Hallo zusammen
ich habe eine Wohnung vor zwei Jahren gekauft. Die Strompreise sowie das Hausgeld haben sich aber jetzt verdoppelt, dazu auch die Nahrung. Ich will ein bisschen Geld nebenbei mit der Vermietung meiner Wohnung machen. Eine Genehmigung von der Staat Frankfurt habe ich bekommen. Ich will meine Wohnung an nur 2-3 Tage im Monat vermieten und dann bei einer Freundin schlafen.
In der Teilungserklärung ist die kurzzeitige Vermietung verboten. Ist das nun zulässig? Darf ich meine Wohnung trotzdem kurzzeitig vermieten? Ich habe gelesen, dass nachträglich ohne meine Zustimmung die TE nicht geändert werden darf, aber in meinem Fall stand es drin beim Wohnungskauf.
Ich denke euch im Voraus
Liebe Grüße
Airbnb Vermietung verboten?
20. Januar 2023
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Frage vom 20. Januar 2023 | 17:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Airbnb Vermietung verboten?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2023 | 19:21
Von
Status: Praktikant (857 Beiträge, 201x hilfreich)
Eindeutiger kann es nicht geregelt sein.ZitatIn der Teilungserklärung ist die kurzzeitige Vermietung verboten. :
Angesichts einer eindeutigen Regelung erübrigt sich die Frage.ZitatDarf ich meine Wohnung trotzdem kurzzeitig vermieten? :
Die Regelung der TE bestand bereits im Zeitpunkt des Kaufs, somit hat man gewusst worauf man sich einlässt.ZitatIch habe gelesen, dass nachträglich ohne meine Zustimmung die TE nicht geändert werden darf, aber in meinem Fall stand es drin beim Wohnungskauf. :
#2
Antwort vom 20. Januar 2023 | 19:52
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 1232x hilfreich)
Die kurzfristige Vermietung Ihrer Wohnung ist Ihnen leider aufgrund der TE nicht gestattet
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#3
Antwort vom 23. Januar 2023 | 15:02
Von
Status: Master (4989 Beiträge, 1933x hilfreich)
Zitat:In der Teilungserklärung ist die kurzzeitige Vermietung verboten. Ist das nun zulässig?
Ja, das ist zulässig.
Die anderen Eigentümer möchten keine lauten Touristen im Haus haben.
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