Guten Tag, angenommen es liegen mehrere Schriebe vor, die etwas regeln. Welcher gilt dann?
Im Sachverhalt gibt es Personen A, B, C und D. Alle sind Geschwister.
A ist hier nun der Erblasser und hat sich zu Lebzeiten öfters mal Geld bei den Geschwistern geliehen.
Am 11.11.2011 hat der Erblasser A dem B eine Art Schuldschein erstellt, auf dem A sagt, dass er wegen des geschuldeten Geld auf seinen Erbteil des Vaters der 4 Geschwister zugunsten B verzichtet.
Am 11.11.2020 hat er einen ähnlichen Schuldschein für C ausgestellt.
Am 11.11.2021 stirbt A nun. Aus irgendeinem Grund wurde D als Alleinerbe ernannt. Ob da ein Testament vorliegt oder sonstige Vereinbarungen ist für B und C nicht bekannt.
Schauen B und C nun in die Röhre? Bei Testamenten ist es ja so, dass das aktuellste gültig ist und vorherige Versionen substituiert. Wie ist das, wenn ein Testament mit einer zuvor verfassten Schuld/Schuldanerkenntnis/Verbindlichkeit konkurriert?
Erben, mehrere Vereinbarungen?
23. September 2022
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Frage vom 23. September 2022 | 13:24
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben, mehrere Vereinbarungen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. September 2022 | 13:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
ZitatWie ist das, wenn ein Testament mit einer zuvor verfassten Schuld/Schuldanerkenntnis/Verbindlichkeit konkurriert? :
Warum sollten Testament und Schuldschein konkurrieren?
Im Testament geht es um den Nachlass von A und im Schuldschein geht es um den Nachlass des Vaters von A, B, C und D.
#2
Antwort vom 24. September 2022 | 19:41
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Naja A, B, C und D bilden eine Erbengemeinschaft nach ihrem Vater.
Da kann ja beliebiges drin sein, Grundstücke, Haus, Hof, Geld.
Jeder zu 1/4.
Da A Schulden hat, bestätigt er in einem Schrieb an B, dass A zugunsten von B auf seinen Anteil von 1/4 aus dem Nachlass des Vaters verzichtet.
Nach dem Tod von A ist aber D der Alleinerbe (wie auch immer das zustande kam).
Jetzt steht Testament/Alleinerbe D gegen den Schrieb, dass B ja den 1/4 Anteil von A bekommen sollte.
Als Alleinerbe von A, würde D ja auch den 1/4 Anteil von A bekommen.
Den hat A ja aber auch schon B versprochen
Kommt der Sachverhalt rüber?
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#3
Antwort vom 24. September 2022 | 20:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
ZitatKommt der Sachverhalt rüber? :
Jetzt ist es klar geworden.
Eine Erbteilübertragung bedarf der notariellen Beurkundung. Die Schuldscheine sind somit unwirksam.
ZitatA ist hier nun der Erblasser und hat sich zu Lebzeiten öfters mal Geld bei den Geschwistern geliehen. :
Auf die Rückzahlung des geliehenen Geldes haben die Geschwister dennoch Anspruch.
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