EOS Inkasso Manhnbescheid bei verjährter Forderung

13. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
yamanevisu
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS Inkasso Manhnbescheid bei verjährter Forderung

Hallo,

seit mitte 2019 versucht EOS Inkasso ihre Gebühren von 68.- Euro einzutreiben.der damalige artikel wurde bei otto gekauft (100.-) und zu spät bezahlt.es hat sich überschnitten und es kam zeitgleich eine unkasso rechnung wo dann eigentlich nur die 68.- euro noch zu zahlen waren.

habe der gebühr widersprochen und bis heute alle emails und briefe ausgesessen.Einmal wechsel zu Frankfurt Inkasso dann zurück.

dachte auch das zum 31.12.2022 das verjährt ist.

heute am Freitag dem 13.1.23 kam vom amtsgericht nun der mahnbescheid.Über 152.- incl Gerichtkosten.

Ist die Forderung nun verjährt?Eigentlich ist die Forderung nicht rechtens da EOS zu Otto gehört?

Ich wollte komplett widersprechen,richtig?

Danke im voraus

Post vom Inkassobüro?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von yamanevisu):
heute am Freitag dem 13.1.23 kam vom amtsgericht nun der mahnbescheid.Über 152.- incl Gerichtkosten

Wann wurde der MB erlassen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
yamanevisu
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Antrag Stellung 10.1.23
Mahnbescheid vom 11.1.23

Forderung sind laut mahnbescheid von 10.4.2018 65,98Euro
Zinsen von 11.9.18 bis 9.1.23 14,01Eur

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Zitat (von yamanevisu):
Antrag Stellung 10.1.23


Wenn du nicht zwischenzeitlich mit denen verhandelt, oder überhaupt kommuniziert hast, dann waren sie wohl 11 Tage zu spät.

Edit: Habe gerade gelesen, dass die Forderung schon aus 2018 ist, noch besser.

Mahnbescheid widersprechen, eventuell dem Inkasso gegenüber noch Verjährung einwenden und fertig.

Wegen der Kommunikation mit dem Inkasso:
Zitat (von yamanevisu):
habe der gebühr widersprochen


Wie lief das ab und was war die Antwort, bzw. kannst du das beweisen? Wenn das beweisbar ist und die Beauftragung von EOS schon 2019 war, dann musst du gar nichts mehr machen - und solltest das auch nicht - außer dem Mahnbescheid zu widersprechen.

-- Editiert von User am 14. Januar 2023 01:01

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#4
 Von 
yamanevisu
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

auf dem mahnbescheid stehen ja die daten wann sie wieviel wollten.

verhandelt, hab ich nie .
vom widerspruch vor 4 jahren habe ich keine dokumente mehr.

ich denke das die so oder so nicht durchkommen ,da es sich bei der forderung um reine inkassogebühren dreht plus zinsen



-- Editiert von User am 14. Januar 2023 09:43

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
yamanevisu
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

soll ich zusätzlich zum widerspruch dem inkasso noch mitteilen das die forderung verjährt ist?

danke im voraus

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von yamanevisu):
soll ich zusätzlich zum widerspruch dem inkasso noch mitteilen das die forderung verjährt ist?

Würde komplett widersprechen und auf dem Formular kurz handschriftlich vermerken, Widerspruch wegen Verjährung. Das IB bekommt das dann elektronisch oder per Brief vom Gericht mitgeteilt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
yamanevisu
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Aber ist das boch so das inkassogebühren nicht einklagbar sind?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von yamanevisu):
Ist die Forderung nun verjährt?

Nein.



Zitat (von yamanevisu):
Ich wollte komplett widersprechen,richtig?

Richtig.
Dazu dann noch die Einrede der Verjährung erheben, dann dürfte die Forderung verjährt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
yamanevisu
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

warum ist sie nicht verjährt?

3jahre ab ende des jahres in der die forderung bestand,oder?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
yamanevisu
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

bitte um aufklärung

danke in voraus

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von yamanevisu):
warum ist sie nicht verjährt?

Weil die Forderung erst verjährt, wenn die Frist erreicht ist und der Schuldner die Einrede der Verjährung erfolgreich erhoben hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
yamanevisu
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

die frist ist ja erreicht

3jahre

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Würde komplett widersprechen und auf dem Formular kurz handschriftlich vermerken, Widerspruch wegen Verjährung. Das IB bekommt das dann elektronisch oder per Brief vom Gericht mitgeteilt.


Das hier machen.

Das reicht dann auch so.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von yamanevisu):
die frist ist ja erreicht

3jahre

Solange der Schuldner keine Einrede der Verjährung erhebt, ist auch nichts verjährt.

Zitat (von yamanevisu):
Aber ist das boch so das inkassogebühren nicht einklagbar sind?

Wie kommst du auf diese Idee? Selbstverständlich sind IKK einklagbar. Wird nur selten gemacht weil das Kostenrisiko viel zu hoch ist und bei immer weniger Schuldnern was zu holen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
yamanevisu
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe am 16.1.23 den kompletten mahnbescheid widersprochen.das ist jetzt 18 tage her.

seit dem nichts mehr gehört.

ich glaube gelesen zu haben ,das das inkassobüro jetzt eine kostenvoranschlag für ein verfahren vom gericht bekommt und dies dann innerhalb 14 tage ab widerruf anmelden muss?!ist das richtig?

oder wielange haben die jetzt zeit zu reagieren?

danke im voraus

-- Editiert von User am 3. Februar 2023 18:51

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wie kommst du auf diese Idee? Selbstverständlich sind IKK einklagbar.


Bei der Kombination Otto + EOS passt das aber tatsächlich - Stichwort verbotenes Konzerninkasso.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von yamanevisu):
ich glaube gelesen zu haben ,das das inkassobüro jetzt eine kostenvoranschlag für ein verfahren vom gericht bekommt

So was in der Art, ja



Zitat (von yamanevisu):
und dies dann innerhalb 14 tage ab widerruf anmelden muss?!

Nö.



Zitat (von yamanevisu):
oder wielange haben die jetzt zeit zu reagieren?

Der Gesetzgeber sieht da keine Frist vor.

Aber mindestens ein halbes Jahr kann man sich Zeit lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
yamanevisu
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

die sache ist jetzt knapp 4 monate her.

bekomme ich da normal eine nachricht vom gericht?oder war es das?

Danke im voraus

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von yamanevisu):
bekomme ich da normal eine nachricht vom gericht?

Nein vom Gericht kommt nichts, wenn EOS nicht ins Klageverfahren geht, was mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht passieren wird.

Aber hattest Du damals jetzt die Einrede der Verjährung erhoben, oder nur dem Mahnbescheid widersprochen?

-- Editiert von User am 2. Juni 2023 10:25

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
yamanevisu
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

habe damals widerspruch eingelegt mit vermerk "widerspruch verjährung" jnd zusätzlich dem inkassobüro dasselbe ,also 3 zeiler widerspruch wegen verjährung (einschreiben) mitgeteilt

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von yamanevisu):
mit vermerk "widerspruch verjährung"

Ob ein Gericht diese 2 Worte beachtet, geschweige denn was damit anfangen will, ist überaus fraglich ...



Zitat (von yamanevisu):
dem inkassobüro dasselbe ,also 3 zeiler widerspruch wegen verjährung (einschreiben) mitgeteilt

Wenn das ordentlich formuliert war, sollte das reichen.
Den Beleg gut aufheben, falls noch mal was kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Zitat (von yamanevisu):
seit mitte 2019 versucht EOS Inkasso ihre Gebühren von 68.- Euro einzutreiben.der damalige artikel wurde bei otto gekauft (100.-) und zu spät bezahlt


EOS ist eine Otto Tochter. Damit dürfen sie sowieso keine Inkassogebühren verlangen -> Stichwort Verbotenes Konzerninkasso. Sprich selbst wenn die Verjährung hier nicht greifen sollte - die Gebühren sind trotzdem unrechtmäßig.

1x Hilfreiche Antwort

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