Erbe Forderung Pflichtteil

14. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go620574-42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Forderung Pflichtteil

Hallo, B ist Erbe von A. C hast einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Außenstehender D hatte noch eine offene Forderung gegenüber dem Erblasser A. Diese Forderung geht ja nun an den Erben B weiter. Die genauen Rahmenbedingungen zur Forderung (Höhe, ob verjährt oder nicht etc.) sind nicht ganz eindeutig. Erbe B ist der Auffassung, dass alles seine Richtigkeit hat und möchte dem D die Forderung begleichen.

C passt das natürlich garnicht, weil es den Nachlass und damit seinen Pflichtteil schmälert. C sagt, dass die Forderung von D nichtig ist. Wer muss sich jetzt damit rumärgern? Ist das ein Fall zwischen Erbe B und Pflichtteiltyp C? Oder ist das ein Fall zwischen Pflichtteiltyp C und dem D?

Kann der Erbe sagen, dass er mit der Forderung nichts zu tun habe. Die Forderung wird von D gestellt, daher soll sich C, wenn nicht damit einverstanden, eben an D wenden?

-- Editiert von User am 14. November 2022 16:02

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von go620574-42):
Kann der Erbe sagen, dass er mit der Forderung nichts zu tun habe. Die Forderung wird von D gestellt, daher soll sich C, wenn nicht damit einverstanden, eben an D wenden?


Sagen kann B viel, wenn der Tag lang ist.

Das ändert aber nichts daran, dass er prüfen muss, ob die Forderung von D berechtigt ist.

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#2
 Von 
go620574-42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja natürlich, aber angenommen B hält sie nach Prüfung für berechtigt, da sie existiert und festgehalten ist. Wenn das dann der C anders sieht, kann doch B nichts dafür? Dann sollte sich C doch an D wenden, wenn C Fragen hat oder damit nicht einverstanden ist?

-- Editiert von User am 15. November 2022 09:39

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von go620574-42):
Ja natürlich, aber angenommen B hält sie nach Prüfung für berechtigt, da sie existiert und festgehalten ist. Wenn das dann der C anders sieht, kann doch B nichts dafür? Dann sollte sich C doch an D wenden, wenn C Fragen hat oder damit nicht einverstanden ist?

D hat mit den Pflichtteilsansprüchen von C nichts zu tun. Der Pflichtteilsanspruch von C ist ein Anspruch von C gegen den Erben B.

Wenn C meint, der Anspruch sei höher, als B es ihm als Pflichtteil auszahlt, muss er gegen B klagen.

Der Pflichtteil berechnet sich aus der Höhe des tatsächlichen Erbes - also des Vermögens des Erblassers abzüglich Bestattungskosten und Verbindlichkeiten (Schulden).

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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