Guten Tag allerseits,
folgendes Problem stellt sich mir aktuell:
Ein Zweigbetrieb geht im Rahmen eines Betriebsübergangs auf den Hauptbetrieb in einer anderen Stadt über.
Im Sozialplan wurde vereinbart, dass die Mitarbeitenden, bei welchen sich der Fahrtweg zur neuen Tätigkeitsstätte um mehr als 10 km erhöht, die Fahrtkosten mit 0,30 € je Mehrkilometer erstattet bekommen.
Hierbei handelt es sich nur um die Mehrkilometer, gerechnet wird also ab der alten Tätigkeitsstätte, nicht ab Wohnung.
Darf die Fahrtkostenerstattung so steuerfrei erfolgen oder muss dennoch versteuert / verbeitragt werden? Leider finde ich in den gängigen Gesetzestexten nichts zu einem solchen Sonderfall und freue mich sehr über Hilfe!
Viele Grüße
Flow
Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber - Knifflige Frage
24. Januar 2023
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Frage vom 24. Januar 2023 | 14:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber - Knifflige Frage
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#1
Antwort vom 24. Januar 2023 | 21:22
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
es muss natürlich versteuert werden.
Im Gegenzug erhöht sich aber auch die Entfernungspauschale, gleicht sich also wahrscheinlich aus.
Stefan
Und jetzt?
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