Guten Tag,
ich habe eine Vorladung für einen Gerichtstermin in Tschechien erhalten, da die verstorbene Person zuletzt dort gelebt hat. Da ich umgezogen bin, hat mich die Vorladung erst sehr kurzfristig erreicht, der Termin ist bereits in einer Woche. In der Vorladung steht allerdings noch nicht mal, worum es genau geht. Es wurde nur mit einer hohen Strafe gedroht, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann bzw., dass eine Vertagung nur in wichtigem Fall rechtens wäre. Nun wäre meine Frage: Könnte ich auch eine Erklärung auf einem Gericht in Deutschland abgeben? Wenn ja müsste ich aber in jedem Fall wissen, worum es überhaupt geht. Ich bin gerade leider sehr unsicher, wie ich mich zu verhalten habe. Ich würde ungern extra für diesen Termin das Land verlassen, wenn es nicht sein muss, zumal die Zeit sehr knapp ist und nicht mal weiß, was genau verhandelt wird.
Danke für eure Einschätzung!
Viele Grüße
Petri
Vorladung in anderem EU Land
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Von welchem Gericht kommt die Vorladung? Du schreibst unter *Erbrecht*--- könnte es ein tschechisches Nachlassgericht sein?Zitateine Vorladung für einen Gerichtstermin :
In einer Vorladung findet sich zumindest der Grund der Vorladung. zB. Erbsache Herr/Frau xy
Du hast Angst, aus D auszureisen und nach Tschechien einzureisen? Warum? Der kurzfristige Termin wäre gar nicht das Problem?ZitatIch würde ungern extra für diesen Termin das Land verlassen :
Du könntest heute bei diesem Gericht unter diesem AZ/Aktenzeichen/Geschäftszeichen die Verschiebung des Termins beantragen. Per Anruf oder per E-Mail.
Der wichtige Grund sei dein Umzug und die leider sehr späte Zustellung an deine Adresse.
Die neue Adresse nicht per Nachsendeauftrag zu organisieren, geht zwar auf dein Konto, aber evtl. berücksichtigt das Gericht das.
Hallo und danke für deine Antwort. Es handelt sich um ein tschechisches Nachlassgericht, das ist korrekt. Und ja, es geht um eine Erbsache. Umgezogen bin ich bereits vor einem halben Jahr, es wurde nur eine veraltete Adresse von einer Angehörigen weitergeleitet. Ich versuche gerade mit meinem AG zu verhandeln, dass ich an dem Tag freibekomme. Ich wollte nur wissen, ob es theoretisch auch möglich wäre, hier in Deutschland auf einem Nachlassgericht über den Gegenstand der Verhandlung informiert zu werden und dann ggf. eine Erklärung abzugeben. Aber dem scheint wohl nicht so, weshalb ich auf jeden Fall vor Ort sein muss.
Weißt du eventuell, ob bei dem Termin vor Ort ein Dolmetscher anwesend sein wird? Seine Angehörigen sind größtenteils deutsche. Ich weiß aber nicht mal, wer tatsächlich vor Ort sein wird, da kein Kontakt besteht.
Herzlichen Dank nochmal!
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Nein, das weiß ich nicht.ZitatWeißt du eventuell, ob bei dem Termin vor Ort ein Dolmetscher anwesend sein wird? :
Aber du konntest zumindest die Vorladung vom Nachlassgericht lesen und verstehen. Sie war in deutsch geschrieben?
Man kann davon ausgehen, dass die anderen deutschen Angehörigen ihre Vorladung auch in deutscher Sprache erhalten haben. Das Gericht wird dafür sorgen, dass die Anwesenden verstehen, was dort in tschechisch (Amtssprache) erklärt wird.
Danke dir. So vermute ich das auch. Ja, sie war auf deutsch verfasst.
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