P-Konto - Bank / Unterhalt und Schulden *erdrückend* und verwirrend

24. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hilflos2023
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
P-Konto - Bank / Unterhalt und Schulden *erdrückend* und verwirrend

Hallo ich möchte hier mal eine Frage stellen, die doch sehr komplex zu sein scheint. Und mir langsam aber ganz sicher der Arsch auf Grundeis geht und ich nicht mehr selbst überleben kann.

Ich habe ein P-Konto und bin unterhaltspflichtig bei 2 Kindern und habe so Gott will noch ein Haufen Schulden am Sack dran. Die Thematik mit der möglichen "Privatinso" bitte ich hier ausser acht zu lassen.

Ich bin berufstätig und verdiene exakt 1.200 Euro netto
Ich bin hoch verschuldet (aus ehemaliger Selbsttständigkeit)
Ich bin für 2 Kinder Unterhaltsverpflichtet 2 Kinder mtl. ca. 560 Euro

Die Unterhaltsverpflichtung kann ich leider nicht erfüllen (zu wenig Gehalt)
Die Schulden aus Selbsstädnigkeit kann ich auch nicht bedienen

Mein Gehalt reichte bis vor ein paar Monaten aus um irgendwie zu überleben doch durch die extrem gestiegenen Preise laufe ich trotz Fulltimejob ins Minus.

Miete sind -595 Euro
Strom -120 Euro
Tele/Inet -60 Euro
--------------------------------------
Gesamt +445 Euro

Mein Arbeitgeber möchte gern mehr zahlen und genau hier fängt mein Kopfkino an!

Wenn er mir jetzt statt 1.200 Euro ca. 2.110 Euro zahlen würde wie verhält es sich mit Untehalt und Pfändungen durch Schuldner?

Ich steige nicht mehr durch was mir am Ende bleibt!

Laut Internet sollte mein P-Konten in 2023 ca.1.340 Pfändungsfreibetrag haben auf dem Konto
(also Geld was man mir nicht nehmen darf?)

Der Pfändungsrechner sagt, mit 2 Kindern sind unpfändbares Einkommen € 2.109,87

Das beudetet das 2.109 Euro auf das Konto fließen dürfen die Unterhaltskasse sich die 560 Euo wegpfändet und was ist mit der Differenz zu 1.340 Euro?


Ergibt bei mir :

+2.110 Euro
- 550 Euro aus Unterhaltspfändung
- 1.340 Euro mein Eigenbehalt
-----------
209 Euro auf dem Konto ersichtlich aber nicht verfügbar (Gehen die dann an meine Gläubiger?)


Ich verstehe die Rechenformel nicht wer, da was und wie bekommt und was mir am Ende bleibt.
Mein Chef sagt ich soll auch Wohngeld beantragen ... und hier setzt mein Gehirn aus denn wenn ich nur über 1.340 Euro verfügen kann nutzt mir kein Cent mehr etwas?


Ich würde mich freuen wenn hier mal jemand etwas Licht in Dunkel bringen würde, wie die Tabellen und Freibeträge zuverstehen sind. Vielen lieben Dank!

Grüße

-- Editiert von User am 24. Januar 2023 20:17

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Hilflos2023):
Laut Internet sollte mein P-Konten in 2023 ca.1.340 Pfändungsfreibetrag haben auf dem Konto
(also Geld was man mir nicht nehmen darf?)

Nö, bei Unterhaltsschulden kann weit mehr gepfändet werden ... wenn ich mich nicht irre so um die 940 EUR bleiben dann noch.



Zitat (von Hilflos2023):
Strom -120 Euro

Wie kommt es zu solchen Summen?



Zitat (von Hilflos2023):
Gesamt +445 Euro

Bleiben noch 755 EUR über ... was passiert damit?



Zitat (von Hilflos2023):
Mein Chef sagt ich soll auch Wohngeld beantragen

Das erscheint mir sinnvoll ...


a

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Strom und Internet/Telefon sind in Summe über ca. 100€ zu viel für eine Person...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Der Pfändungsrechner sagt, mit 2 Kindern sind unpfändbares Einkommen € 2.109,87


Dann kannst Du Dir auch diesen Betrag als geschützten Betrag auf dem Konto eintragen lassen. Dafür brauchst Du eine P-Konto Bescheinigung, die Dir z.B. Dein Arbeitgeber ausstellen kann. Damit marschierst Du zu Deiner Bank und lässt den Freibetrag entsprechend erhöhen.

Zitat:
dürfen die Unterhaltskasse sich die 560 Euo wegpfändet


Du darfst den Unterhalt auch selbst regelmäßig und freiwillig zahlen. Dann muss die Unterhaltskasse auch nichts wegpfänden. Allerdings solltest Du bei gestiegenem Einkommen den Unterhalt neu berechnen lassen. Durchaus möglich (und wahrscheinlich), dass Du dann höheren Unterhalt zu zahlen hast.

Zitat:
und was ist mit der Differenz zu 1.340 Euro?


Die steht Dir zur Verfügung, sofern nach der Neuberechnung des Unterhalts noch eine Differenz bleibt.

Zitat:
denn wenn ich nur über 1.340 Euro verfügen kann nutzt mir kein Cent mehr etwas?


Doch. Wenn Du den Freibetrag erhöhen lässt, bleibt der geschützte Betrag auch oberhalb von 1.340 Euro für Dich geschützt.

Zitat:
Mein Chef sagt ich soll auch Wohngeld beantragen


Das kann jedenfalls nicht schaden. Ob unter dem Strich etwas dabei rauskommt, wird Dir die Wohngeldstelle dann zu gegebener Zeit mitteilen.

Ergänzender Hinweis: Jedenfalls bei dem derzeitigen Einkommen dürfte Dir auch ergänzendes Bürgergeld zustehen. Ob Du mit Bürgergeld oder Wohngeld besser dastehst, müsste man genauer ausrechnen lassen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.