Spekulationssteuer senken bei Grundstücksverkauf

18. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go625149-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationssteuer senken bei Grundstücksverkauf

Hallo Zusammen,

aufgrund eines Verkaufes einer Grundstücksteilfläche und einer Haltefrist unter 10 Jahren, der nicht nachweisbaren Eigennutzung (Leeres Grundstück) fällt mein Verkauf in den Bereich der Spekulationssteuer.
Vom Reingewinn kann man ja Kosten, die in dem ersten 3 Jahren angefallen sind (Handwerker Rechnungen, AfA, Vorfälligkeitsentschädigung der Bank, Lohn von Stunden in Eigenleistung usw.) vom Gewinn abziehen.
Jetzt meine Frage dazu: da ich wirklich viel in Eigenleistung mache möchte ich mir einen kleinen Bagger und weitere Baumaschinen zur kompletten Gartenanlage anschaffen.
Kann ich diese Investition Anteilig auf das Grundstück umlegen? Bsp. 50/50 Flächenverteilung - Baumaschinen kosten 25.000€ - also Gewinn des Grundstücksverkauf um 12.500€ reduzieren?

Der absolute Reingewinn wurd zu meinem persönlichen Steuersatz vüber die Einkommenssteuererklärung versteuert - das ist für mich klar.

Ich Freue mich über eure Anregungen.

-- Editiert von Moderator topic am 18. Januar 2023 12:56

-- Thema wurde verschoben am 18. Januar 2023 12:56

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

:forum:

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat (von go625149-96):
Kann ich diese Investition Anteilig auf das Grundstück umlegen? Bsp. 50/50 Flächenverteilung - Baumaschinen kosten 25.000€ - also Gewinn des Grundstücksverkauf um 12.500€ reduzieren?


Natürlich nicht, die Maschinen haben auch danach noch einen Wert.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ein Bagger ist über mindestens 5 Jahre abzuschreiben. Und bei den anderen Anschaffungen dürfte es ähnlich sein...

-- Editiert von User am 18. Januar 2023 13:12

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von go625149-96):
Vom Reingewinn kann man ja Kosten, die in dem ersten 3 Jahren angefallen sind (Handwerker Rechnungen, AfA, Vorfälligkeitsentschädigung der Bank, Lohn von Stunden in Eigenleistung usw.) vom Gewinn abziehen.

Das wusste ich noch nicht. Wo kann man das nachlesen?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Das wusste ich noch nicht. Wo kann man das nachlesen?
Hier und nur hier! Wobei ich mich immer noch frage, welcher Handwerkerrechnungen angefallen sein sollen ...
Zitat (von go625149-96):
(Leeres Grundstück)


taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Hier und nur hier! Wobei ich mich immer noch frage, welcher Handwerkerrechnungen angefallen sein sollen ...

Rasen mähen? :wink:

Meine Vermutung war, daas der TO etwas mit anschaffungsnahem Herstellungsaufwand verwechselte.
Da aber die Vorredner in ihren - völlig richtigen - Antworten darauf nicht eingegangen waren, bin ich mir nicht sicher gewesen, ob ich eine BMF- oder BFH-Regelung nicht kannte... :)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go625149-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Hier und nur hier! Wobei ich mich immer noch frage, welcher Handwerkerrechnungen angefallen sein sollen ...


Vielen Dank für die Antworten :-)

Handwerker war in dem Dall der Tiefbauer, ser bereits das Gelände angelegt hat, eine Wasserleitung, die durch das leere Grundstück gelegt wurde, Baustellensicherung des Grundstücks usw...

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#8
 Von 
go625149-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ein Bagger ist über mindestens 5 Jahre abzuschreiben. Und bei den anderen Anschaffungen dürfte es ähnlich sein...


Das heisst aber ggf. wäre zumindest anteilig das eine Jahr zum Abschreiben wäre möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nö - nur wenn die Anschaffung im Januar stattfand. Fand sie z. B. im Dezember statt, kann nur 1/60 des Baggers abgeschrieben werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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