Hallo ich arbeite als Minijobber und bekomme Stundenlohn. Mein Chef zahlt mir die Stunden, die ich tatsächlich gearbeitet habe. In meinem Vertrag steht "wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden. An zwei Tagen in der Woche zu jeweils 5 Stunden"
Die 5 Stunden habe ich so gut wie nie gearbeitet. Meistens immer 3,5-4,0.
Krankentage und Urlaub wurden mir auch nur mit 4 Stunden berechnet. Ist das rechtens? Zuerst wollte mir der Chef meine Krankentage gar nicht zahlen. Nachdem ich meinen Anwalt fragte und ihm dies sagte, konnte er Dank Google raus finden dass er ja tatsächlich zahlen muss. Dann aber nur 4 Stunden, das ist der Durchschnitt der letzten Wochen.
Ich war der Meinung, es zählen dann die im Vertrag vereinbarten Stunden?
Und muss er wirklich nur die Stunden bezahlen, die ich gearbeitet habe, obwohl im Vetrag mehr Stunden stehen und ich diese auch hätte arbeiten können?
Ich habe mittlerweile gekündigt.
-- Editiert von User am 24. Januar 2023 07:08
Bezahlt nach gearbeiteten Stunden bei Stundenlohn
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatIn meinem Vertrag steht "wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden. .... An zwei Tagen in der Woche zu jeweils 5 Stunden"... Ich war der Meinung, es zählen dann die im Vertrag vereinbarten Stunden :
So ist es, solange jedenfalls die fehlenden Stunden nicht durch dich entstanden sind; wenn der AG die vereinbarte Stundenzahl nicht abruft/einfordert, ist das seine Sache - zahlen muss er die vereinbarte Zeit.
Er sagte die Lohnbuchhaltung hat es bei den Krankentagen so ausgerechnet.
Also wenn ich es richtig verstanden habe, hätte ich von Anfang an immer die vereinbarten 5 Stunden (a 12€) pro Arbeitstag bekommen müssen? Ich blicke ehrlich gesagt nicht durch. Bei Stundenlohn werden nur die Stunden gezahlt, die auch geleistet wurden, so habe ich es verstanden.
Wenn dies nicht der Fall ist,
dann scheint der Chef mir doch tatsächlich jeden Monat zu wenig gezahlt zu haben. Und dazu auch noch belogen.
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... ob belogen, ist ungewiss - Unkenntnis wäre ebenso denkbar.
Aber egal: Steht in deinem AV ein Passus Ausschlussfrist? Wenn ja, kannst du für diesen Zeitraum nachfordern, wenn nicht gilt die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren.
Vielleicht vorab mal die Frage, weshalb du immer nur 3,5 - 4 Stunden gearbeitet hast.
Schreibtisch leer und dann beschlossen nach Hause zu gehen, oder hat der Chef Dir gesagt, gibt nix mehr zu tun, Sie können gehen?
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