Bezahlt nach gearbeiteten Stunden bei Stundenlohn

24. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Katrin 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlt nach gearbeiteten Stunden bei Stundenlohn

Hallo ich arbeite als Minijobber und bekomme Stundenlohn. Mein Chef zahlt mir die Stunden, die ich tatsächlich gearbeitet habe. In meinem Vertrag steht "wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden. An zwei Tagen in der Woche zu jeweils 5 Stunden"
Die 5 Stunden habe ich so gut wie nie gearbeitet. Meistens immer 3,5-4,0.
Krankentage und Urlaub wurden mir auch nur mit 4 Stunden berechnet. Ist das rechtens? Zuerst wollte mir der Chef meine Krankentage gar nicht zahlen. Nachdem ich meinen Anwalt fragte und ihm dies sagte, konnte er Dank Google raus finden dass er ja tatsächlich zahlen muss. Dann aber nur 4 Stunden, das ist der Durchschnitt der letzten Wochen.
Ich war der Meinung, es zählen dann die im Vertrag vereinbarten Stunden?
Und muss er wirklich nur die Stunden bezahlen, die ich gearbeitet habe, obwohl im Vetrag mehr Stunden stehen und ich diese auch hätte arbeiten können?
Ich habe mittlerweile gekündigt.

-- Editiert von User am 24. Januar 2023 07:08

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Zitat (von Katrin 123):
In meinem Vertrag steht "wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden. .... An zwei Tagen in der Woche zu jeweils 5 Stunden"... Ich war der Meinung, es zählen dann die im Vertrag vereinbarten Stunden

So ist es, solange jedenfalls die fehlenden Stunden nicht durch dich entstanden sind; wenn der AG die vereinbarte Stundenzahl nicht abruft/einfordert, ist das seine Sache - zahlen muss er die vereinbarte Zeit.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katrin 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Er sagte die Lohnbuchhaltung hat es bei den Krankentagen so ausgerechnet.
Also wenn ich es richtig verstanden habe, hätte ich von Anfang an immer die vereinbarten 5 Stunden (a 12€) pro Arbeitstag bekommen müssen? Ich blicke ehrlich gesagt nicht durch. Bei Stundenlohn werden nur die Stunden gezahlt, die auch geleistet wurden, so habe ich es verstanden.
Wenn dies nicht der Fall ist,
dann scheint der Chef mir doch tatsächlich jeden Monat zu wenig gezahlt zu haben. Und dazu auch noch belogen. :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

... ob belogen, ist ungewiss - Unkenntnis wäre ebenso denkbar.
Aber egal: Steht in deinem AV ein Passus Ausschlussfrist? Wenn ja, kannst du für diesen Zeitraum nachfordern, wenn nicht gilt die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Vielleicht vorab mal die Frage, weshalb du immer nur 3,5 - 4 Stunden gearbeitet hast.

Schreibtisch leer und dann beschlossen nach Hause zu gehen, oder hat der Chef Dir gesagt, gibt nix mehr zu tun, Sie können gehen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen