Mieterhöhung ohne Mietspiegel

24. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
wuseldusel123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung ohne Mietspiegel

Hallo liebe Community,

mein Vermieter möchte die Zustimmung zu einer Mieterhöhung und verweist auf den Mietspiegel unserer Gemeinde
Auf Nachfrage bei der Gemeinde wurde mir mitgeteilt das diese keinen offiziellen Mietspiegel hat/ausweist.
Ist das schreiben dadurch gegenstandslos?

Danke für eure antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
verweist auf den Mietspiegel unserer Gemeinde


Was steht dazu konkret in der Mieterhöhung?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wuseldusel123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Begründung wird auf den Mietspiegel unserer Gemeinde verwiesen, der für Wohnungen mit vergleichbaren Kriterien eine Obergrenze von ..,..€/pro Quadratmeter vorsieht.

Das ist alles, keine Vergleichswohnungen, keine Quellen wo der Mietspiegel herkommt. etc.
Nur die offizielle Antwort meiner Gemeinde das es keinen gibt.

Wenn ich den Namen meiner Gemeinde und Mietspiegel in Google eingebe finde ich eine PDF von Wohnungsbörse.net. die Preise dort passen zum Schreiben meines Vermieters.

Allerdings steht selbst in der PDF folgendes:

Bitte beachten Sie!
Die hier abrufbaren Wohnungsbörse-Mietspiegel werden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern
erstellt oder anerkannt, sondern basieren allein auf einer Auswertung der in unserem Immobilienportal
www.wohnungsboerse.net gelisteten Mietwohnungen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Das Schreiben ist rechtlich wertlos. Wenn es keinen offiziellen Mietspiegel gibt, kann der Vermieter auch keinen als Begründung verwenden. Inoffizielle Mietspiegel irgendeiner Internetseite sind rechtlich irrelevant.

Du kannst dir überlegen, wie du reagierst. Das hängt stark von der Stimmung im Mietverhältnis ab. Wenn bisher alles super läuft, kannst du dem Vermieter freundlich antworten, dass es so nicht geht und ob man sich nicht irgendwie einigen könnte. Wenn die Stimmung eh schon mies ist, brauchst du gar nicht zu reagieren und einfach nicht zustimmen. Dadurch gewinnst du auf jeden Fall Zeit bis der Vermieter herausfindest, dass sein Mieterhöhungsverlangen unwirksam ist. Rechne jedoch nicht damit, dass der Vermieter an anderer Stelle dann noch Entgegenkommen zeigen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von wuseldusel123):
Ist das schreiben dadurch gegenstandslos?
Ja, absolut für die Tonne.
Denn das Mieterhöhungsverlangen bleibt im Schreiben unbegründet.
(der Verweis auf einen nicht existierenden Mietspiegel ist keine Begründung)

Auf dieses Schreiben wird der Vermieter keine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung stützen können.
Somit kann man getrost überhaupt nicht reagieren.

Zur weiteren Vorgehensweise aber:
Ich würde u.U. zurück schreiben, dass das vorliegende Mieterhöhungsverlangen zwar ohnehin unwirksam ist, ich aber auch einem neuen und wirksam vorgebrachten Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmen würde.
Denn der bisherige Mietzins ist angesichts Lage, Alter, Baujahr, etc. gerade angemessen ...
(alternativ: "... unter Berücksichtigung dieser Aspekte stimme ich einer Erhöhung um 8,70 EUR zu ...")

Vermieter, die mit "Mietspiegeln" aus Immobilienportalen Mieterhöhungen begründen, haben so sehr wenig Ahnung von der Materie, dass sie typischerweise den Gang vors Gericht scheuen.

Wenn es wider Erwarten dennoch dazu kommt, kann man sich immer noch einigen.
(möglichst bevor eine Seite ein gerichtliches Sachverständigengutachten beantragt)

Was man vorliegend tatsächlich als Mieter machen wird hängt natürlich mit davon ab wie harmonisch oder konfliktträchtig das Mietverhältnis bisher war.

Und NEIN:
Verweigern der Zustimmung zur Mieterhöhung bietet entgegen oft anders lautender Meinungen dem Vermieter keinen Grund zur Kündigung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Vermieter, die mit "Mietspiegeln" aus Immobilienportalen Mieterhöhungen begründen, haben so sehr wenig Ahnung von der Materie, dass sie typischerweise den Gang vors Gericht scheuen.
Nicht unbedingt. Wenn der Mieter zustimmt, ist das halt der einfachste Weg für den Vermieter. Das passiert vermutlich gar nicht mal so selten. Das bedeutet aber nicht, dass der Vermieter den komplizierten Weg nicht gehen wird.

Zitat (von AR377):
Verweigern der Zustimmung zur Mieterhöhung bietet entgegen oft anders lautender Meinungen dem Vermieter keinen Grund zur Kündigung.
Die anders lautenden Meinungen kenne ich tatsächlich nicht. Den allermeisten ist klar, dass das kein Kündigungsgrund ist. Aber es schützt auch nicht vor Kündigungen. Bei Einliegerwohnungen z.B. benötigt der Vermieter in der Regel gar keinen Grund für eine Kündigung. Das soll keine Angstmache sein. Aber der Mieter sollte sich seine Reaktion schon gründlich überlegen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von wuseldusel123):
Ist das schreiben dadurch gegenstandslos?
Vermutlich wird dein Vermieter damit vor Gericht keinen Erfolg haben, falls sich das Problem bis zum Amtsgericht zieht.

Wenn es der Brief vom 12.1. ist, der schon kürzlich hier diskutiert wurde, bleibt:
1. Dein Vermieter müsste mehr *Munition* für eine wasserdichte Mieterhöhung haben...
2. Du könntest dich trotzdem einigen, ganz ohne Rechtsstreit, zB durch Verhandlung zu einem Kompromiss.
3. Du zahlst ab1.4. die Mieterhöhung.

https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mieterhoehung-zulaessig-trotz-Stellplatz-__f604092.html

Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn der Mieter zustimmt, ist das halt der einfachste Weg für den Vermieter. Das passiert vermutlich gar nicht mal so selten.
Volle Zustimmung.
Ich vergaß: Die Möglichkeit, dass ein Mieter noch blöder ist als sein jeweiliger Vermieter, besteht grundsätzlich immer.
Darum ist jede Mietvertragsfrage gerade wenn der Vermieter eine Privatperson ist immer eine Einzelfallbetrachtung in Abhängigkeit davon:

- Vermieter blöder als Mieter
- Mieter blöder als Vermieter
- (Vermieter und Mieter gleich blöde)

Zitat (von AR377):
Verweigern der Zustimmung zur Mieterhöhung bietet entgegen oft anders lautender Meinungen dem Vermieter keinen Grund zur Kündigung.
Zitat (von cauchy):
Die anders lautenden Meinungen kenne ich tatsächlich nicht.
Doch, nachweislich.
Da mal Antworten #3 und #4 nachlesen:
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mieterhoehung-nach-8-Jahren-um-wieviel-zulaessig-__f604156.html

2x Hilfreiche Antwort

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