Hallo zusammen!
Mir wurde eine "Nachgenehmigung von Lagerfläche" zugestellt. Dies bezieht sich darauf, dass direkt neben meinem Wohnhaus eine Metallbaufirma besteht, die sich nicht an gewisse Auflagen hält was z. B. den "Lärmpegel" angeht. Somit habe ich gegen die Nachgenehmigung Einwendungen erhoben und wurde im Zuge dessen nun informiert, dass die Genehmigung dennoch erteilt wurde. Ich kann gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Sollte ich dabei etwas beachten oder reicht ein "einfacher" Satz?
Und dann steht es mir frei, im Falle eines Widerspruchs einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zu stellen. Leider ist mir nicht ganz klar, was damit gemeint ist. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Vielen Dank für Eure Antwort(en) im voraus!
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Es handelt sich um eine juristisch komplizierte Angelegenheit. Sie sollten einen Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen. Alleine bekommen Sie das vermutlich nicht hin bzw. droht hier die Gefahr, dass Sie ein unnötigerweise ein teures Verfahren anstrengen und dann verlieren.
Zitateine juristisch komplizierte Angelegenheit :
Ist Deine Antwort auf den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bezogen oder auch schon auf den Widerspruch?
-- Editiert von User am 23. Januar 2023 16:23
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Beides ist kompliziert. Jedenfalls wird es nicht weiterführen, einen "einfachen Satz" zu schreiben. Also etwa: es belästigt mich und ich bin dagegen. Man wird darlegen müssen, dass der Bescheid rechtswidrig ist und dann noch dazu, dass wegen der Aussicht auf Erfolg des Widerspruchs eine sofortige Umsetzung des Bescheids letztlich rechtsmissbräuchlich wäre. Das alles in einem Satz?
wirdwerden
Ihre ersten Einwendungen wurden nicht gehört, ob das jetzt mit nur einem Satz getan ist, können Sie sich wohl selber beantworten
Zitatkönnen Sie sich wohl selber beantworten :
Wenn ich von diesen rechtlichen Dingen Ahnung hätte und mir somit selbst beantworten könnte, wie ein Widerspruch aussehen sollte, hätte ich hier nicht um Rat gefragt.
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