Guten Tag zusammen
Folgendes Problem:
Der Vermieter weigert sich mehrere Beträge zurück zu zahlen.
Einmal geht es um ca 180 € von 2018.
Rückzahlung über Heizkosten. Vom Jobcenter bestätigt wurden (schriftlich) das es mir zu steht.
Neben Frage ist das schon Verjährt?
Und 350 Euro Miete die er letzten Monat zu viel bekommen hat. (steht mir zu, auch schriftlich durch jobcenter)
Auf Einschreiben reagiert er nicht.
Was kann ich rechtlich tun außer einen Anwalt einzuschalten?
Vielen Dank vorab.
Liebe Grüße
Vermieter weigert sich Rückzahlung einzuleiten
24. Januar 2023
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Frage vom 24. Januar 2023 | 14:40
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter weigert sich Rückzahlung einzuleiten
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 24. Januar 2023 | 15:09
Von
Status: Junior-Partner (5047 Beiträge, 1952x hilfreich)
Zitat:Einmal geht es um ca 180 € von 2018.
Wenn der Vermieter hier die Einreide auf Verjährung erhebt, ist diese Forderung im Regelfall verjährt.
#2
Antwort vom 24. Januar 2023 | 15:13
Von
Status: Unparteiischer (9684 Beiträge, 4411x hilfreich)
Das Jobcenter ersetzt keine Rechtsberatung und fungiert auch nicht als Richter. Oft genug müssen Gerichte auch falsche Einschätzungen eines Jobcenters korrigieren.
Da bei dir offenbar das Jobcenter involviert ist, scheint es naheliegend, dass du Anspruch auf Beratungshilfe haben könntest. Die solltest du in Anspruch nehmen. Dort kann eine Fachperson die Unterlagen prüfen und dann sicherlich besseren Rat geben als ein Laienforum wie dieses.
Um eine sinnlose Antwort zu geben: Mahnbescheid beantragen, Klage einreichen, Miete mindern, Verlust akzeptieren, im Mondschein im Kreis tanzen, ....ZitatWas kann ich rechtlich tun außer einen Anwalt einzuschalten? :
Mal im Ernst: Keiner kann aus den dürftigen Informationen beurteilen, welche weitere Reaktion jetzt sinnvoll ist.
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#3
Antwort vom 24. Januar 2023 | 15:18
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMal im Ernst: Keiner kann aus den dürftigen Informationen beurteilen, welche weitere Reaktion jetzt sinnvoll ist. :
Es geht um eine stumpfe Heizkosten Rückzahlung.
#4
Antwort vom 24. Januar 2023 | 15:32
Von
Status: Philosoph (13448 Beiträge, 4311x hilfreich)
Hallo,
läuft das Mietverhältnis denn noch?
Stefan
#5
Antwort vom 24. Januar 2023 | 15:34
Von
Status: Unparteiischer (9684 Beiträge, 4411x hilfreich)
Wenn es so stumpf ist, warum ergoogelst du dir nicht selber deine Frage?ZitatEs geht um eine stumpfe Heizkosten Rückzahlung. :
Recht ist nicht so einfach. Selbst wenn ich als gegeben annehme, dass du zuviel Heizkosten bezahlt hast, kann ich nicht beurteilen, ob der Vermieter Forderungen gegen dich hat, die er mit deiner Forderung gegenrechnen kann. Die Verjährung ist ohne weitere Details auch nicht zu prüfen.
Aber gut: Wenn du dir sicher bist, dass du eine berechtigte Forderung hast, dann teile dem Vermieter das nachweisbar mit und überweise einen Monat nach dieser Ankündigung entsprechend weniger Miete. Das nennt sich Aufrechnung und ist zulässig. Solltest du dich jedoch irren und du hast keine berechtigte Forderung, dann verlierst du dadurch schlimmstenfalls deinen Mietvertrag, weil der Vermieter kündigt.
Ich rate dir jedoch, vorher Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.
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