EOS DID Inkassoschreiben

23. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Küchenleiste
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
EOS DID Inkassoschreiben

Hallo,
ich habe über ein Familienmitglied, das zufällig noch im selben Haus wohnt, zwei Briefe weitergeschickt bekommen von EOS Deutscher Inkasso Dienst. Darin steht, dass eine Forderung i. H. von rund 200 € von einem Geschäft XY an EOS Investment abgetreten wurde. Deren Inkassounternehmen ist diese EOS DID (so viel konnte ich hier über das Forum schon in Erfahrung bringen - somit sind die draufgeschlagenen Inkassogebühren schon mal fraglich, aber das ist eine andere Sache).
EOS DID droht im zweiten Brief jetzt schon mit einem gerichtlichen Mahnverfahren.

Das Problem ist: Mir ist diese Forderung völlig unbekannt und ich wohne auch schon seit ca. 10 Jahren nicht mehr in dem Haus. WENN es Rechnungen gegeben hat, ist es möglich, dass mein Familienmitglied diese gar nicht gesehen oder erhalten oder auch verschlampt hat.

Ich habe den Brief geprüft, alle Handelsregistereinträge, Konto- und Telefonnummern scheinen zu stimmen, ich kann also eigentlich einen Betrügerbrief ausschließen, es sieht aus wie eine echt Forderung.

Was mache ich jetzt, wenn ich sicher bin, dass ich keine Rechnung von diesem Geschäft XY offen habe und sicher bin, auch wenn ich das Geschäft kenne (ist eine bekannte Marke) dort auch nichts in der Summe bestellt zu haben und schon gar nicht auf Rechnung für einen Wohnort wo ich mehr wohne?

Eine Frage habe ich insbesondere, im Grunde reicht mir auch, wenn ich nur darauf eine Antwort von euch erhalte: Wenn die das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und das Gericht mich anschreibt, wird das Gericht die Unterlagen dann an meine aktuelle, gemeldete Wohnadresse schicken? Gibt es dafür eine Rechtsnorm, wo das steht? Das würde mich schon sehr beruhigen. Ansonsten ist das ganze ja sinnfrei, wenn ich nur per Zufall Briefe erhalten würde.

P.s.
ich habe in der Sufu schon einiges gefunden, z.B. dass ich um eine "Forderungsaufstellung" bitten soll (ich weiß ja nicht mal worum es bei der Summe genau geht) und einen Nachweis über die Gläubigervollmacht. Aber momentan weiß ich nicht, ob ich überhaupt Kenntnis davon nehmen sollte, wenn sowas nicht an meine Meldeadresse geht....

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Küchenleiste):
Aber momentan weiß ich nicht, ob ich überhaupt Kenntnis davon nehmen sollte, wenn sowas nicht an meine Meldeadresse geht....

Man hat offenbar bereits Kenntnis davon genommen ... und zugestellt sind die Schrieben auch ...



Zitat (von Küchenleiste):
Was mache ich jetzt, wenn ich sicher bin, dass ich keine Rechnung von diesem Geschäft XY offen habe und sicher bin, auch wenn ich das Geschäft kenne (ist eine bekannte Marke) dort auch nichts in der Summe bestellt zu haben und schon gar nicht auf Rechnung für einen Wohnort wo ich mehr wohne?

Man könnte einfach mal einen Beweis des Vertragsschlusses anfordern ...



Zitat (von Küchenleiste):
ich habe über ein Familienmitglied, das zufällig noch im selben Haus wohnt, zwei Briefe weitergeschickt bekommen

Und das Familienmitglied kam wie genau an diese Briefe?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Küchenleiste
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das Familienmitglied kam wie genau an diese Briefe?

In dem das Mitglied den gleichen Familiennamen trägt und der Postbote sich um den Vornamen nicht schert.


Zitat (von Küchenleiste):
Wenn die das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und das Gericht mich anschreibt, wird das Gericht die Unterlagen dann an meine aktuelle, gemeldete Wohnadresse schicken? Gibt es dafür eine Rechtsnorm, wo das steht?

Hat jemand darauf bitte noch eine Antwort?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat (von Küchenleiste):
Wenn die das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und das Gericht mich anschreibt, wird das Gericht die Unterlagen dann an meine aktuelle, gemeldete Wohnadresse schicken? Gibt es dafür eine Rechtsnorm, wo das steht?


Nicht zwingend. Der kommt an die vom Auftraggeber angegebene Adresse.
Aber der Fristablauf wird dann gegebenenfalls geändert, das läuft ab Kenntnisnahme.
Kenntnis kann man natürlich abstreiten (wenn man sich nicht verplappert), Ärger gibt's aber trotzdem.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Küchenleiste):
Wenn die das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und das Gericht mich anschreibt, wird das Gericht die Unterlagen dann an meine aktuelle, gemeldete Wohnadresse schicken?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Es gibt der Kläger an, wohin zugestellt werden soll und das Gericht macht das dann.
Da der Kläger keine neue Anschrift hat und die Zustellung unter der alten Anschrift erfolgreich war ...



Zitat (von Küchenleiste):
In dem das Mitglied den gleichen Familiennamen trägt und der Postbote sich um den Vornamen nicht schert.

Dann sollte das Mitglied künftig solche Sendungen nicht mehr akzeptieren und die schlampige Arbeit des Postboten rügen.



Zitat (von 3,141592653):
Aber der Fristablauf wird dann gegebenenfalls geändert, das läuft ab Kenntnisnahme.

Hier eher nicht, denn wenn einem der Vorgang wie hier bekannt ist, wäre eine Widereinsetzung in den vorherigen Stand wohl rechtsmissbräuchlich.



Zitat (von 3,141592653):
Kenntnis kann man natürlich abstreiten (wenn man sich nicht verplappert)

Prozessbetrug ist jetzt nichts, wo Gerichte so entspannt drauf reagieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Küchenleiste
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Doch, wenn man sich mit den Prozessordnungen und Rechtsnormen zu solchen Verfahren auskennt, muss man kein Hellseher sein. Es wird ganz sicher geregelt sein, ob das Gericht bzw. die Rechtspfleger dann eine Abfrage zur Meldeadresse machen oder ob sie dem Antragssteller einfach glauben. Da wird das Gericht nicht nach Gutdünken und Laune vorgehen.

Wenn hier die Mitleser diese Normen nicht kennen, ist das ja nicht schlimm, hätte ja sein können.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte das Mitglied künftig solche Sendungen nicht mehr akzeptieren und die schlampige Arbeit des Postboten rügen.

Der Postbote schert sich nicht um Vornamen, weil diese i. d. R. an den Briefkästen gar nicht vermerkt sind, sondern da nur die Familiennamen stehen, demnach kann der gar nicht prüfen, ob die Person mit dem Vornamen da wohnt und das kann man von einem Postboten auch nicht erwarten.

Und was mein Familienmitglied tut, kann ich ihm ebenfalls nicht diktieren. Er ist für Briefe, die nicht an ihn adressiert sind weder zuständig noch verpflichtet, sie weiterzuleiten.
Wenn es sich überhaupt um eine echte, berechtigte Forderung handelt, sind ja offensichtlich alle vorherigen Rechnungen, evtl. Leistungen / Produkte, Mahnungen u.s.w. ebenfalls nicht bei mir angekommen, und die Kenntnisnahme von zwei Briefen, die mich erst Wochen später erreicht haben, bedeutet auch nicht automatisch, dass alle möglichen früheren Briefe oder alle künftigen Briefe mich auch erreichen, aber gut, diese Diskussion hier führt offensichtlich nicht weiter.

Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Das ist wohl ein Fall für den Anwalt und die VZ.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Küchenleiste):
wenn man sich mit den Prozessordnungen und Rechtsnormen zu solchen Verfahren auskennt, muss man kein Hellseher sein.

Doch, denn niemand weis, was der Kläger angeben wird, somit weis auch keiner an welche Anschrift die Klage geht ...



Zitat (von Küchenleiste):
weil diese i. d. R. an den Briefkästen gar nicht vermerkt sind, sondern da nur die Familiennamen stehen,

Wenn die Briefkästen nicht ordentlich beschriftet sind, hat der Postbote natürlich keine Chance.
Die negativen Folgen der fehlerhaften Beschriftung muss man dann selber ausbaden.



Zitat (von Küchenleiste):
Und was mein Familienmitglied tut, kann ich ihm ebenfalls nicht diktieren. Er ist für Briefe, die nicht an ihn adressiert sind weder zuständig noch verpflichtet, sie weiterzuleiten.

Richtig.
Mag sein, das er seine Meinung ändert wenn als Folge dieses Verhaltens dann ein Titel in der Welt ist und der der Gerichtsvollzieher in der Wohnung steht und anfängt zu pfänden ...



Zitat (von Küchenleiste):
und die Kenntnisnahme von zwei Briefen, die mich erst Wochen später erreicht haben, bedeutet auch nicht automatisch, dass alle möglichen früheren Briefe oder alle künftigen Briefe mich auch erreichen

Richtig.
Dummerweise gibt es Gerichte, die das anders sehen. Wenn man Pech hat und auf ein solches trifft ...

Und zwei Briefe sind ja unbestreitbar zugestellt worden, insofern sollte man überlegen ob hier ein entsprechende Vorgehen wie "ignorieren" zielführend ist.



Zitat (von Küchenleiste):
Wenn es sich überhaupt um eine echte, berechtigte Forderung handelt

Wie schon erwähnt, wäre das vordringlich zu prüfen. Das Unternehmen ist nicht gerade als Hort der Seriosität bekannt und "versehentliche Personenverwechselungen" kommen da dauernd vor.


Das geht natürlich auch per Anwalt und VZ wenn man selber nicht machen will ... Anwalt kostet halt entsprechend.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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