konto leer, Rentenverträge( Riester/Betriensrente) alles gekündigt usw. Ich bin zu meiner Mutter geflüchtet, stehe nun mittellos da, habe schon Kontakt zu Ämtern. Meine Frage: Kann man so etwas zur Anzeige bringen? Mein Termin beim Anwalt dauert noch, da ich erst einen Beratungsschein beantragen muss. Also was macht man denn, wenn der Ehemann versucht so zu tun, als hätte er kein Vermögen? Ich bin gerade echt ratlos. Wir waren 25 Jahre verheiratet und ich weiß gerade nicht mehr weiter. Ich habe den Verdacht, das ein bestimmter Mensch ihm hilft und auf dessen Konto die Gelder geflossen sind. Das wäre doch von Beiden nicht rechtens, oder?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Bei diesem Sachverhalt braucht man dringend einen Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Bei diesem Sachverhalt braucht man dringend einen Anwalt.

Idealerweise einen Fachanwalt.



Zitat (von Sylla):
Also was macht man denn, wenn der Ehemann versucht so zu tun, als hätte er kein Vermögen?

Wie genau tut er das denn?



Zitat (von Sylla):
Das wäre doch von Beiden nicht rechtens, oder?

Aktuell sehe ich aus der bisherigen Schilderung keine illegalen Tätigkeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aktuell sehe ich aus der bisherigen Schilderung keine illegalen Tätigkeiten.

Ist es nicht so, dass ein Ehepartner nur mit Zustimmung des anderen über die Verwendung des Großteils des Besitzes verfügen darf?

Ich würde auf jeden Fall erst mal alles schriftliche sichern oder neu beschaffen, also z.B. alle verfügbaren Bankunterlagen, wie Kontoauszüge etc., über den ganzen Ehezeitraum und auch davor.

Aber wie schon geraten: Unbedingt Anwalt!
Falls so eine Verschleierung vorliegt, sollte man das über Kontoauszüge des Mannes nachweisen können.

Will er die Scheidung?
Gibt es weiteren Besitz? Haus?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Ist es nicht so, dass ein Ehepartner nur mit Zustimmung des anderen über die Verwendung des Großteils des Besitzes verfügen darf?
Nö.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat (von Sylla):
Meine Frage: Kann man so etwas zur Anzeige bringen?

Es ist nicht verboten, eigenes Vermögen zu verstecken. Von daher ist eine Anzeige zwecklos.

Zitat:
Das wäre doch von Beiden nicht rechtens, oder?

Wie gesagt: Mit eigenen Vermögen kann man machen, was man will. Das ist nicht ungesetzlich.

Ansonsten stimme ich zu: Für die nun folgenden Probleme brauchen Sie einen Anwalt.

Grundsätzlich gilt aber:
Für eventuellen Unterhalt kommt es nicht auf das Vermögen an, sondern auf das Einkommen.
Vermögen ist erst im Scheidungsfall relevant.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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