Enkelsohn erbt das Haus der Großmutter - Pflichtteil für die Kinder?

23. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.12.2023 13:32:37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Enkelsohn erbt das Haus der Großmutter - Pflichtteil für die Kinder?

Hallo zusammen,
bevor wir zu einem Notar gehen und alles beglaubigen lassen eine kurze Frage vorab.

Meiner verwitweten Großmutter gehört ein Haus, welches angenommen einen Verkehrswert von ca. 250.000 Euro hat.
Ich als Enkelsohn würde dieses Haus gerne erben wollen, allerdings hat meine Großmutter 3 Kinder.
Keines der Kinder möchte in dieses Haus einziehen sofern meine Großmutter sterben würde.

Meine Frage lautet wie folgt, wie sieht es in einer solchen Situation mit dem Pflichtteil für die 3 Kinder aus, wonach richtet sich der Betrag den die 3 Kinder als Pflichtteil für das Haus bekommen?

Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

wie sieht es in einer solchen Situation mit dem Pflichtteil für die 3 Kinder aus, wonach richtet sich der Betrag den die 3 Kinder als Pflichtteil für das Haus bekommen? Ganz einfach - der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn ich mal unterstelle, dass sie nicht mehr als diese 3 Kinder hat, beträgt der Pflichtteil 1/6 pro Kind. Dessen Auszahlung würde einem die (allerdings nicht sehr hohe) Erbschaftsteuer sparen, weil man dann unter die 200.000 Euro Freibetrag käme...

-- Editiert von User am 23. Januar 2023 14:44

-- Editiert von User am 23. Januar 2023 15:20

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von MH2210):
Meine Frage lautet wie folgt, wie sieht es in einer solchen Situation mit dem Pflichtteil für die 3 Kinder aus,


Darauf haben die Kinder Anspruch, es sei denn sie verzichten notariell darauf.

Zitat (von MH2210):
wonach richtet sich der Betrag den die 3 Kinder als Pflichtteil für das Haus bekommen?


Das hängt auch davon ab, welches übrige Vermögen die Großmutter hat und wer dieses übrige erhält.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von MH2210):
Meiner verwitweten Großmutter gehört ein Haus, welches angenommen einen Verkehrswert von ca. 250.000 Euro hat.
Ich als Enkelsohn würde dieses Haus gerne erben wollen, allerdings hat meine Großmutter 3 Kinder.

Wer was erben will, spielt überhaupt keine Rolle. Relevant ist nur, was die Großmutter will.

Vererbt wird, sobald der Erblasser stirbt, und dann gilt entweder die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament der Großmutter.

Zitat:

Keines der Kinder möchte in dieses Haus einziehen sofern meine Großmutter sterben würde.

Das müssen sie ja auch nicht. Sie erben es trotzdem, wenn die Großmutter nicht in einem Testament etwas anderes bestimmt. Sie können es dann vermieten oder verkaufen, und wenn sie sich nicht einig werden, kann jeder der drei die Teilungsversteigerung erzwingen.

Zitat:
Meine Frage lautet wie folgt, wie sieht es in einer solchen Situation mit dem Pflichtteil für die 3 Kinder aus, wonach richtet sich der Betrag den die 3 Kinder als Pflichtteil für das Haus bekommen?

Die 3 Kinder erben entweder alles (also jeder je 1/3), wenn es kein Testament gibt.

Oder, wenn es ein Testament gibt, das etwas von der gesetzlichen Erbregelung abweichendes bestimmt, haben die Kinder Anspruch auf ihr Pflichtteil. Das Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der Anspruch besteht in Geld, und der Anspruch besteht gegen den bzw. die Erben.

Sollte also die Großmutter ihren Enkel als Alleinerben in einem Testament einsetzen, muss der Enkel den drei Kindern der Dame ihr Pflichtteil auszahlen. Ob dazu genügend Barmittel in der Erbmasse vorhanden sind oder der Enkel genügend Geld hat oder er das Haus verkauft oder beleiht, ist allein Sache des Enkels. Er muss allerdings die Pflichtteile sofort auszahlen, wenn sie in Anspruch genommen werden.

Sollte die Großmutter kein Testament machen, muss sich der Enkel mit den drei Söhnen der Dame einigen. Wenn die nicht mitspielen, wird es nichts mit dem Einzug in das Haus.

-- Editiert von User am 23. Januar 2023 17:30

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von MH2210):
bevor wir zu einem Notar gehen und alles beglaubigen lassen


Was genau soll denn da beglaubigt werden? Ein Testament? Ein Erbvertrag? Oder noch etwas anderes?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wer was erben will, spielt überhaupt keine Rolle. Relevant ist nur, was die Großmutter will.

Vererbt wird, sobald der Erblasser stirbt, und dann gilt entweder die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament der Großmutter.
Warum wohl will der TE mit der Großmutter zum Notar?
Zitat (von MH2210):
Hallo zusammen,
bevor wir zu einem Notar gehen und alles beglaubigen lassen eine kurze Frage vorab.

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