Guten Tag,
Ich habe einen Aufrechnungsbescheid erhalten(Rückforderung).
Meine Frage ist gilt das Zuflussprinzip wenn man als Beispiel 50euro online verspielt hat oder ähnliches und hat 30euro wieder zurückgebucht oder ausgezahlt //das ist ja keine Bereicherung sondern verlust darf mir das hochgerechnet angelastet werden und zurückgefordert werden ?.
MfG
Jobcenter Rückforderung
Bescheid anfechten?
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ZitatIch habe einen Aufrechnungsbescheid erhalten(Rückforderung). :
Darf ich mal nachfragen?Zitatgilt das Zuflussprinzip wenn man als Beispiel 50euro online verspielt hat oder ähnliches und hat 30euro wieder zurückgebucht oder ausgezahlt :
Du solltest deine Kontoauszüge vorlegen, das JC hat die Einnahme/Zufluss von 30,- auf deinem Konto gesehen und fordert nun 30,- zurück bzw. will mit der nächsten Zahlung die 30,- aufrechnen.
Ist das so?
Wenn du aus eigenem Geld 50,- eingesetzt hast und nur 30,- gewonnen hast und aufs eigene Konto gebucht wurde, hast du 20,- verloren. Das ist keine Bereicherung, sondern Verlust.
Hast du vom JC eine Anhörung nach § 24 SGB X erhalten?
Dann könntest du es dem JC erklären.
Nein das kam ein paar mal öfter vor der Gesamtbetrag soll jetzt direkt mit 30% kürzung einbehalten werden ab 1.03.23
Die Frage ist wie ist die rechtslage .
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Bei Zuflussprinzip gilt eine andere Rechtslage als bei Aufrechnung und Rückforderung.ZitatDie Frage ist wie ist die rechtslage . :
Wenn lt. Aufrechnungsbescheid nun ab 1.3. 23 nun 30% des maßg. Regelbedarfs aufgerechnet werden, dann scheint das korrekt zu sein und die Rechtslage/geltendes Gesetz wird vermutlich § 43 (2) SGB II sein.
Casinogewinne (ich nehme an, um solche geht es), sind anrechenbares Einkommen. Der zuvor geleistete Einsatz wird auch nicht gegengerechnet. Insofern ist die Rückforderung schonmal korrekt. Jedenfalls dem Grunde nach. Die Höhe kann hier mangels Kenntnis der konkreten Zahlen niemand überprüfen.
Überzahlungen dürfen auch mit laufenden Leistungen aufgerechnet werden. Entweder mit 10 oder mit 30% der Regelleistung. Kommt darauf an, wie die Überzahlung zustande gekommen ist und wie das Jobcenter davon erfahren hat. Ich gehe davon aus, Du hast die Gewinne nicht mitgeteilt? Vielmehr hat das Jobcenter - aus welchem Grund auch immer - Kontoauszüge angefordert und darauf die Gewinne gesehen?
Wenn dem so ist, dürfte auch die Aufrechnungshöhe von 30% korrekt sein und Du kannst froh sein, wenn nicht noch ein Strafverfahren in die Wege geleitet wird.
Von was für einer Summe reden wir denn eigentlich, und über welchen Zeitraum ist diese entstanden?
Gruß,
Axel
Mir ist der Sachverhalt noch nicht ganz klar und ich vermute, dass dessen Details für die Rechtslage bedeutsam sind. Schon das "verspielt" und "ausgezahlt" passt nicht so ganz zusammen.
Wenn 80 Euro eingezahlt wurden, davon 50 "verspielt" und die übrigen 30 wieder "ausgezahlt" wurden, dann sehe ich da tatsächlich kein Einkommen. Schon eher frage ich mich dann, ob die zwischenzeitlich bei einem Wettbüro o.ä. "gelagerte" Summe dem Jobcenter als Vermögen mitgeteilt wurde. Wann erfolgte die Einzahlung und aus welchen Mitteln wurde diese finanziert?
Auch wenn nur 50 eingezahlt wurden, davon aber aufgrund irgendeiner Regelung immerhin 30 zurückgekommen sind, könnte ich mir vorstellen, dass sich durchaus argumentieren lässt, dass in diesen 30 kein Einkommen zu sehen ist. Das dürfte dann aber auch sehr darauf ankommen, wo denn nun diese 30 herstammen. Sind dies tatsächlich reguläre Gewinne aus den regulär eingesetzten 50 Euro?
Wo ist der Sitz des Wettbüros, an welches Publikum richtet es sich und welche Lizenz hat es? Um welche Form des Glückspiels handelte es sich?
Wie hat das Jobcenter von den 30 Euro erfahren? Weiß das Jobcenter, worum es sich genau dabei handelt? Weiß das Jobcenter von den eingesetzten 50 Euro?
Am Ende bin ich der Meinung das der Kern eigentlich sein sollte /hatte ich nun mehr geld zur Verfügung oder nicht weil darum sollte es ja eigentlich gehen .
Aber da wir im bürokratischen Deutschland sind wird das anscheinend nicht gegen gerechnet.
ZitatAber da wir im bürokratischen Deutschland sind wird das anscheinend nicht gegen gerechnet. :
Nö, freiwillige Ausgaben werden in der Regel nicht gegengerechnet.
Wenn du dem JC nicht erklären/nachweisen kannst, dass du die Einnahmen (mehr geld zur verfügung) aus deiner Spielerei hast, dann sieht es ganz *bürokratisch* nach sonstigem Einkommen aus.Zitathatte ich nun mehr geld zur Verfügung oder nicht weil darum sollte es ja eigentlich gehen . :
Das darf und wird angerechnet/aufgerechnet werden.
Mehr Geld soll man sogar *schaffen*, kommt eben drauf an, wie man das macht.
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