Folgender Sachverhalt:
-Juni 2022 habe ich Altersteilzeit beantragt mit Ende der Freistellungsphase Oktober 2022
-August 2022 habe ich mich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitslos beginnend mit 01.11.2022 gemeldet
-November 2022 habe ich einen Antrag für ALG1 gestellt
-Ende November/Anfang Dezember wurde mir mitgeteilt, dass es eine dreimonatige Sperre gibt, da ich ja „freiwillig" mit der Altersteilzeit gekündigt habe
-Mitte Dezember habe ich Einspruch eingereicht, mit der Begründung, dass es zwar Altersteilzeit war ich aber nicht ganz freiwillig die Altersteilzeit angetreten bin und die geänderten Umstände mich veranlassen weiterhin nach Arbeit zu suchen
-Anfang Januar der Einspruch wurde abgelehnt
-Am 18.01.2023 habe ich der Agentur für Arbeit geschrieben, dass ich den Antrag auf ALG1 zurücknehme und am gleiche Tag habe ich den Rentenantrag mit Rentenbeginn 01.11.2022 gestellt (deswegen den ALG Antrag zurück genommen weil ich im Antrag ja angeben musste, ob ich ALG beziehe und ich aufgrund der Sperrzeit dann doch in Rente gehen wollte und ich nichts falsches angeben wollte)
Am 24.01.2023 habe ich ein Schrieben von der Agentur für Arbeit bekommen
„Sie haben am 01.11.2022 Arbeitslosengeld beantragt. Am 18.01.2023 haben Sie erklärt, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht entstehen soll.
Ihre Erklärung wirkt sich jedoch nicht aus, weil ich bereits vorher über Ihren Antrag entscheiden hatte (§137 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch).
Aus diesem Grund bleibt der Bewilligungsbescheid vom 24. November 2022 weiterhin gültig."
Meine Frage:
Bin ich jetzt in der Situation, dass ich diese 3 Monate November bis Januar ohne ALG1 und ohne Rente dastehe?
Wie sieht es mit dem Rentenantrag und/oder dem ALG1 Antrag aus?
Heißt das jetzt, dass der ALG1 Antrag weiterläuft oder „zurückgenommen" ist und es kein ALG1 ab Februar gibt?
Für eine Meinung dazu wäre ich dankbar.
Vielen Dank.
ALG1 mit Sperrzeit oder Rente
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Dein Widerspruch wurde mit der schon im Bescheid genannten Begründung abgelehnt.Zitat-Mitte Dezember habe ich Einspruch eingereicht, mit der Begründung, dass es zwar Altersteilzeit war ich aber nicht ganz freiwillig die Altersteilzeit angetreten bin und die geänderten Umstände mich veranlassen weiterhin nach Arbeit zu suchen :
d.h. Du hättest den A-Vertrag nicht vereinbaren müssen, du hättest die Kündigung des AG abwarten sollen...
Ja. Auch ohne deine Rücknahme des ALG-Antrages war der Bewilligungsbescheid in der Welt. Rückwirkend zurücknehmen geht nicht.ZitatBin ich jetzt in der Situation, dass ich diese 3 Monate November bis Januar ohne ALG1 und ohne Rente dastehe? :
Die 3-Monatsfrist für den rückwirkenden Rentenantrag hast du eingehalten, die RV wird dir schreiben, ab wann du welchen Rentenanspruch hast und wird dann nachzahlen, bestenfalls ab 1.11.22.ZitatWie sieht es mit dem Rentenantrag und/oder dem ALG1 Antrag aus? :
Die AfA wird nach Ende der Sperrzeit für dich ALG zahlen. Das ALG kommt zum Monatsende Februar 23.
Wenn du den Rentenbescheid hast, kannst du eine Kopie der AfA vorlegen.
Die AfA wird ihren Bewilligungsbescheid aufheben und gezahltes ALG später zurückfordern.
Es kommt jetzt nur darauf an, wie schnell die RV mit dem Rentenbescheid ist, ob alles vorliegt, ob noch Unterlagen nachgefordert werden. Aber superschnell sind die nicht, das ist wirklich nicht unbekannt.
Kann ich also davon ausgehen, dass wenn alle Rentenunterlagen geklärt sind (auch wenn es etwas länger dauert), ich die Rente ab dem 01.11.2022 (bin ab dem Datum berechtigt für eine Rente mit Abzügen) erhalte (als Nachzahlung) und ich dann das ALG zurückzahle?
Das wäre in Ordnung.
Ich habe mir nur Gedanken gemacht, dass wegen der Sperrzeit die Rente vielleicht auch nicht ab dem 01.11.2022 bezahlt wird sondern zu einem späteren Zeitpunkt.
Ich möchte nicht in die Schwierigkeit kommen, dass es ein Problem gibt bei gleichzeitigem Rentenantrag ab dem 01.11.2022 und der aktuellen Sperrzeit (mit die Weiterführung der ALG Genehmigung trotz meiner Zurücknahme des Antrages).
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Ja, so sehe ich das gem. deiner Schilderungen auch.ZitatDas wäre in Ordnung :
Der Rentenanspruch wegen Alters hat mit ALG und/oder einer Sperrzeit nichts zu tun.
Dein ALG-Bescheid kam schon Anfang Dezember. Erst am 18.1. wolltest du *zurückrudern*. Das ging nicht mehr, weil längst schon ALG bewilligt war.
Unabhängig von allem kannst du ja jetzt trotzdem wegen deiner finanziellen Situation einen Job ausüben. Das ist dir klar?
Danke. Ich wollte eigentlich vermeiden, dass ich zwei Sachen parallel beantragt habe und der Gedanke war, wenn es kein ALG sofort am 01.11.2022 gibt, ich dann den Rentenantrag innerhalb der 3 Monate nach dem 01.11.2022 stelle und auf das ALG verzichte. Das war mir halt nicht klar, dass der ALG Antrag dann nicht sofort zurückgenommen werden kann. Würde ja nicht beides gleichzeitig beantragen und beziehen wollen, nur entweder ALG oder Rente.
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