Hallo,
nach meiner Heirat möchte ich gerne meine Steuerklasse ändern (aktuell noch 1). In meinem Fall – bzw. bei meiner Frau – gibt es jedoch besondere Umstände:
- Meine Frau und ich haben in Dänemark geheiratet
- Sie lebt und arbeitet derzeit noch in Mailand (Italien), als Lehrerin
- Sie hat nigerianische Staatsbürgerschaft
Ist im besagten Fall der Steuerklassenwechsel möglich? Und wenn ja – welche Steuerklasse wäre in meinem Fall die "beste"? Meines Wissens nach kann man die Steuerklasse auch bei einem im EU-Ausland lebenden Ehepartner ändern. Ich bin deutscher Staatsbürger.
Gruß
Tobias
-- Editiert von Moderator topic am 23. Januar 2023 22:16
-- Thema wurde verschoben am 23. Januar 2023 22:16
Steuerklassen-Wechsel nach Heirat (Ehefrau wohnt im Ausland)
23. Januar 2023
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Frage vom 23. Januar 2023 | 22:00
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassen-Wechsel nach Heirat (Ehefrau wohnt im Ausland)
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#1
Antwort vom 23. Januar 2023 | 22:18
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Der Wechsel in Klasse 3 dürfte daran scheitern, dass dafür 90 % des Familieneinkommens der dt. Einkommensteuer unterliegen müsste.
#2
Antwort vom 23. Januar 2023 | 23:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatIst im besagten Fall der Steuerklassenwechsel möglich? :
Nein
ZitatMeines Wissens nach kann man die Steuerklasse auch bei einem im EU-Ausland lebenden Ehepartner ändern. Ich bin deutscher Staatsbürger. :
Dafür muss der Ehepartner eine EU-Staatsangehörigkeit haben.
ZitatDer Wechsel in Klasse 3 dürfte daran scheitern, dass dafür 90 % des Familieneinkommens der dt. Einkommensteuer unterliegen müsste. :
Auch dann wäre die Steuerklasse 3 nicht möglich.
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#3
Antwort vom 24. Januar 2023 | 13:53
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke schonmal für die Hinweise.
Zitat:Dafür muss der Ehepartner eine EU-Staatsangehörigkeit haben.
Hier steht – wenn ich richtig verstehe – etwas anderes: "Der Familienwohnsitz, an dem der in intakter Ehe lebende Ehegatte bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnt, befindet sich im EU- bzw. EWR-Ausland oder in der Schweiz.(...)Anders als beim Arbeitnehmer ist die Staatsangehörigkeit des Ehegatten ohne Bedeutung. Es ist ausschließlich auf den Wohnsitz in dem genannten Gebiet abzustellen."
#4
Antwort vom 24. Januar 2023 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Ja, so habe ich das auch im Gedächtnis. Aber dann sind da immer noch die 90 %...
#5
Antwort vom 24. Januar 2023 | 15:57
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Ich eigentlich auch, aber der entsprechende Hinweis (H38b LStH "Steuerklasse in EU/EWR-Fällen" fehlt seit 2022 im amtlichen LSt-Handbuch!ZitatJa, so habe ich das auch im Gedächtnis. :
taxpert
#6
Antwort vom 24. Januar 2023 | 15:59
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Ist die Heirat denn in Deutschland schon anerkannt?
#7
Antwort vom 24. Januar 2023 | 16:41
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIst die Heirat denn in Deutschland schon anerkannt? :
Meines Wissens nach muss die Ehe nicht gesondert anerkannt werden: Eheschließung in Dänemark / Heiraten in Dänemark.
-- Editiert von User am 24. Januar 2023 16:43
#8
Antwort vom 24. Januar 2023 | 19:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatJa, so habe ich das auch im Gedächtnis. Aber dann sind da immer noch die 90 %... :
Du hast Recht. Ich ziehe meine Antwort zurück.
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