Was passiert im Sterbefall mit den Schulden beim Sozialamt

21. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Swen1971
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert im Sterbefall mit den Schulden beim Sozialamt

Hallo zusammen
Wir haben das Haus meiner Schwiegermutter übernommen und sie ist noch ein viertel anteilig am Haus. Sie ist an Demenz erkrankt und musste acht Monate ins Pflegeheim, weil wir selber gesundheitlich sie nicht mehr pflegen konnten.
Nun ist sie bei ihrem Sohn im Haus und muss noch das Sozialamt, die für die Kosten aufkamen fürs Pflegehein, monatlich abzahlen.
Jetzt zu meiner sensiblen Frage. Was würde passieren, wenn sie Sterben sollte und was passiert mit den Schulden beim Sozialamt und die Anteile am Haus ?
Sollte man das Erbe annehmen oder nicht und was passiert wenn mann es nicht annimmt ?

Wir waren am Überlegen, ihre Anteile abzukaufen und davon die Schulden zu zahlen. Das bekommen wir aber finanziell nicht hin, da meine Frau und ich nur die Erwerbsminderungsrente haben und ich mit 90% und Merkzeichen G Schwerbehindert bin.

Lg.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Swen1971):
Was würde passieren, wenn sie Sterben sollte und was passiert mit den Schulden beim Sozialamt und die Anteile am Haus ?

Wenn das Erbe nicht ausgeschlagen wird, "erbt" man auch die Schulden.

Das sollte in diesem Fall gut überlegt sein, da man eine Immobilie hat, die zum Teil der Schwiegermutter gehört. Bei einer Ausschlagung kann man nicht mehr über die Immobilie verfügen (z.B. eine Grundschuld eintragen lassen), da zunächst die Erbfolge geklärt werden müsste.

-- Editiert von User am 21. Januar 2023 23:28

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Swen1971):
Was würde passieren, wenn sie Sterben sollte

Dann ist sie tot.



Zitat (von Swen1971):
und was passiert mit den Schulden beim Sozialamt und die Anteile am Haus ?

Die Erben erben alles ... auch die Schulden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Swen1971):
Jetzt zu meiner sensiblen Frage. Was würde passieren, wenn sie Sterben sollte und was passiert mit den Schulden beim Sozialamt und die Anteile am Haus ?

Da ihr noch ein Teil vom Haus gehört, werden damit die Schulden bezahlt.
Teilversteigerung von Haus, wäre eine Möglichkeit für das Sozialamt.
Wenn sie in einer Gegend wohnen wo Häuser begehrt sind, verkaufen und sich eine Wohnung mit dem restlichen Geld kaufen.
Macht der Bruder die Pflege umsonst, wenn die Mutter mit ihrer Rente die Schulden abzahlt?
Der könnte nach dem Tod ebenfalls Geld von Mutters Anteil fordern, für die geleistete Pflege und Unterkunft.

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#4
 Von 
Swen1971
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Macht der Bruder die Pflege umsonst, wenn die Mutter mit ihrer Rente die Schulden abzahlt?
Der könnte nach dem Tod ebenfalls Geld von Mutters Anteil fordern, für die geleistete Pflege und Unterkunft.

Er bekommt das Pflegegeld für die Kosten der Pflege. Da vor pflegten wir sie 3 Jahre im Haus.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Swen1971):
Wir haben das Haus meiner Schwiegermutter übernommen und sie ist noch ein viertel anteilig am Haus.


Übernommen heißt geschenkt? Wie lange liegt die Schenkung zurück?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
Swen1971
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Übernommen heißt geschenkt? Wie lange liegt die Schenkung zurück?

Noch keine 10 Jahre. 2016 bekam es erst der Bruder meiner Frau und dann 2020 wurde alles auf meine Frau umgeschrieben.

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