Weiterhin Kindergeldzahlung nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und nachgelagertem Studium?

19. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Keppo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterhin Kindergeldzahlung nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und nachgelagertem Studium?

Hallo zusammen,

zunächst vielen Dank für dieses wundervolle Forum und die Möglichkeit hier Fragen zu stellen und auch beantwortet zu bekommen!

Folgende Situation:
Wenn mein Sohn (21) seine handwerkliche Ausbildung beendet hat möchte er gerne ein Studium beginnen.
Habe ich dann noch Anspruch auf Kindergeldzahlungen?
Wenn ja, was muss ich wann machen, damit ich weiterhin Kindergeld für ihn in seiner Studienzeit bekomme?
Gibt es zeitliche Einschränkungen zwischen Ende Ausbildung und Beginn Studium?
Wenn z. B. fünf "unproduktive Monate" dazwischen liegen (Ende Ausbildung und Beginn Studium) erhalte ich weiterhin Kindergeld?

Schon jetzt vielen Dank für die Unterstützung.


Grüße

Keppo

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31958 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Keppo):
Habe ich dann noch Anspruch auf Kindergeldzahlungen?
In der Regel endet der Anspruch auf Kindergeld nach erfolgreich beendeter Berufsausbildung.

Wann es trotzdem noch Kindergeld gibt, ist hier schön zusammengefasst:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32825 Beiträge, 17248x hilfreich)

Unfug - der KG-Anspruch endet hier natürlich nicht. Auch während des Studiums besteht KG-Anspruch. Was die Zwischenzeit anbelangt, könnte KG-Anspruch bestehen wg. "Warten auf einen Studienplatz", d. h., wenn das Studium zum ersten möglichen Termin angetreten wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Keppo):
Habe ich dann noch Anspruch auf Kindergeldzahlungen?


Es besteht auch dür eine Dritt- oder Viertausbildung Anspruch auf Kindergeld, höchstens aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes.

Zitat (von Keppo):
Wenn ja, was muss ich wann machen, damit ich weiterhin Kindergeld für ihn in seiner Studienzeit bekomme?


Eine Antrag auf Kindergeld stellen.

Zitat (von Keppo):
Wenn z. B. fünf "unproduktive Monate" dazwischen liegen (Ende Ausbildung und Beginn Studium) erhalte ich weiterhin Kindergeld?


Um für die Übergangszeit Kindergeld zu erhalten, darf diese max. 4 Monate betragen. Aber auch wenn die Übergangszeit länger ist, dann besteht ab Aufnahme des Studiums wieder Anspruch auf Kindergeld.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31958 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Unfug - der KG-Anspruch endet hier natürlich nicht.
Deshalb ja---> alles von der entspr. Behörde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Keppo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Eure Unterstützung!


Grüße

Keppo

0x Hilfreiche Antwort

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