Hallo in die Runde.
Klingt jetzt vielleicht komisch, aber ich habe vor ein paar Monaten vor einem Supermarkt geparkt, mir vor Ort die App des Parkanbieters runtergeladen, Fahrzeug- und Zahlungsdaten hinterlegt etc. und war der Meinung alles richtig gemacht zu haben.
Wochen später bekomme ich eine Mahnung mit dem Hinweis, ich hätte nicht bezahlt. Das stimmt wohl, wie eine Recherche meines Kontos ergab - aber ich hatte doch vor Ort alles "richtig" gemacht, Zahldaten etc. in der App hinterlegt.
Auf Nachfrage schickte man mir dann Fotos von Ein- und Ausfahrt, mit dem Hinweis man hätte das nicht "automatisiert" erfassen können. Daraufhin habe ich den eigentlichen Betrag (€ 2,-) überwiesen, denn für mich war es ja die erste Information, dass vor Ort irgendwas nicht geklappt hatte - und der Anbieter verlangte aus dem Stegreif das 7-fache der eigentlichen Parkgebühren.
Jetzt geht es seit Wochen hin und her, die Kosten steigen und steigen, Inkasso und Gerichtsverfahren werden angedroht: ich kann aber nur sagen, dass ich seinerzeit vor Ort alles "richtig" gemacht habe! Es wurde dennoch kein Geld eingezogen, weil man angeblich Ein- und Ausfahrt nicht kontrollieren konnte? Aber zu meinem Erstaunen Fotos mit Datum und Uhrzeit davon hat...
Was tun?
Kann es wg. € 2,- am Ende in der Tat zu Inkasso oder einem Gerichtsverfahren kommen? Parkanbieter und Inkasse (ETI) schieben sich den Fall gegenseitig hin und her, keiner ist zu Kompromissen bereit.
Überhöhte Kosten (Mahnung etc.) nachdem ich beim Parken selbst alles richtig gemacht habe
27. September 2022
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Frage vom 27. September 2022 | 16:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überhöhte Kosten (Mahnung etc.) nachdem ich beim Parken selbst alles richtig gemacht habe
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 27. September 2022 | 16:56
Von
Status: Unbeschreiblich (107945 Beiträge, 38090x hilfreich)
Zitataber ich hatte doch vor Ort alles "richtig" gemacht :
Und, wie könnte man diese Behauptung jetzt beweisen?
ZitatKann es wg. € 2,- am Ende in der Tat zu Inkasso oder einem Gerichtsverfahren kommen? :
Was ist denn das für eine komische Frage? Inkasso ist doch schon da ...
ZitatAuf Nachfrage schickte man mir dann Fotos von Ein- und Ausfahrt, mit dem Hinweis man hätte das nicht "automatisiert" erfassen können. :
Nun, wenn an Ein- und Ausfahrt sich ein leserlicher Hinweis befindet, das man nicht "automatisiert" erfassen kann und der Parkende dann nicht "manuell" erfasst, dann ist der Parkende selber schuld.
#2
Antwort vom 28. September 2022 | 09:22
Von
Status: Wissender (14340 Beiträge, 8631x hilfreich)
Zitat:Es wurde dennoch kein Geld eingezogen, weil man angeblich Ein- und Ausfahrt nicht kontrollieren konnte? Aber zu meinem Erstaunen Fotos mit Datum und Uhrzeit davon hat...
Naja - in den meisten Parkhäusern gibt es an der Einfahrt und Ausfahrt eine Videoüberwachung - trotzdem muss man ganz klassisch am Automat die Parkgebühren manuell bezahlen.
Ansonsten zu Frage:
Theorie: Der Parkplatzbetreiber befindet sich im Annahmeverzug, weil Sie bezahlen wollten, der Parkplatzbetreiber Ihre Zahlung aber nicht angenommen hat. Deshalb steht dem Parkplatzbetreiber nur die normale Parkgebühr (2€) zu, und die haben Sie schon bezahlt.
Praxis: Sie können nicht beweisen, dass Sie "alles richtig gemacht haben". Deshalb haben Sie ein Problem und können sich daher nicht erfolgreich auf den Annahmeverzug berufen.
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#3
Antwort vom 28. September 2022 | 12:51
Von
Status: Junior-Partner (5148 Beiträge, 1200x hilfreich)
ZitatZahldaten etc. in der App hinterlegt. :
Nur hinterlegen reicht ja nicht
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