Aufforderung zur REHA durch KK (obwohl EW-Rentenantrag schon gestellt)

19. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 10x hilfreich)
Aufforderung zur REHA durch KK (obwohl EW-Rentenantrag schon gestellt)

3W vor Auslauf des Krankengeldes kommt schriftl. Aufforderung, sich einer med. REHA zu unterziehen (von der ges. KK, mit Verweis auf den Rententräger) ! Der Antrag auf ErwerbsminderungsRente wurde jedoch in 10/22 schon beim Rententräger eingericht. Dazu erhielt der Betroffene bisher nur schriftl. Nachfragen u. Aufforderungen gewisse Untersuchungen nachzuholen. Ebenso ist auch die Agentur für Arbeit informiert (ausser der Aufforderung REHA): In 12/22 wurde Antrag auf (Nahtlosigkeits)ALG" gestellt, dessen voraussichtl. Zahlbeginn ab 6.2.23 ist. (Sonst keinerlei finanzielle Absicherung !)

...EINFACH lauflassen, dh das Schreiben der KK nun ignorieren oder... ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
3W vor Auslauf des Krankengeldes kommt schriftl. Aufforderung, sich einer med. REHA zu unterziehen (von der ges. KK, mit Verweis auf den Rententräger)

Der Rententräger weiß nun von der Reha, evtl. passt das gerade, da immer noch Reha vor Rente gilt. Allerdings wird das nicht immer angewandt.
Zitat (von handycapwork):
Der Antrag auf ErwerbsminderungsRente wurde jedoch in 10/22 schon beim Rententräger eingerich

Sie wurden nur zu gewissen Untersuchungen aufgefordert, also keinen Termin bei einem Gutachter erhalten?

Zitat (von handycapwork):
..EINFACH lauflassen, dh das Schreiben der KK nun ignorieren oder... ?

Schriftlich bei der KK nachfragen, warum kurz vor Ende zu einer Reha aufgefordert wurde.
Ihr Rententräger erfährt doch, dass kein Rehaantrag gestellt wurde, da könnte sich dann das einfach laufen lassen negativ auswirken.
Bei einer Reha ruht der EMR Antrag, die Rentenkasse will erst das Ergebnis der Reha abwarten.
Zitat (von handycapwork):
(Sonst keinerlei finanzielle Absicherung !)

Dann müssten sie das Bürgergeld beantragen.

-- Editiert von User am 19. Januar 2023 18:16

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#2
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie wurden nur zu gewissen Untersuchungen aufgefordert, also keinen Termin bei einem Gutachter erhalten?

Zitat (von handycapwork):
..EINFACH lauflassen, dh das Schreiben der KK nun ignorieren oder... ?

Schriftlich bei der KK nachfragen, warum kurz vor Ende zu einer Reha aufgefordert wurde.
Ihr Rententräger erfährt doch, dass kein Rehaantrag gestellt wurde, da könnte sich dann das einfach laufen lassen negativ auswirken.

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RICHTIG: Bisher keine reale Begutachtung (seitens Rententräger) erfolgt !
Es gilt doch immer noch die 10 Wochen Frist, mit der die KK i. A. immer droht ("Dispositionsrecht"..."Einstellung des Krankengeldes"). Dann hätte die KK kein Druckmittel mehr.
Natürlich...Im Zweifel noch -zusätzlich- einen REHA-Antrag an den Rententräger (bzw. der KK) schicken: Dann hat der Rententräger quasi noch mehr Aktionsspielraum (die EM-Rente auf Basis des EM-Antrags abzulehnen oder die EM-Rente auf Basis des -zu stellenden- REHA-Antrags zu bewilligen.)

Ich hätte hier gerne noch mehr HINWEISE !

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Dann hat der Rententräger quasi noch mehr Aktionsspielraum (die EM-Rente auf Basis des EM-Antrags abzulehnen oder die EM-Rente auf Basis des -zu stellenden- REHA-Antrags zu bewilligen.)

Der Rententräger kann sie selber zu einer Reha auffordern.
Die EMR wird doch nicht wg. des-zu stellenden- Rehaantrags bewilligt.
Da spielen andere Faktoren eine Rolle.
Es müssen alle med. Maßnahmen erfolglos sein, sollte es Möglichkeiten einer Besserung geben, welche sie noch nicht angewandt haben, müssen diese zuerst erfolgen.
Deshalb auch die geforderten Untersuchungen.
Bei der KK gilt die 10 Wochen Frist, warum sie zum Krankengeldende zu einer Reha aufgefordert wurden, kann ihnen nur die KK mitteilen.
Die EMR darf nicht als geldwerter Ersatz betrachtet werden, nach dem Motto - jetzt bekomme ich kein Krankengeld mehr, nun will ich eine EMR. Da achten auch Gutachter sehr darauf.
Aber so weit sind sie noch nicht. Die DRV will nun erst das Ergebnis der Untersuchungen, entweder werden sie danach zu einer Begutachtung eingeladen oder es kommt eine Ablehnung oder sie müssen zur Reha.
Bei manchen sehr schweren Einschränkungen genügen Arztberichte. Allerdings wird dann der EMR Antrag nicht zum Ende des Krankengeldbezuges gestellt, sondern gleich zu Beginn der Erkrankung. Da gibt es einige, wo rasch erkenntlich ist, dass eine Erwerbsfähigkeit über 3 Stunden nicht mehr möglich ist.


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#4
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die DRV will nun erst das Ergebnis der Untersuchungen, entweder werden sie danach zu einer Begutachtung eingeladen oder es kommt eine Ablehnung oder sie müssen zur Reha.


Wie werden hier die Chancen eines WIDERSPRUCHS (Aufforderung zur med Reha) von den Foren-Mitgliedern hier eingeschätzt ?

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#5
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Es gilt der Grundsatz "Reha geht vor Rente".
Ehe nicht alle (machbaren) Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird der Rententräger keine Zahlung veranlassen!
ABER, es gibt die Möglichkeit sich von seinem behandelnden Arzt "Rehaunfähig" schreiben zu lassen.
Soweit ich weiss, geht das aber nur in Ausnahmefällen, komplett.

Nachtrag: Hätte die betroffene Person überhaupt Anspruch auf EMR?
Alleine Krankengeld bedeutet nicht immer auch Anspruch auf EMR da auch da gewisse Bedingungen, neben einer temporären oder gar dauerhaften Erwerbsunfähigkeit vorhanden sein müssen!

-- Editiert von User am 22. Januar 2023 23:48

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
ABER, es gibt die Möglichkeit sich von seinem behandelnden Arzt "Rehaunfähig" schreiben zu lassen.

Was die KK oder DRV durch eine Untersuchung beim Amtsarzt schnell aushebeln können.
Auch die behandelnden Ärzte müssen nicht immer auf der Seite des Patienten stehen, da kann man viel zwischen den Zeilen lesen in den Attesten.
Zitat (von handycapwork):
Wie werden hier die Chancen eines WIDERSPRUCHS (Aufforderung zur med Reha) von den Foren-Mitgliedern hier eingeschätzt ?

Es sind alles Einzeifallentscheidungen, somit kann jede Glaskugel etwas anderes aufzeigen.
Widerspruch gegen eine Reha, könnte doch bedeuten, dass sie Bedenken haben und als Erwerbsfähig aus der Reha entlassen werden. Deshalb dürfte es schnell eine Ablehnung ihres EMR Antrages geben.
Sie wollen doch etwas von der DRV und die Mitwirkungspflicht von ihnen muss vorhanden sein.

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