Hallo,
Ich habe mal eine Frage:
Ich habe im Juni überweisung von meinem Bruder auf meinem Konto erhalten. Dies war als finanzielle Unterstützung für den Monat gedacht. Es wurde alles vom Jobcenter berechnet und festgestellt dass ich 37 euro zurückzahlen müsse.
Derzeit bezahle ich aber schon 50 euro im Monat zurück (von meinem Bürgergeld) weil ich im August gearbeitet hatte.
Das Jobcenter will nun auch die 37 euro, zusätzlich zum 50 euro am 1.2 abbuchen. Da aber sowieso für mich nichts übrigbleibt, würde Sich hier ein Widerspruch lohnen, mit dem Ziel dass Jobcenter soll die 37 euro abbuchen sobald meine 50 euro raten zu ende gehen?
Jobcenter will Nachzahlung nicht in raten Akzeptieren
21. Januar 2023
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Frage vom 21. Januar 2023 | 13:59
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter will Nachzahlung nicht in raten Akzeptieren
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#1
Antwort vom 21. Januar 2023 | 14:29
Von
Status: Unbeschreiblich (27343 Beiträge, 5049x hilfreich)
Abbuchen wird das JC nicht, aber einbehalten/aufrechnen. Oder schreibt dir der Inkasso-Service der BA ?ZitatDas Jobcenter will nun auch die 37 euro, zusätzlich zum 50 euro am 1.2 abbuchen. :
Vom JC würde eine Anhörung kommen, in der findet sich, dass das JC die Absicht hat, diese 37,- im nächsten Monat aufzurechnen.
Man kann dazu Stellung nehmen und darlegen, dass die 37,- als einmalige Aufrechnung im Februar unzumutbar sind, weil...Gründe xyz.
Ein Widerspruch gegen eine Anhörung nach § 24 SGB X ist mW nicht zulässig.
Es bleibt dir nichts übrig ?--- was meinst du damit?
Es würden dir im Monat Februar einmalig 87,- fehlen. (50+37)
Wie viele Monate sinds noch mit den 50,- Raten?
Ich kann mir vorstellen, dass für 1x 37,- keine Ratenzahlung akzeptiert wird.
#2
Antwort vom 21. Januar 2023 | 15:16
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatOder schreibt dir der Inkasso-Service der BA ? :
Nein, damit war gemeint dass das Jobcenter mir 37 Euro weniger schicken will und es schon somit von dem Bürgergeld abgezogen wird.
ZitatVom JC würde eine Anhörung kommen :
Kam schon an. Jetzt kam ein schreiben in dem eben steht dass ich 37 euro weniger bekomme. Und dagegen kann ich laut dem schreiben Widerspruch einlegen.
Aber was genau meinst du mit "24 SGB X ist mW nicht zulässig"?
ZitatEs bleibt dir nichts übrig ?--- was meinst du damit? :
Ich bekomme 500€ Bürgergeld, davon werden mir am 1.2 und 1.3 noch 50 € abgebucht. Und eben zusätzlich sollen noch am 1.2 , 37€ wegfallen. Bedeutet ich hätte für den 1.02.2023 nur knapp 410€ übrig und das ist einfach zu wenig für den ganzen Monat da ich jeden Cent zum leben brauche.
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#3
Antwort vom 21. Januar 2023 | 16:57
Von
Status: Student (2746 Beiträge, 432x hilfreich)
Alternative, wie im August eine Arbeit annehmen und diese natürlich melden.
Außerdem hat der Februar nur 28 Tage, da müsste das Geld doch reichen.
#4
Antwort vom 21. Januar 2023 | 17:07
Von
Status: Unbeschreiblich (27343 Beiträge, 5049x hilfreich)
Ja, schon klar und damit würde das Bürgergeld einmalig um 87,- weniger.Zitatdamit war gemeint dass das Jobcenter mir 37 Euro weniger schicken will :
Dann tu das doch. Ich nehme aber an, der W wird irgendwann später abgelehnt.ZitatUnd dagegen kann ich laut dem schreiben Widerspruch einlegen. :
Ich meinte oben , gegen eine Anhörung nach § 24 SGB X--- ist kein Widerspruch zulässig. Entweder gibt man seine Stellungnahme/Anhörung ab oder man lässt es. Du hast es vermutlich ----gelassen--- oder deine Gründe wurden nicht akzeptiert.
Ja, so ungefähr stimmt das. Ich rechne 502 minus 87= 415.ZitatBedeutet ich hätte für den 1.02.2023 nur knapp 410€ übrig :
Wenn man Geldeinnahmen nicht meldet und das JC das erst später rückfordert, dann ist das so.
Dafür hattest du im Juli 37,- mehr, als dir zustand.
Als du im August gearbeitet hast, hast du vermutlich auch vollen Regelbedarf erhalten und jetzt rechnet das JC die *Überzahlung* in Raten von je 50,- auf.
#5
Antwort vom 21. Januar 2023 | 18:16
Von
Status: Unbeschreiblich (36333 Beiträge, 13534x hilfreich)
Wir haben hier zwei verschiedene Vorgänge, die auch separat abgewickelt werden. Ich führe mal die Regelungen für Darlehen bei dem JC an. Bewilligt das JC ein Darlehen, so können 10% der monatlichen Zuwendung zum Abzahlen des Darlehens einbehalten werden. Bewilligt das JC ein weiteres Darlehen, so wird das nicht hinten ran gedoppt, sondern es können wiederum 10% einbehalten werden.
Eine vergleichbare Situation haben wir hier. Zwei verschiedene Vorgänge. Also alles im gründen Bereich, es ist rechtmäßig.
wirdwerden
#6
Antwort vom 21. Januar 2023 | 19:20
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 13x hilfreich)
Zitat:Bewilligt das JC ein Darlehen, so können 10% der monatlichen Zuwendung zum Abzahlen des Darlehens einbehalten werden. Bewilligt das JC ein weiteres Darlehen, so wird das nicht hinten ran gedoppt, sondern es können wiederum 10% einbehalten werden.
Bei Darlehen muss "ran gedoppt" werden, da§ 42a SGB II die Erstattung auf 10% des Regelsatzes beschränkt.
Bei normalen Erstattungen wie hier, wo § 43 SGB II die Rechtsgrundlage für den Einbehalt bildet, sind mehrere Einbehalte parallel möglich, bis 30% des Regelsatzes.
#7
Antwort vom 23. Januar 2023 | 17:54
Von
Status: Philosoph (12906 Beiträge, 4387x hilfreich)
Zitat:Dann tu das doch. Ich nehme aber an, der W wird irgendwann später abgelehnt.
Das wird vermutlich so sein, ja. Aber, der Widerspruch entfaltet zunächst einmal aufschiebende Wirkung. Das heißt, so lange über den Widerspruch nicht entschieden wurde, dürfen die 37 Euro nicht aufgerechnet werden, bzw. sind vorerst wieder auszuzahlen.
Mit etwas Glück wird über den Widerspruch erst entschieden, wenn die 50 Euro Rate erledigt ist, sodass das Ziel erreicht wäre. Ob das klapt, liegt daran, wie schnell das Jobcenter arbeitet. Auf die aufschiebende Wirkung bzw. die Auszahlung der zunächst einbehaltenen 37 Euro sollte im Widerspruch ausdrücklich hingewiesen werden.
Zitat:Bewilligt das JC ein weiteres Darlehen, so wird das nicht hinten ran gedoppt, sondern es können wiederum 10% einbehalten werden.
Das ist nicht korrekt. Mehrere Darlehen sind zwingend nacheinander zu tilgen. Wobei es hier ja wohl nicht um Darlehen geht.
Gruß,
Axel
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