Ich wurde mit einem Vermächtnis bedacht. Ich erhalte ein Geldvermögen abzüglich der Bestattungskosten. Nun würde ich es gerne einfordern. Habe ich einen Anspruch gegenüber dem Erben wieviel Geld, Aktien, Wertpapiere usw der Erblasser auf dem Konto hatte? Der Erbe kann ja sagen das der Verstorbene nur 10000 Euro auf den Konten hatte aber in Wirklichkeit 50000 Euro besass. Wie formuliere ich das? Danke
-- Editiert von User am 19. Januar 2023 18:57
Vermächtnis einfordern, Auskunftsanspruch auf Belege und Konten
19. Januar 2023
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Frage vom 19. Januar 2023 | 18:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnis einfordern, Auskunftsanspruch auf Belege und Konten
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2023 | 09:30
Von
Status: Bachelor (3513 Beiträge, 557x hilfreich)
Bei meinem erhaltenen Vermächtnis war es so, der Erbe hat alle Kosten vom Sterbemonat und danach aufgelistet und die Banken dazu geschrieben. Hätte die Kontoauszüge anfordern können, wir waren mehrere Vermächtnisnehmer und einig, keine Unterlagen anzufordern.
Sind sie alleiniger Vermächtnisnehmer, wenn nicht was meinen die anderen Begünstigten?
Natürlich können sie Einsicht nehmen, fordern sie die Unterlagen vom Erben an.
#2
Antwort vom 20. Januar 2023 | 16:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok danke. Der Erbe bekommt ein Vermächtnis, die demente Lebensgefährtin sowie ich. Das Geldvermögen wird also durch drei geteilt. Mit dem Erben komm ich leider nicht so gut aus da er sehr Geldgierig ist.
-- Editiert von User am 20. Januar 2023 16:39
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