Hallo,
ich war vor etwa 5 Jahren selbständig in einem freien Beruf (Architektin) und habe die Selbständigkeit stillgelegt, da ich seitdem angestellt arbeite. Ich habe in dieser Zeit eine CAD-Software-Lizenz erworben, die ich nun verkaufen möchte. Die Umschreibung der Lizenz kostet bei der Softwarefirma eine Gebühr, welche der Käufer entrichten wird. Kann ich diese Software nun als Privatperson ohne Mehrwertsteuer verkaufen oder muss ich Mehrwertsteuer verlangen und die Software als Einkommen durch Veräußerung versteuern und Mehrwertsteuer verlangen und abgeben? Ich habe seit meiner Selbständigkeit zu meinem selbständigen Einkommen Nullerklärungen beim Finanzamt abgegeben, da dies gefordert wurde. Ein offizielles Anlagevermögen gibt es nicht mehr. Die Kosten für die Updates der Software habe ich seitdem privat bezahlt und steuerlich nicht geltend gemacht. Ohne diese Updates wäre die Software inzwischen nahezu wertlos.
Über eine fachkundige Antwort wäre ich sehr dankbar.
-- Editiert von User am 23. Januar 2023 21:03
Software verkaufen, steuerliche Anrechnung
23. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 23. Januar 2023 | 21:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Software verkaufen, steuerliche Anrechnung
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 23. Januar 2023 | 22:31
Von
Status: Unbeschreiblich (107610 Beiträge, 38045x hilfreich)
ZitatÜber eine fachkundige Antwort wäre ich sehr dankbar. :
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
Zitathabe die Selbständigkeit stillgelegt, :
Bedeutet was genau?
#2
Antwort vom 24. Januar 2023 | 07:17
Von
Status: Student (2018 Beiträge, 531x hilfreich)
Doch natürlich! Alles, was zuvor Betriebsvermögen war, bleibt auch während des Ruhens des Betriebes Betriebsvermögen! Der Betrieb wurde ja eben grade NICHT aufgegeben!ZitatEin offizielles Anlagevermögen gibt es nicht mehr. :
Von daher ist der Verkauf der Software sowohl ertragssteuerlich, als auch Umsatzsteuerlich steuerpflichtig!
taxpert
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