Welche Rechte habe ich als Pflichtteil-Berechtigter?

20. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 95x hilfreich)
Welche Rechte habe ich als Pflichtteil-Berechtigter?

Hallo Forummitglieder,

Vor 9 Monaten ist mein Erzeuger gestorben. Er hat damals auch die Vaterschaft per Gericht anerkannt.
Er hat aber ein Testament geschrieben, in dem er sein gesamtes Hab und Gut an seine Lebensgefährtin vererbt.
6 Monaten vor seinem Tod haben sie noch geheiratet. Weiß nicht, ob das zur Sache was beiträgt.
Das ich einen Anspruch aufs Pflichtteil habe, hat mir das Nachlassgericht kundgetan.
Auch bin ich mit seiner Lebensgefährtin in Kontakt die weiß, dass sie mich ausbezahlen muß.
Nun aber genau der Punkt, alles was für mich sichtbar ist, hat sie als Nachlass angegeben.
Älteres Haus mit Grundstück.
Der Rest, für mich nicht sichtbar, hat sie alles genullt.
Kontostände zu seinem Tod: 0€, hat keine Lebensversicherungen, keine Aktien, keine Wertgegenstände, er hat einfach nichts.
Das Ganze ist für mich aber nicht nachvollziehbar, da ich wußte, dass er etwas Vermögen hatte, kann´s nur nicht nachweisen.
Ich werde vom den ganzen nicht reich, aber ich will mich von ihr auch nicht veralbern lassen.
Haus und Grundstück hat sie auf dem Nachlassgericht mit 80.000€ angegeben.
Der Rest, alles 0€
Habe ich ein Recht auf Einsicht der Kontoauszüge?
Bekommt man irgendwie raus, ob ihr Geld "geschenkt" wurde oder ob noch Versicherungen oder andere Konten bestehen, als die, die sie angegeben hat?
Wie bekomme ich raus, was Haus und Grundstück wirklich Wert sind?
Habe ich generell eine Chance irgendetwas rauszubekommen oder muß ich ihr blind vertrauen?
Ich danke euch für Antworten.

LG
Michael

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von DonTeblare):
Haus und Grundstück hat sie auf dem Nachlassgericht mit 80.000€ angegeben.

Bezüglich des Hauses kannst Du die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens verlangen.

Zitat (von DonTeblare):
Habe ich ein Recht auf Einsicht der Kontoauszüge?

So direkt nicht. Allerdings kannst Du die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar verlangen und der Notar muss dann Einsicht in die Kontoauszüge nehmen. Da dürfte es für die Lebensgefährtin günstiger sein, Dir freiwillig Einsicht zu gewähren.

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#2
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 95x hilfreich)

Wenn ich das Nachlassverzeichniss durch einen Notar verlangen, müßte die Lebensgefährtin zwar den Notar bezahlen, diese Kosten müßten aber dann denke mal auch von dem Erbe abgezogen werden, oder?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Der "Nachteil" der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses durch einen Notar ist, dass das Monate dauern kann. Außerdem ist der Notar auf die Mithilfe des Erben angewiesen.

Man kann auch die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses fordern (mit Fristsetzung). Weiter kann man verlangen, dass der Erbe die Richtigkeit der Angaben an Eides Statt versichert. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist strafbar.

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