Steuerklassen-Wechsel nach Heirat (Ehefrau wohnt im Ausland)

23. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
tobiasr84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklassen-Wechsel nach Heirat (Ehefrau wohnt im Ausland)

Hallo,

nach meiner Heirat möchte ich gerne meine Steuerklasse ändern (aktuell noch 1). In meinem Fall – bzw. bei meiner Frau – gibt es jedoch besondere Umstände:

- Meine Frau und ich haben in Dänemark geheiratet
- Sie lebt und arbeitet derzeit noch in Mailand (Italien), als Lehrerin
- Sie hat nigerianische Staatsbürgerschaft

Ist im besagten Fall der Steuerklassenwechsel möglich? Und wenn ja – welche Steuerklasse wäre in meinem Fall die "beste"? Meines Wissens nach kann man die Steuerklasse auch bei einem im EU-Ausland lebenden Ehepartner ändern. Ich bin deutscher Staatsbürger.


Gruß
Tobias

-- Editiert von Moderator topic am 23. Januar 2023 22:16

-- Thema wurde verschoben am 23. Januar 2023 22:16

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Der Wechsel in Klasse 3 dürfte daran scheitern, dass dafür 90 % des Familieneinkommens der dt. Einkommensteuer unterliegen müsste.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von tobiasr84):
Ist im besagten Fall der Steuerklassenwechsel möglich?


Nein

Zitat (von tobiasr84):
Meines Wissens nach kann man die Steuerklasse auch bei einem im EU-Ausland lebenden Ehepartner ändern. Ich bin deutscher Staatsbürger.


Dafür muss der Ehepartner eine EU-Staatsangehörigkeit haben.

Zitat (von muemmel):
Der Wechsel in Klasse 3 dürfte daran scheitern, dass dafür 90 % des Familieneinkommens der dt. Einkommensteuer unterliegen müsste.


Auch dann wäre die Steuerklasse 3 nicht möglich.

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#3
 Von 
tobiasr84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die Hinweise.

Zitat:
Dafür muss der Ehepartner eine EU-Staatsangehörigkeit haben.


Hier steht – wenn ich richtig verstehe – etwas anderes: "Der Familienwohnsitz, an dem der in intakter Ehe lebende Ehegatte bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnt, befindet sich im EU- bzw. EWR-Ausland oder in der Schweiz.(...)Anders als beim Arbeitnehmer ist die Staatsangehörigkeit des Ehegatten ohne Bedeutung. Es ist ausschließlich auf den Wohnsitz in dem genannten Gebiet abzustellen."

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ja, so habe ich das auch im Gedächtnis. Aber dann sind da immer noch die 90 %...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ja, so habe ich das auch im Gedächtnis.
Ich eigentlich auch, aber der entsprechende Hinweis (H38b LStH "Steuerklasse in EU/EWR-Fällen" fehlt seit 2022 im amtlichen LSt-Handbuch!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Ist die Heirat denn in Deutschland schon anerkannt?

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#7
 Von 
tobiasr84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ja, so habe ich das auch im Gedächtnis. Aber dann sind da immer noch die 90 %...


Du hast Recht. Ich ziehe meine Antwort zurück.

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