Anzeige wegen § 130 Volksverhetzung, Videoaufnahme

21. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Dustin75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen § 130 Volksverhetzung, Videoaufnahme

Guten Tag, ich habe eine sehr unangenehme Angelegenheit.
Ich wurde im Beisein von meinem 7 jährigen Sohn, seinem Freund und meiner Frau von einem älteren Ehepartner rassistisch beleidigt. Der Grund war, dass ich ihn aufmerksam gemacht habe, dass Hunde auf dem Gelände anzuleinen sind und überall Schilder stehen. Ich war bei mir im Garten und die Eheleute in dem davor liegenden Wendehammer. Der Mann hat mich ständig rassistisch beleidigt, Fotos von mir gemacht und ist meiner Aufforderung damit aufzuhören, nicht nach gekommen. Daraufhin habe ich auch mein Handy angemacht und ihn dabei gefilmt, weil ich nicht mehr weiter wusste und ich mich in der Situation richtig schlecht gefühlt habe. Obwohl seine Frau ihn noch aufmerksam gemacht, damit aufzuhören, meinte er "ist doch sch. egal". Auf dem Video ist er zu sehen, wie er klar und deutlich "Geht dahin zurück wo Ihr herkommt!Schluss, aus, muss!" sagt. Auch Sprüche wie "Du hast ein Sprachproblem",wobei ich hier geboren bin und auch hier studiert habe. Eigentlich wollte ich die Sache vergessen. Als wir aber am Folgetag (war ein Feiertag) am morgendlichen Frühstück saßen, meinte unser Jüngster, wo wir denn hingehen müssten und er Angst hätte. Wir haben uns, nachdem wir den Moment verkraften und verarbeiten mussten, dazu entschieden die Eheleute anzuzeigen was wir auch Taten. Ich habe aber bei der Onlineanzeige nicht erwähnt dass ich eine Aufnahme als Beweismaterial habe, da außer uns noch einen weiteren Zeuge gibt der alles gehört hat. Ich habe das Video nur als reine Schutzmaßnahme gemacht, damit er vielleicht aufhört. Das war aber nicht alles. Zwei Tage später bekamen wir eine Abmahnung von unserem Vermieter ohne dass wir vorher angehört wurden. In dem Brief sind Anschuldigungen, die so überhaupt nicht stimmen. Ich bin in den ganzen Jahren in denen wir hier wohnen weder auffällig gewesen oder hatte mit der Polizei ansatzweise was zu tun. Ich hab nicht mal Punkte im Flensburg. Wie dem auch sei, nach Erhalt der Abmahnung habe ich natürlich bei der Hausverwaltung angerufen und die Lage geschildert, und dass es Zeugen gibt (unter anderem deren ehemalige Chefin, die dort 30 Jahre gearbeitet hat). Ich hab während des Telefonats auch erwähnt, dass hier vorsätzliche Verleumdungen begangen wurde und ich jetzt erst recht mir die Angelegenheit nicht gefallen lassen werde. Daraufhin hat der Briefersteller einen Rückzieher gemacht. Letzte Woche kamen dann zwei Briefe bzw Vorladungen. Eine an meine Frau und der andere an mich gerichtet, als Zeuge. Gegen die Eheleute wird wohl wegen § 130 Volksverhetzung und § 185 StGB ermittelt. Ich gehe aber davon aus, dass er bei der Vernehmung alles leugnen wird. Desweiteren hat er ja schon über mich falsche Behauptungen gemacht. Daher möchte ich meine Anzeige auch wegen Verleumdung erweitern. Meine Frage wäre, ob ich die Videoaufnahme an die Polizei weiterleiten soll oder nicht. Ich habe die Videoaufnahme nirgendwo veröffentlicht oder gezeigt. Er hat in der Öffentlichkeit laut gesprochen. Ich möchte die Angelegenheit einerseits nicht auf mich sitzen lassen, einerseits möchte ich nicht, dass ich eine Anzeige wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte bekomme da ich die Rechtslage nicht einschätzen kann. Uns belastet die Angelegenheit sehr.

Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Dustin75):
Meine Frage wäre, ob ich die Videoaufnahme an die Polizei weiterleiten soll oder nicht
ICH würde das zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht tun.
Du hast vermutlich deine Anzeige deutlich, klar und aussagekräftig gestellt. Deshalb auch die Ermittlungen wg oa. §§
Zitat (von Dustin75):
Daher möchte ich meine Anzeige auch wegen Verleumdung erweitern.
Ja, das kannst du auch tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Dustin75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ICH würde das zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht tun.
Du hast vermutlich deine Anzeige deutlich, klar und aussagekräftig gestellt. Deshalb auch die Ermittlungen wg oa. §§


Vielen Dank für die Meinung. Im Grunde möchte ich die Angelegenheit nicht weiter aufmischen, da meine Frau sehr unter dem Vorfall leidet. Ich bin aber in eine Zwickmühle geraten, wo ich mir doch Gedanken mache. Denn ich befürchte, dass das Paar alles abstreiten wird und ggf. mich mit falschen Behauptungen, Aussagen belasten könnten. Wie die drauf sind, habe ich ja durch unsere Hausverwaltung erfahren. Könnte ich denn das Video nachträglich vortragen und die falschen Aussagen dadurch widerlegen oder würde ich dann selbst Ärger bekommen, weil ich anfangs das Video verheimlicht habe? Denn die Eheleute wissen ja, dass ich alles aufgenommen habe und würden sich auf deutsch gesagt, selbst ins Knie schießen, denke ich.

Schönes Wochenende und vielen Dank für die Mühe.

Dustin

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Auf dem Video ist er zu sehen, wie er klar und deutlich "Geht dahin zurück wo Ihr herkommt!Schluss, aus, muss!" sagt. Auch Sprüche wie "Du hast ein Sprachproblem",wobei ich hier geboren bin und auch hier studiert habe.
Wenn das die rassistische Beleidigung sein soll, dann sehe ich da absolut keine Srafbarkeit.

Zitat:
Ich wurde im Beisein von meinem 7 jährigen Sohn, seinem Freund und meiner Frau von einem älteren Ehepartner rassistisch beleidigt.
Was soll denn die Ehefrau getan/gesagt haben? Diese haftet nicht für Aussagen ihres Ehemannes.

Zitat:
Daraufhin hat der Briefersteller einen Rückzieher gemacht.
Was meinen Sie damit? Und wer ist überhaupt der Briefersteller?

Zitat:
Ich gehe aber davon aus, dass er bei der Vernehmung alles leugnen wird. Desweiteren hat er ja schon über mich falsche Behauptungen gemacht. Daher möchte ich meine Anzeige auch wegen Verleumdung erweitern.
Leugnen kann er die Tat am Gartenzaun dann noch immer. Ebenso leugnen kann er dann, dass die an den Vermieter gerichteten Behauptungen von ihm stammten. Wissen Sie überhaupt mit Sicherheit, wer der Urheber dieser Behauptungen war? Und wie konnte der Mann so schnell Ihren Vermieter ausfindig machen? Und um welche Verleumdungen handelte es sich überhaupt? Und wann hat sich der gesamte Vorfall ereignet?

Zitat:
Ich möchte die Angelegenheit einerseits nicht auf mich sitzen lassen, einerseits möchte ich nicht, dass ich eine Anzeige wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte bekomme da ich die Rechtslage nicht einschätzen kann. Uns belastet die Angelegenheit sehr.
Dann müssen Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Nur dieser kann Sie über die bestmögliche Vorgehensweise informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Dustin75):
Denn ich befürchte, dass das Paar alles abstreiten wird .
Ja, das hatte ich schon gelesen.
Du und deine Frau, ihr könnt doch bei der Vorladung unabhängig voneinander den Vorgang sachlich und korrekt schildern, d.h. so, wie es auch in der Anzeige zu lesen ist.
Was daraus dann wird, kannst du abwarten.

ICH würde dann evtl. sogar darauf hinweisen, das die Abmahnung vom Vermieter nach deiner Einlassung/Erklärung wieder zurückgezogen wurde. Offenbar glaubt dein Vermieter dir auch mehr als dem Hundeherrchen.
Was hat der Vermieter dir denn vorgeworfen? Abmahnungen kommen ohne vorherige Anhörung.
Zitat (von Dustin75):
Denn die Eheleute wissen ja, dass ich alles aufgenommen habe und würden sich auf deutsch gesagt, selbst ins Knie schießen, denke ich.
Das denke ich auch.

Du musst keinen Fachanwalt für Strafrecht befragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von Dustin75):
Als wir aber am Folgetag (war ein Feiertag) am morgendlichen Frühstück saßen, meinte unser Jüngster, wo wir denn hingehen müssten und er Angst hätte.
Also wenn man so etwas liest, motiviert das natürlich - trotz der bislang treffenden Antworten, am Thema teilzunehmen.

Zitat (von Dustin75):
Zwei Tage später bekamen wir eine Abmahnung von unserem Vermieter
Das könnte man im Unterforum "Mietrecht" einmal näher ausführen, auch wenn - sofern zum Kontext dienlich - natürlich interessant wäre, worin sich diese Abmahnung begründete.

Zitat (von Dustin75):
Könnte ich denn das Video nachträglich vortragen und die falschen Aussagen dadurch widerlegen oder würde ich dann selbst Ärger bekommen, weil ich anfangs das Video verheimlicht habe?
Aufgrund der Verheimlichung (d.h. Nichtanführung) des Videos bräuchte man keine Nachteile befürchten. Vielmehr würde die heimliche Bildaufnahme (der also nicht zugestimmt wurde) ein Problem darstellen. Hier müsste abgewägt werden, ob der sich daraus ergebende Kontext und die Schwere der Tat schwerer wiegen als die Persönlichkeitsrechte des (in diesem Punkt) Verletzten. Per se wird dies lediglich im Falle von schweren Straftaten bejaht, zu denen 130 und 185 StGB nicht zählen. In dieser Frage müsste sich das also en détail tatsächlich ein Verteidiger anschauen, da wir hier ja nun nur einen subjektiven Auszug aus der Wahrnehmung der einen Partei erhalten. Z.B. würde sich mit jeder ungünstigen Äußerung des Filmenden oder schlüssigen Äußerung des Gefilmten - in Anbetracht des Gesamtkontextes - auf dem Video die Verhältnismäßigkeit wieder verschieben. Das können wir hier mangels Wissen also nicht leisten.

Natürlich könnte man praktisch versuchen, die Filmaufnahmen vorzulegen und offensiv zu rechtfertigen (wenn deren Inhalt derart überzeugend ist). Ebenso könnte man die Sicherstellung des Handys des Nachbarn anregen. Eine brauchbare Entscheidung kann hier aber nur jemand mit absoluter Einsicht empfehlen.

-- Editiert von User am 22. Januar 2023 01:16

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dustin75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag zusammen.
Um die Fragen kurz zu beantworten. Die Sache ist eigentlich eindeutig, da auch andere rechte Sprüche seitens des Herrn gefallen sind und die Dame daran teilgenommen hat. Allerdings war hier fairerweise keine rassistischen Töne von der Dame zu hören. Daher denke ich das nach § 130 gegen ihn ermittelt wird.
Bei meinem Vermieter haben sie erzählt, dass ich die gedroht hätte und nahe gekommen wäre und die beiden weggescheucht hätte. Wie gesagt, ich war im Garten und zu keiner Zeit bin ich rausgegangen. Daraufhin habe ich eine Abmahnung wegen Passentenbelästigung bekommen. In dem Brief steht, dass die Eheleute es glaubhaft machen könnten, was passiert wäre. Das Problem für die ist allerdings, die haben meine Frau und unseren Besuch nicht gesehen, weil dort an der Stelle ein hoher und breiter Sichtschutzzaun steht, was unseren Wintergarten nach außen zum Wendehammer abgrenzt. Neben mir standen nur mein Sohn und sein Freund. Und dadurch konnte ich die Anschuldigungen abwenden. Bei der Fragestellung ist mir der wichtigste Punkt gewesen, ob ich diese Aufnahme erwähnen sollte. Denn ich möchte bei einer Sache in der meine Familie und ich geschädigte wurden, nicht durch einen Fehler uns Schaden. Daher hatte ich überlegt die Aufnahme erst zurückzuhalten. Und wenn die bewusst eine Falschaussage tätigen oder uns durch eine Gegenanzeige Schaden wollen, das Video als Beweis aus dem Ärmel zu zücken. Zudem die in der Öffentlichkeit laut gesprochen haben und wussten, dass ich filme. Der Herr hat ja auch damit angefangen.

Danke für die viele Meinungen und ein schönen Sonntag.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Dustin75):
Bei der Fragestellung ist mir der wichtigste Punkt gewesen, ob ich diese Aufnahme erwähnen sollte.
Das ist ja schon mehrfach klar und deutlich geworden.
Ich kann nicht lesen, dass hier jemand empfohlen hätte, das Video jetzt bekanntzugeben.
Aber eine Entscheidung ---dafür/dagegen--- kann dir keiner abnehmen.
Zitat (von Dustin75):
Die Sache ist eigentlich eindeutig,
Wenn das so ist und du und deine Frau das auch eindeutig so erklären könnt, benötigt es mE keines weiteren *Beweises* wie ein unerlaubtes Handyvideo.

Für den Fall, dass sich für die Behörde doch noch weiterer Ermittlungsbedarf ergibt, erfährst du das und könntest dann entscheiden, ob das Video doch wichtig wäre.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dustin75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn das so ist und du und deine Frau das auch eindeutig so erklären könnt, benötigt es mE keines weiteren *Beweises* wie ein unerlaubtes Handyvideo.

Für den Fall, dass sich für die Behörde doch noch weiterer Ermittlungsbedarf ergibt, erfährst du das und könntest dann entscheiden, ob das Video doch wichtig wäre.


So sehe ich es auch. Rest sollen die Behörden machen, Zeugen gibt es ja genug.

Vielen Dank

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