Förderung zu ALG1

24. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fragesteller0473
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Förderung zu ALG1

Guten morgen, ich mache seit dem 16.01.2023 eine Weiterbildung über die Arbeitsagentur online tgl 8:00 - 15:40 Uhr. Eigentlich sollte ich die Maßnahme in einer Akademie machen, aufgrund Corona sind aber alle kurse über Homeoffice.

Jetzt hatte ich bei der Arbeitsagentur angefragt wegen Unterstützung der Stromkosten zu bekommen. Ich bekam einen Anruf von meinem Arbeitsvermittler das ich hier keine Unterstützung geben würde, würde ich zu einer Akademie fahren würde ich Fahrtkosten erhalten. Einen Vordruck für einen Antrag wollte man mir allerdings nicht zukommen lassen.

Ist das alles so korrekt ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Fragesteller0473):
Ist das alles so korrekt ?
Ja. Es dürfte dir
1. schwerfallen, die Höhe der Stromkosten für deine online-Maßnahme-Zeit nachzuweisen. Betonung auf --nachweisen--
2. evtl. zumutbar sein, diese *Aufwendungen* aus deinem ALG zu tragen.

Wie lange dauert diese WB-Maßnahme ?

Frage: Allerorten tönt es, die Pandemie sei wohl zu Ende, Einschränkungen seien sukzessive zeitnah aufzuheben.
Frag mal die Akademie, ab wann sie wieder in Normalbetrieb umschaltet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Fragesteller0473
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie lange dauert diese WB-Maßnahme ?


Die Maßnahme dauert vom 16.01.2023
bis 10.06.2023, mein PC ist normalerweise nur in den Abendstunden maximal 2-3 h in betrieb. Mein Monatlichen abschlage belaufen sind auf 82,00 € abschlag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Fragesteller0473):
Mein Monatlichen abschlage belaufen sind auf 82,00 € abschlag.
Ja, das mag sein. Das ist dann dein bisheriger Stromverbrauch ganz ohne Online-Maßnahme.
Du kannst jetzt nicht nachweisen, um welche Kosten sich dein Abschlag erhöhen würde.

Ein Ticket für Bus/Bahn könntest du leicht nachweisen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Fragesteller0473
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, das mag sein. Das ist dann dein bisheriger Stromverbrauch ganz ohne Online-Maßnahme.
Du kannst jetzt nicht nachweisen, um welche Kosten sich dein Abschlag erhöhen würde.


Das sehe ich etwas anders, mit einem Stromkosten Messgerät das man sich von den Stadtwerken ausleihen kann, kann man schon berechnen, welche Stromkosten sich in den 9 h tgl. ergeben.

Ich sage ja nicht das die Agentur den kompletten Abschlag bezahlen soll, aber zumindest anteilmäßig, und mir zu verwehren einen entsprechenden Antrag zu stellen finde ich schon äußerst merkwürdig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Fragesteller0473):
Einen Vordruck für einen Antrag wollte man mir allerdings nicht zukommen lassen.

Daraufngibt es keinenAnspruch. Einfach selber downloaden ...



Zitat (von Fragesteller0473):
Das sehe ich etwas anders,

Das Amt allerdings auch ...



Zitat (von Fragesteller0473):
mit einem Stromkosten Messgerät das man sich von den Stadtwerken ausleihen kann, kann man schon berechnen, welche Stromkosten sich in den 9 h tgl. ergeben.

Ich vermute mal, dass das kein geeichtes Gerät ist?

Im übrigen würde man wohl dauerhaft den realen Strom erfassen und berechnen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Fragesteller0473):
Das sehe ich etwas anders,
Ja, gern. Dann miss doch tgl. mit dem geborgten Messgerät deinen Stromverbrauch während der Maßnahme.
Regelungen zum Homeoffice gelten für dich nicht, falls du dazu auch andere Ansichten hast.

Ich meine, die Arbeitsagentur benötigt keinen formgebundenen Antrag für deinen Wunsch. Das geht auch formlos.
Versuch macht kluch.
Es bleibt dann evtl. übrig, dass die Agentur dir nach den 5 Monaten schreibt... *wir halten dich mit deinem ALG für so leistungsfähig, diesen Aufwand in Höhe von X € selbst zu tragen* o.s.ä.

Bevor die 5 monatige Maßnahme beendet ist, würdest du eh noch nichts beantragen können.
Also erst messen, Belege beifügen, dann Kostenübernahme beantragen, dann weitersehen.




Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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