Hallo ich möchte hier mal eine Frage stellen, die doch sehr komplex zu sein scheint. Und mir langsam aber ganz sicher der Arsch auf Grundeis geht und ich nicht mehr selbst überleben kann.
Ich habe ein P-Konto und bin unterhaltspflichtig bei 2 Kindern und habe so Gott will noch ein Haufen Schulden am Sack dran. Die Thematik mit der möglichen "Privatinso" bitte ich hier ausser acht zu lassen.
Ich bin berufstätig und verdiene exakt 1.200 Euro netto
Ich bin hoch verschuldet (aus ehemaliger Selbsttständigkeit)
Ich bin für 2 Kinder Unterhaltsverpflichtet 2 Kinder mtl. ca. 560 Euro
Die Unterhaltsverpflichtung kann ich leider nicht erfüllen (zu wenig Gehalt)
Die Schulden aus Selbsstädnigkeit kann ich auch nicht bedienen
Mein Gehalt reichte bis vor ein paar Monaten aus um irgendwie zu überleben doch durch die extrem gestiegenen Preise laufe ich trotz Fulltimejob ins Minus.
Miete sind -595 Euro
Strom -120 Euro
Tele/Inet -60 Euro
--------------------------------------
Gesamt +445 Euro
Mein Arbeitgeber möchte gern mehr zahlen und genau hier fängt mein Kopfkino an!
Wenn er mir jetzt statt 1.200 Euro ca. 2.110 Euro zahlen würde wie verhält es sich mit Untehalt und Pfändungen durch Schuldner?
Ich steige nicht mehr durch was mir am Ende bleibt!
Laut Internet sollte mein P-Konten in 2023 ca.1.340 Pfändungsfreibetrag haben auf dem Konto
(also Geld was man mir nicht nehmen darf?)
Der Pfändungsrechner sagt, mit 2 Kindern sind unpfändbares Einkommen € 2.109,87
Das beudetet das 2.109 Euro auf das Konto fließen dürfen die Unterhaltskasse sich die 560 Euo wegpfändet und was ist mit der Differenz zu 1.340 Euro?
Ergibt bei mir :
+2.110 Euro
- 550 Euro aus Unterhaltspfändung
- 1.340 Euro mein Eigenbehalt
-----------
209 Euro auf dem Konto ersichtlich aber nicht verfügbar (Gehen die dann an meine Gläubiger?)
Ich verstehe die Rechenformel nicht wer, da was und wie bekommt und was mir am Ende bleibt.
Mein Chef sagt ich soll auch Wohngeld beantragen ... und hier setzt mein Gehirn aus denn wenn ich nur über 1.340 Euro verfügen kann nutzt mir kein Cent mehr etwas?
Ich würde mich freuen wenn hier mal jemand etwas Licht in Dunkel bringen würde, wie die Tabellen und Freibeträge zuverstehen sind. Vielen lieben Dank!
Grüße
-- Editiert von User am 24. Januar 2023 20:17
P-Konto - Bank / Unterhalt und Schulden *erdrückend* und verwirrend
24. Januar 2023
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Frage vom 24. Januar 2023 | 20:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
P-Konto - Bank / Unterhalt und Schulden *erdrückend* und verwirrend
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#1
Antwort vom 24. Januar 2023 | 20:46
Von
Status: Unbeschreiblich (109366 Beiträge, 38294x hilfreich)
ZitatLaut Internet sollte mein P-Konten in 2023 ca.1.340 Pfändungsfreibetrag haben auf dem Konto :
(also Geld was man mir nicht nehmen darf?)
Nö, bei Unterhaltsschulden kann weit mehr gepfändet werden ... wenn ich mich nicht irre so um die 940 EUR bleiben dann noch.
ZitatStrom -120 Euro :
Wie kommt es zu solchen Summen?
ZitatGesamt +445 Euro :
Bleiben noch 755 EUR über ... was passiert damit?
ZitatMein Chef sagt ich soll auch Wohngeld beantragen :
Das erscheint mir sinnvoll ...
a
#2
Antwort vom 24. Januar 2023 | 21:04
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 993x hilfreich)
Strom und Internet/Telefon sind in Summe über ca. 100€ zu viel für eine Person...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Januar 2023 | 06:45
Von
Status: Philosoph (12906 Beiträge, 4387x hilfreich)
Zitat:Der Pfändungsrechner sagt, mit 2 Kindern sind unpfändbares Einkommen € 2.109,87
Dann kannst Du Dir auch diesen Betrag als geschützten Betrag auf dem Konto eintragen lassen. Dafür brauchst Du eine P-Konto Bescheinigung, die Dir z.B. Dein Arbeitgeber ausstellen kann. Damit marschierst Du zu Deiner Bank und lässt den Freibetrag entsprechend erhöhen.
Zitat:dürfen die Unterhaltskasse sich die 560 Euo wegpfändet
Du darfst den Unterhalt auch selbst regelmäßig und freiwillig zahlen. Dann muss die Unterhaltskasse auch nichts wegpfänden. Allerdings solltest Du bei gestiegenem Einkommen den Unterhalt neu berechnen lassen. Durchaus möglich (und wahrscheinlich), dass Du dann höheren Unterhalt zu zahlen hast.
Zitat:und was ist mit der Differenz zu 1.340 Euro?
Die steht Dir zur Verfügung, sofern nach der Neuberechnung des Unterhalts noch eine Differenz bleibt.
Zitat:denn wenn ich nur über 1.340 Euro verfügen kann nutzt mir kein Cent mehr etwas?
Doch. Wenn Du den Freibetrag erhöhen lässt, bleibt der geschützte Betrag auch oberhalb von 1.340 Euro für Dich geschützt.
Zitat:Mein Chef sagt ich soll auch Wohngeld beantragen
Das kann jedenfalls nicht schaden. Ob unter dem Strich etwas dabei rauskommt, wird Dir die Wohngeldstelle dann zu gegebener Zeit mitteilen.
Ergänzender Hinweis: Jedenfalls bei dem derzeitigen Einkommen dürfte Dir auch ergänzendes Bürgergeld zustehen. Ob Du mit Bürgergeld oder Wohngeld besser dastehst, müsste man genauer ausrechnen lassen.
Gruß,
Axel
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