Wieso bekomme ich nur ein vorläufiger Steuerbescheid?

23. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.09.2022 19:37:58
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieso bekomme ich nur ein vorläufiger Steuerbescheid?

Hallo,

ich habe meine Steuererklärung für 2018 und 2019 (freiwillig) abgegeben. Nun habe ich recht viel Geld erstattet bekommen, aber was mich wundert ist, dass auf dem Steuerbescheid stand, dass es sich hierbei um einen vorläufigen Steuerbescheid handelt. Was bedeutet das? Das Geld ist bereits auf meinem Konto. Muss ich nun Angst haben, dass ich das Geld irgendwann wieder zurückzahlen muss?
Es steht "Der Bescheid ist nach Paragraph 165 Absatz 1, Satz 2 AO teilweise vorläufig. Die Zinsfestsetzung wird (teilweise) ausgesetzt nach Paragraph 165 Absatz 1 Satz 4 AO:"
Was bedeutet das? Und ist der Bescheid ansonsten rechtskräftig? Dh es können keine Änderungen mehr vom Finanzamt vorgenommen werden hinsichtlich der Erstattung?

-- Editiert von User am 23. September 2022 17:16

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

Einkommensteuerbescheide ergehen wegen diverser anhängiger Gerichtsverfahren vorläufig:
https://www.steuern-einspruch.de/vorlaeufigkeitskatalog-einspruch/
Wenn keine anderen Gründe für eine Vorläufigkeit genannt sind, ist alles normal.

Die Festsetzung von Zinsen ist nach einem Urteil des BVerfG gesetzlich neu geregelt worden und musste daher teilweise ausgesetzt werden, bis die Neuregelung umgesetzt werden kann.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Bubbel123):
Muss ich nun Angst haben, dass ich das Geld irgendwann wieder zurückzahlen muss?


Nein

Zitat (von Bubbel123):
Die Zinsfestsetzung wird (teilweise) ausgesetzt nach Paragraph 165 Absatz 1 Satz 4 AO:"
Was bedeutet das?


Dass Du in absehberer Zeit auch noch Zinsen auf die Erstattung bekommst.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

In den Erläuterungen im Bescheid stehen sicher die Gründe.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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