Privatkredit vom Onkel

24. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkredit vom Onkel

Hallo ich hätte eine Frage, und zwar würde ich das Haus von meiner verstorbenen Oma bekommen es gehört zu hälfte meinen Vater und zur anderen hälfte meinen Onkel.

Mein Onkel würde mir seine Hälfte verkaufen (230.000€) und das mit einen Zinslosen Darlehn auf 12 Jahre bzw. eine Art Ratenkauf. Die andere Hälfte würde mir mein Vater schenken.

Ist so eine Darlehn möglich? Wird sowas versteuert? Oder fallen andere Kosten an?



Schöne Grüße Sebastian

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sebastian90):
Ist so eine Darlehn möglich?

Ja.



Zitat (von Sebastian90):
Wird sowas versteuert?

Hängt von der jeweiligen steuerlichen Situation ab



Zitat (von Sebastian90):
Oder fallen andere Kosten an?

Je nach Ausgestaltung ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von Sebastian90):
Oder fallen andere Kosten an?

Notarkosten, Kosten fürs Grundbuchamt und ggf. GrESt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sebastian90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hängt von der jeweiligen steuerlichen Situation ab


Wie muss ich das verstehen? Was wären die entsprechenden Szenarien?

Vielen Dank für Ihre Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Sebastian90):
Ist so eine Darlehn möglich?


Ja

Zitat (von Sebastian90):
Wird sowas versteuert?


Wenn die Zinsersparnis im Vergleich zu banküblichen Kondionen mehr als 20.000€ beträgt, dann fällt Schenkungssteuer an.

Zitat (von Sebastian90):
Oder fallen andere Kosten an?


Wenn der Onkel eine Absicherung über eine Grundschuld wünscht, dann fallen Notar- und Grundbuchgebühren an.

Zitat (von Cybert.):
und ggf. GrESt.


Bei geschickter Vertragsgesaltung fällt keine GrESt an.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sebastian90):
Was wären die entsprechenden Szenarien?

Ich könnte versuchen alle 4852 möglichen Varianten vorab durch zu gehen, es dürfte aber zielführender sein, wenn man so was mit Fachleuten (wie z.B. Steuerberatern) bespricht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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