Bsp. zu §312 SGBIII (Arbeitsbesch.) gesucht

23. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 10x hilfreich)
Bsp. zu §312 SGBIII (Arbeitsbesch.) gesucht

Hätte gerne ein konkretes (anonymisiertes) Beispiel für die Seite 3; gerne anhand DATEV-Monatsabrechnungen o. ä.: "7. u 8. (zus.) Angaben zum Arbeitsentgelt"

(Die AfA hat nur allg. Ausfüllhinweise veröffentlich, die aber nichts zu den Zahlenwerten hergeben.

-- Editiert von User am 23. September 2022 16:46

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32230 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Bsp. zu §312 SGBIII (Arbeitsbesch.) gesucht
Die Arbeitsbescheinigung muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.
Du als ehemaliger Arbeitnehmer kannst diese Bescheinigung nur ---anfordern--.
Deshalb das Formular ausdrucken und an den AG mit der Bitte um Bescheinigung senden. Der Arbeitgeber kennt das.

Du musst dort gar nichts ausfüllen. Du brauchst auch hier überhaupt kein Beispiel.

Die AfA.... stellt das nackte Formular ins Netz. Ausfüllen muss es der jeweilige Arbeitgeber.

Steht auf Seite 1 ganz oben:
Diese Bescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber auf Verlangen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers oder der Agentur für Arbeit verpflichtet ist

https://www.arbeitsagentur.de/datei/arbeitsbescheinigung_ba013140.pdf

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 10x hilfreich)

...RICHTIG, aber ich will -trotzdem- ein Beispiel: Vielleicht gibt es hier ja solidarische Azubis oder Studierende, die so etwas verlinken oder hochladen können !?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32230 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ein Beispiel? Für Seite 3? Wozu ? Es ist doch für jeden AN anders.


Pkt. 6---Angaben zur Arbeitszeit

-regelmäßige wöchentl. Arbeitszeit: ---> 35 Stunden/Woche
-hat sie sich geändert ---> nein
- durchschn. AZ der vglb. VBE ---> 35 Stunden/Woche

Pkt. 7--- Abrechnungszeiträume

-1.7.2021 bis 30.6.22---> West---> 4.800,- ---> 4.800,-

Pkt. 8. --->Einmalzahlungen

-8.1---> ja
- 950,----- 4/2022

-------------------------
Was hier fett gedruckt ist, wäre zB vom AG für den AN xy entspr. auszufüllen.
Doch was soll DIR das bringen?
Aus den Angaben der Arbeitsbescheinigung soll die AfA dein Arbeitslosengeld berechnen.

ALG ist 60% des maßgebenden Nettoeinkommens. Vermutlich keine Kinder.
Damit weißt du doch viel schneller, was du von der AfA zu erwarten hättest.
Was bei dir maßgebend ist, kann man hier nicht wissen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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