Hallo Zusammen,
aufgrund eines Verkaufes einer Grundstücksteilfläche und einer Haltefrist unter 10 Jahren, der nicht nachweisbaren Eigennutzung (Leeres Grundstück) fällt mein Verkauf in den Bereich der Spekulationssteuer.
Vom Reingewinn kann man ja Kosten, die in dem ersten 3 Jahren angefallen sind (Handwerker Rechnungen, AfA, Vorfälligkeitsentschädigung der Bank, Lohn von Stunden in Eigenleistung usw.) vom Gewinn abziehen.
Jetzt meine Frage dazu: da ich wirklich viel in Eigenleistung mache möchte ich mir einen kleinen Bagger und weitere Baumaschinen zur kompletten Gartenanlage anschaffen.
Kann ich diese Investition Anteilig auf das Grundstück umlegen? Bsp. 50/50 Flächenverteilung - Baumaschinen kosten 25.000€ - also Gewinn des Grundstücksverkauf um 12.500€ reduzieren?
Der absolute Reingewinn wurd zu meinem persönlichen Steuersatz vüber die Einkommenssteuererklärung versteuert - das ist für mich klar.
Ich Freue mich über eure Anregungen.
-- Editiert von Moderator topic am 18. Januar 2023 12:56
-- Thema wurde verschoben am 18. Januar 2023 12:56
Spekulationssteuer senken bei Grundstücksverkauf
18. Januar 2023
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Frage vom 18. Januar 2023 | 00:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationssteuer senken bei Grundstücksverkauf
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#1
Antwort vom 18. Januar 2023 | 07:59
Von
Status: Bachelor (3670 Beiträge, 585x hilfreich)
#2
Antwort vom 18. Januar 2023 | 10:22
Von
Status: Lehrling (1645 Beiträge, 967x hilfreich)
ZitatKann ich diese Investition Anteilig auf das Grundstück umlegen? Bsp. 50/50 Flächenverteilung - Baumaschinen kosten 25.000€ - also Gewinn des Grundstücksverkauf um 12.500€ reduzieren? :
Natürlich nicht, die Maschinen haben auch danach noch einen Wert.
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#3
Antwort vom 18. Januar 2023 | 13:11
Von
Status: Unbeschreiblich (31238 Beiträge, 16698x hilfreich)
Ein Bagger ist über mindestens 5 Jahre abzuschreiben. Und bei den anderen Anschaffungen dürfte es ähnlich sein...
-- Editiert von User am 18. Januar 2023 13:12
#4
Antwort vom 18. Januar 2023 | 13:45
Von
Status: Bachelor (3953 Beiträge, 939x hilfreich)
ZitatVom Reingewinn kann man ja Kosten, die in dem ersten 3 Jahren angefallen sind (Handwerker Rechnungen, AfA, Vorfälligkeitsentschädigung der Bank, Lohn von Stunden in Eigenleistung usw.) vom Gewinn abziehen. :
Das wusste ich noch nicht. Wo kann man das nachlesen?
#5
Antwort vom 18. Januar 2023 | 14:28
Von
Status: Student (2018 Beiträge, 531x hilfreich)
Hier und nur hier! Wobei ich mich immer noch frage, welcher Handwerkerrechnungen angefallen sein sollen ...ZitatDas wusste ich noch nicht. Wo kann man das nachlesen? :
Zitat(Leeres Grundstück) :
taxpert
#6
Antwort vom 18. Januar 2023 | 14:47
Von
Status: Bachelor (3953 Beiträge, 939x hilfreich)
ZitatHier und nur hier! Wobei ich mich immer noch frage, welcher Handwerkerrechnungen angefallen sein sollen ... :
Rasen mähen?

Meine Vermutung war, daas der TO etwas mit anschaffungsnahem Herstellungsaufwand verwechselte.
Da aber die Vorredner in ihren - völlig richtigen - Antworten darauf nicht eingegangen waren, bin ich mir nicht sicher gewesen, ob ich eine BMF- oder BFH-Regelung nicht kannte...

#7
Antwort vom 19. Januar 2023 | 21:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHier und nur hier! Wobei ich mich immer noch frage, welcher Handwerkerrechnungen angefallen sein sollen ... :
Vielen Dank für die Antworten :-)
Handwerker war in dem Dall der Tiefbauer, ser bereits das Gelände angelegt hat, eine Wasserleitung, die durch das leere Grundstück gelegt wurde, Baustellensicherung des Grundstücks usw...
#8
Antwort vom 19. Januar 2023 | 21:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEin Bagger ist über mindestens 5 Jahre abzuschreiben. Und bei den anderen Anschaffungen dürfte es ähnlich sein... :
Das heisst aber ggf. wäre zumindest anteilig das eine Jahr zum Abschreiben wäre möglich?
#9
Antwort vom 23. Januar 2023 | 14:59
Von
Status: Unbeschreiblich (31238 Beiträge, 16698x hilfreich)
Nö - nur wenn die Anschaffung im Januar stattfand. Fand sie z. B. im Dezember statt, kann nur 1/60 des Baggers abgeschrieben werden.
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