Der Erblasser ist 2022 verstorben.Mein Vater hat seine Eigentumswohnung an meinen Bruder 2003 übertragen gekoppelt mit einem Veräusserungsverbot und einem dinglichen Wohnrecht.Es wäre -laut dem Bruder keine Schenkung.!!!
Das würde heißen das die Erbmasse nicht vorhanden ist und mein Pflichtteilsanspruch in Leere läuft.
Laut Rechtssprechung würde eine Nießbrauch oder auch ggf.ein Wohnrecht die Verjährung hemmen.
Wie ist eine Übertragung mit Veräusserungsverbot und dinglichen Wohnrecht zu werten????!!Brauche Hilfe
Wohnungsübertragung/Pflichtteil??
19. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 19. Januar 2023 | 13:15
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsübertragung/Pflichtteil??
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Januar 2023 | 13:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatEs wäre -laut dem Bruder keine Schenkung.!!! :
Was soll es denn sonst sein?
ZitatLaut Rechtssprechung würde eine Nießbrauch oder auch ggf.ein Wohnrecht die Verjährung hemmen. :
Verjährung ist der falsche Begriff. Ein Wohnrecht für das komplette Haus hindert den Fristbeginn der 10-jährigen Frist für den Pflichtteilergänzungsanspruch.
ZitatWie ist eine Übertragung mit Veräusserungsverbot und dinglichen Wohnrecht zu werten????!! :
Als Schenkung oder hat der Bruder einen Kaufpreis gezahlt?
#2
Antwort vom 19. Januar 2023 | 13:26
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Er soll die Wohnung mitfinanziert haben…..dazu gibt es aber keinerlei Nachweise
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. Januar 2023 | 14:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120357 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatWie ist eine Übertragung mit Veräusserungsverbot und dinglichen Wohnrecht zu werten :
Als genau das was es ist.
Die einzige Frage wäre noch, welche Form der Übertragung vorliegt.
#4
Antwort vom 19. Januar 2023 | 15:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatEr soll die Wohnung mitfinanziert haben….. :
Was steht denn im Übertragungsvertrag zu dieser Frage?
#5
Antwort vom 23. Januar 2023 | 10:35
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie kommt man an den Übertragungsvertrag ran.Der einzige Wert war besagte Immobilie-das Erbe ist ansonsten verschuldet und der Bruder hat ausgeschlagen!Er muss also keine Auskunft geben als Erbe.!!!!
#6
Antwort vom 24. Januar 2023 | 12:11
Von
Status: Student (2335 Beiträge, 364x hilfreich)
ZitatWas soll es denn sonst sein? :
Ein ganz normaler Kaufvertrag mit Leistung und Gegenleistung.
Leistung: Eigentumswohnung
Gegenleistung: Veräußerungsverbot und dingliches Wohnrecht
#7
Antwort vom 24. Januar 2023 | 22:38
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Glaube das würde eher als Schenkung gewertet
#8
Antwort vom 24. Januar 2023 | 22:38
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Glaube das würde eher als Schenkung gewertet
#9
Antwort vom 25. Januar 2023 | 13:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatGegenleistung: Veräußerungsverbot und dingliches Wohnrecht :
Das sind keine Gegenleistungen.
ZitatEr soll die Wohnung mitfinanziert haben…..dazu gibt es aber keinerlei Nachweise :
Davon würde es aber abhängen, ob es sich um eine Schenkung handelt oder nicht.
ZitatWie kommt man an den Übertragungsvertrag ran. :
Der Vertrag befindet sich auch in der Grundbuchakte. Allerdings ist mir nicht ganz klar, ob das Auskunftsrecht bezüglich des Pflichtteilergänzungsanspruches als berechtigtes Interesse für die Einsicht beim Grundbuchamt in den Vertrag gilt. Aber fragen kostet nichts.
ZitatEr muss also keine Auskunft geben als Erbe.!!!! :
Da er nicht Erbe ist, muss er das natürlich nicht. Er muss aber als Beschenkter Auskunft geben.
#10
Antwort vom 25. Januar 2023 | 15:52
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke.Das hilft weiter!!!
#11
Antwort vom 26. Januar 2023 | 10:14
Von
Status: Student (2335 Beiträge, 364x hilfreich)
ZitatDas sind keine Gegenleistungen. :
Meines Wissens herrscht in Deutschland noch Vertragsfreiheit.
Warum sollten das also keine Gegenleistungen sein?
(über die wertmäßige Angemessenheit der Gegenleistung wäre aber in der Tat zu diskutieren...spätestens fürs Finanzamt müsste man sie ohnehin irgendwie in Währung umrechnen)
#12
Antwort vom 26. Januar 2023 | 22:19
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr dort keinerlei Leistung für die Überschreibung.Für mich ist das eine Schenkung
#13
Antwort vom 27. Januar 2023 | 00:06
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
ZitatZitat (von hh): :
Das sind keine Gegenleistungen.
Meines Wissens herrscht in Deutschland noch Vertragsfreiheit.
Die macht aber eine Schenkung rechtlich nicht zu einer Nichtschenkung. Ob etwas eine Schenkung ist oder nicht, hängt von objektiven Kriterien ab, die ggf. von einem Gericht beurteilt werden. Ein Vertrag hilft einem dabei überhaupt nicht weiter, wenn das Gericht das anders einstuft.
(Es herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit - es sei denn, es gäbe gesetzliche Regelungen, die vorgehen. Man kann ja auch mit aller Vertragsfreiheit eine sozialversicherungspflichtige angestellte Beschäftigung nicht zu einer selbständigen Tätigkeit machen, nur weil man das in einen Vertrag so hineinschreibt. Das entscheidet ggf. die Rentenversicherung Bund, und wenn man das anficht, die Sozialgerichtsbarkeit. Nur mal als ein Beispiel für die Grenzen der Vertragsfreiheit.)
#14
Antwort vom 27. Januar 2023 | 11:20
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Denke bei einer Überschreibung auf Kinder-ohne finanzielle Leistung oder Pflegeleistung-geht ein Gericht von einer Schenkung aus.
Das Wohnrecht an der vorher übertragenen Wohnung ist keine Leistung
#15
Antwort vom 27. Januar 2023 | 11:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatWarum sollten das also keine Gegenleistungen sein? :
Weil das keine Leistung des Bruders an den Vater ist, sondern ein Vorbehalt, den der Vater bei der Übertragung an den Bruder gemacht hat.
Der Vater hat die Eigentumswohnung ohne Wohnrecht und ohne das Recht zur Veräußerung an den Bruder übertragen. Die Leistung des Vaters wird daher gemindert und damit auch der Wert der Schenkung. Eine Gegenleistung des Bruders gibt es jedoch nicht.
Und jetzt?
Schon
268.350
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen