Jobcenter will Nachzahlung nicht in raten Akzeptieren

21. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter will Nachzahlung nicht in raten Akzeptieren

Hallo,

Ich habe mal eine Frage:

Ich habe im Juni überweisung von meinem Bruder auf meinem Konto erhalten. Dies war als finanzielle Unterstützung für den Monat gedacht. Es wurde alles vom Jobcenter berechnet und festgestellt dass ich 37 euro zurückzahlen müsse.
Derzeit bezahle ich aber schon 50 euro im Monat zurück (von meinem Bürgergeld) weil ich im August gearbeitet hatte.

Das Jobcenter will nun auch die 37 euro, zusätzlich zum 50 euro am 1.2 abbuchen. Da aber sowieso für mich nichts übrigbleibt, würde Sich hier ein Widerspruch lohnen, mit dem Ziel dass Jobcenter soll die 37 euro abbuchen sobald meine 50 euro raten zu ende gehen?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27343 Beiträge, 5049x hilfreich)

Zitat (von BigD on da block):
Das Jobcenter will nun auch die 37 euro, zusätzlich zum 50 euro am 1.2 abbuchen.
Abbuchen wird das JC nicht, aber einbehalten/aufrechnen. Oder schreibt dir der Inkasso-Service der BA ?

Vom JC würde eine Anhörung kommen, in der findet sich, dass das JC die Absicht hat, diese 37,- im nächsten Monat aufzurechnen.
Man kann dazu Stellung nehmen und darlegen, dass die 37,- als einmalige Aufrechnung im Februar unzumutbar sind, weil...Gründe xyz.
Ein Widerspruch gegen eine Anhörung nach § 24 SGB X ist mW nicht zulässig.

Es bleibt dir nichts übrig ?--- was meinst du damit?
Es würden dir im Monat Februar einmalig 87,- fehlen. (50+37)
Wie viele Monate sinds noch mit den 50,- Raten?

Ich kann mir vorstellen, dass für 1x 37,- keine Ratenzahlung akzeptiert wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oder schreibt dir der Inkasso-Service der BA ?


Nein, damit war gemeint dass das Jobcenter mir 37 Euro weniger schicken will und es schon somit von dem Bürgergeld abgezogen wird.

Zitat (von Anami):
Vom JC würde eine Anhörung kommen


Kam schon an. Jetzt kam ein schreiben in dem eben steht dass ich 37 euro weniger bekomme. Und dagegen kann ich laut dem schreiben Widerspruch einlegen.

Aber was genau meinst du mit "24 SGB X ist mW nicht zulässig"?

Zitat (von Anami):
Es bleibt dir nichts übrig ?--- was meinst du damit?


Ich bekomme 500€ Bürgergeld, davon werden mir am 1.2 und 1.3 noch 50 € abgebucht. Und eben zusätzlich sollen noch am 1.2 , 37€ wegfallen. Bedeutet ich hätte für den 1.02.2023 nur knapp 410€ übrig und das ist einfach zu wenig für den ganzen Monat da ich jeden Cent zum leben brauche.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2746 Beiträge, 432x hilfreich)


Alternative, wie im August eine Arbeit annehmen und diese natürlich melden.
Außerdem hat der Februar nur 28 Tage, da müsste das Geld doch reichen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27343 Beiträge, 5049x hilfreich)

Zitat (von BigD on da block):
damit war gemeint dass das Jobcenter mir 37 Euro weniger schicken will
Ja, schon klar und damit würde das Bürgergeld einmalig um 87,- weniger.
Zitat (von BigD on da block):
Und dagegen kann ich laut dem schreiben Widerspruch einlegen.
Dann tu das doch. Ich nehme aber an, der W wird irgendwann später abgelehnt.

Ich meinte oben , gegen eine Anhörung nach § 24 SGB X--- ist kein Widerspruch zulässig. Entweder gibt man seine Stellungnahme/Anhörung ab oder man lässt es. Du hast es vermutlich ----gelassen--- oder deine Gründe wurden nicht akzeptiert.

Zitat (von BigD on da block):
Bedeutet ich hätte für den 1.02.2023 nur knapp 410€ übrig
Ja, so ungefähr stimmt das. Ich rechne 502 minus 87= 415.
Wenn man Geldeinnahmen nicht meldet und das JC das erst später rückfordert, dann ist das so.
Dafür hattest du im Juli 37,- mehr, als dir zustand.
Als du im August gearbeitet hast, hast du vermutlich auch vollen Regelbedarf erhalten und jetzt rechnet das JC die *Überzahlung* in Raten von je 50,- auf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36333 Beiträge, 13534x hilfreich)

Wir haben hier zwei verschiedene Vorgänge, die auch separat abgewickelt werden. Ich führe mal die Regelungen für Darlehen bei dem JC an. Bewilligt das JC ein Darlehen, so können 10% der monatlichen Zuwendung zum Abzahlen des Darlehens einbehalten werden. Bewilligt das JC ein weiteres Darlehen, so wird das nicht hinten ran gedoppt, sondern es können wiederum 10% einbehalten werden.

Eine vergleichbare Situation haben wir hier. Zwei verschiedene Vorgänge. Also alles im gründen Bereich, es ist rechtmäßig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat:
Bewilligt das JC ein Darlehen, so können 10% der monatlichen Zuwendung zum Abzahlen des Darlehens einbehalten werden. Bewilligt das JC ein weiteres Darlehen, so wird das nicht hinten ran gedoppt, sondern es können wiederum 10% einbehalten werden.


Bei Darlehen muss "ran gedoppt" werden, da§ 42a SGB II die Erstattung auf 10% des Regelsatzes beschränkt.

Bei normalen Erstattungen wie hier, wo § 43 SGB II die Rechtsgrundlage für den Einbehalt bildet, sind mehrere Einbehalte parallel möglich, bis 30% des Regelsatzes.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12906 Beiträge, 4387x hilfreich)

Zitat:
Dann tu das doch. Ich nehme aber an, der W wird irgendwann später abgelehnt.


Das wird vermutlich so sein, ja. Aber, der Widerspruch entfaltet zunächst einmal aufschiebende Wirkung. Das heißt, so lange über den Widerspruch nicht entschieden wurde, dürfen die 37 Euro nicht aufgerechnet werden, bzw. sind vorerst wieder auszuzahlen.

Mit etwas Glück wird über den Widerspruch erst entschieden, wenn die 50 Euro Rate erledigt ist, sodass das Ziel erreicht wäre. Ob das klapt, liegt daran, wie schnell das Jobcenter arbeitet. Auf die aufschiebende Wirkung bzw. die Auszahlung der zunächst einbehaltenen 37 Euro sollte im Widerspruch ausdrücklich hingewiesen werden.

Zitat:
Bewilligt das JC ein weiteres Darlehen, so wird das nicht hinten ran gedoppt, sondern es können wiederum 10% einbehalten werden.


Das ist nicht korrekt. Mehrere Darlehen sind zwingend nacheinander zu tilgen. Wobei es hier ja wohl nicht um Darlehen geht.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.644 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.828 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.