Ist diese Forderung verjährt?

20. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist diese Forderung verjährt?

Hallo zusammen,
Leider kenne ich mich damit nicht richtig aus wann eine Forderung verjährt ist:

Ist das verjährt? Dem Mahnbescheid habe ich damals widersprochen gehabt wurde aber nicht geklagt. - soweit ich weiß

Datum

Bezeichnung

07 2019

Forderung aus Beförderungsvertrag / Werkvertrag - erhöhtes.
Beförderungsentgelt aus Fahrt von STUTTGART-VAIHINGEN
bis STUTTGART HBF (TIEF) am 06.07.2019 um 16:56 Uhr EBE-
Nr.: 4019600080389

10.10.2019 Mahnauslagen
02 11 2019 4 12% Zinsen ans 60 00 FUR (07 08 19-02 11 19)
03.11.2019 4.12% Zinsen aus 60.00 EUR (03.11.19-03.11.19)
03.11.2019 Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden $§ 280, 286
BGB) in Anlehnung an §$ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG:
1,3 Gebühr (Nr. 2300 VV RVG) 58,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr.
7002 VV RVG) 11,70 EUR
05.12.2019 Bonianfrage vor MB
18.12.2019 4,12% Zinsen aus 60,00 EUR (04.11.19-18.12.19)
18.12.2019 GK Mahnbescheid
18.12.2019 Vergütung fur die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren gem. g
4 Abs. 4 S. 2 RDGEG
Fiser
31.12.2019 4.12% Zinsen aus 60.00 EUR (20.12.19-31.12.19)
27.03.2020
4,12% Zinsen aus 60,00 EUR (01.01.20-27.03.20)
RESTSCHULD PER 20.01.2023
Die Verrechnung von Teilzahlungen erfolgt gemäß $367 BGB.
Betrag
60.00 EUR
Forderung
5.00 EUR
0.60 EUR
0,01 EUR
70,20 EUR
1.40 EUR
0.30 EUR
32.00 EUR
25,00 EUR
0.01 EUR
0.08 EUR
0.59 EUR
195,19 EUR

-- Editiert von Moderator topic am 20. Januar 2023 13:43

-- Thema wurde verschoben am 20. Januar 2023 13:43

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
Ist das verjährt?

Nö.



Zitat (von Vani0000):
Dem Mahnbescheid habe ich damals widersprochen gehabt wurde aber nicht geklagt. - soweit ich weiß

Nun, dann sollte man sich eventuell mal um die Fakten bemühen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

was für Fakten? und warum nicht 3 Jahre sind dich vorbei?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Eine Forderung verjährt nicht automatisch.
Du musst eine Einreise erheben, sobald eine Klagebegründung auf dem Tisch liegt.

Wann wurde der Mahnbescheid beantragt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

wurde am 18.12.2019 beantragt und 2019 entstand auch die Forderung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
was für Fakten?

Das was ich zitierte.



Zitat (von Vani0000):
und warum nicht 3 Jahre sind dich vorbei?

Weil der Mahnbescheid die Verjährung hemmt.



Zitat (von vundaal76):
Du musst eine Einreise erheben

Unfug ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

wann ist die denn verjährt entstanden ist sie 2019

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
wann ist die denn verjährt

Keine Ahnung, dazu braucht man ja die Fakten.
Mit etwas Pech - wenn es einen Titel gibt - frühestens in 2050 ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

ein titel gibt es nicht. LG

0x Hilfreiche Antwort

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