Arbeitsvertrag steht Mehrarbeit drin

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Basketball580
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag steht Mehrarbeit drin

Ich habe mündlich eine Zussge bekommen, wo vereinbart war das ich 18 Stunden die Woche Teilzeit arbeite...ursprünglich wollte ich 16 Std., aber es wurde dann auf 18 Std.ausgehandelt. was für mich auch gerade noch so mit Familie machbar ist.
Jetzt bekomme ich den Vertrag zugesendet und war etwas geschockt, was unter Arbeitszeit steht:
regelmäßige Aebeitszeit 18 Std.pro Woche - Bei Bedarf ist die Mitarbeiterin zu Mehrarbeit bis zu einem Umfang von 4 Stunden verpflichtet. Das wurde mir nicht gesagt und bei Bedarf könnte das mein Arbeitgeber ja ständig in Anspruch nehmen, dass ich dann anstatt meine 18 Std., aufeinmal 22 Std.arbeiten muss und das geht bei mir familiär nicht. Wenn es mal ist, weil jmd.krank ist ist das eine andere Sache, aber bei Bedarf stört mich etwas. Was denkt ihr dazu, ist dies normal? Möchte dies eigentlich so nicht unterschreiben und hatte ne schlaflose Nacht deshalb.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(703 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Basketball580):
Was denkt ihr dazu, ist dies normal? Möchte dies eigentlich so nicht unterschreiben und hatte ne schlaflose Nacht deshalb.


Was für eine Antwort wird denn erwartet?

Das ist der vorgelegte Vertrag, den man unterschreiben kann oder eben auch nicht. Man kann auch auf den AG zugehen und mitteilen das man den Vertrag so nicht akzeptiert und eine Anpassung fordert, etwas das konkretisiert wird wann und wie oft die zusätzlichen vier Stunden angeordnet werden können.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von Basketball580):
etwas geschockt

... das scheint mir dann doch zu viel der Emotion; schließlich sind solche AV in aller Regel Formularverträge.
Du solltest m.E. dem AG mitteilen, dass 18 Wochenstunden für dich die Obergrenze sind und dass er den AV entsprechend anpassen möge.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7245 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Basketball580):
Das wurde mir nicht gesagt


gefragt hat man danach aber auch nicht

Zitat (von Basketball580):
Möchte dies eigentlich so nicht unterschreiben und hatte ne schlaflose Nacht deshalb.


Deswegen muss man keine schlaflose Nacht haben. Mit dem neuen Arbeitgeber sprechen und gut ist.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Klausel umformulieren um den Arbeitgeber als Angebot vorlegen.

"bei dringenden betrieblichen Belangen ist die Mitarbeiterin zur Mehrarbeit im einem Umfang von bis zu 4 Stunden verpflichtet, solange dies nicht den Charakter der Regelmäßigkeit erfüllt.
Zulässige dringende betriebliche Belange im Sinne dieser Klausel sind unter anderem unvorhergesehener Personalnotstand, oder schadhafte Ereignisse auf Grund höherer Gewalt.
Nicht zulässige dringende betriebliche Belange im Sinne dieser Klausel sind unter anderem genereller Personalmangel, betriebswirtschaftliche Veränderungen der Auftragslage, oder wiederkehrende betriebs- / branchentypische Ereignisse"

Wenn du in einem Krankenhaus arbeitest, kannst du also zu Silvester nicht zur Mehrarbeit verdonnert werden, nur weil da immer deutlich mehr Unfälle passieren und verletzte Behandelt werden müssen. Wenn plöztlich ein Krieg ausbricht, oder eine Naturkatastrophe passiert, schon.
Im Einzelhandel kannst du dann nicht zur Vorweihnachtszeit zur Mehrarbeit verdonnert werden, weil da saisonal immer mehr zu tun ist.


Außerdem gleich mehr Gehalt / Lohn fordern, für die Mehrarbeit auf Abruf.
Oder einfach fragen, ob der AG die Klausel nicht ganz streichen will.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

..... so eine Klausel löst gleichwohl nicht das Problem von @Basketball, dass 18 Stunden ihre absolute Obergrenze darstellen und eh' schon 2 Stunden über dem Maß liegen, das sie eigentlich festgelegt haben wollte.
Es bleibt im Grunde nur eine Zusatzvereinbarung, dass der AG keinen Gebrauch machen wird von der Mehrarbeitsklausel, oder die Klausel ganz aus dem AV zu streichen.

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#6
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich habe das aus dem OP so gelesen.
"bei Bedarf könnte das mein Arbeitgeber ja ständig in Anspruch nehmen, dass ich dann anstatt meine 18 Std., aufeinmal 22 Std.arbeiten muss und das geht bei mir familiär nicht. Wenn es mal ist, weil jmd.krank ist ist das eine andere Sache, aber bei Bedarf stört mich etwas"

Wenn absolut gar nicht gar nicht, dann bleibt natürlich nur streichen.
Wenn man den Vertrag so sowieso nicht unterschreiben will und auch nicht wird, hat man auch nichts zu verlieren, wenn man nachverhandelt und fragt. Wenn der AG nein sagt, ist man am selben Punkt. Wenn der AG zustimmt, hat man bekommen was man will.

Wollte nur eine mögliche Lösung im Sinne des Posters aufzeigen. Wenn das allerdings keine gewollte ist, dann ist es natürlich irrelevant.
Aber bei solchen Dingen versuche ich persönlich auch immer den eigentlichen Wunsch des AG im Hinterkopf zu behalten um meine Forderung dann durchgesetzt zu bekommen. Im absoluten Notfall kann der AG weiterhin Mehrarbeit verlangen ist schon etwas anderes als 100%ig keinerlei rechtliche Möglichkeit dafür zu haben. Da sagt ein AG eher mal nein, dann lieber nicht. Alles Verhandlungstaktik.

Also sollte man sich dann überlegen, wie sehr man diesen Job will und wie viel Risiko beim Verhandeln.
Meistens gehen AN ja deutlich zu wenig ein und Unterschreiben erst einmal alles. Erst wenn es Probleme gibt, wird dann um rechtlichen Rat gebeten anstatt vorher diese schon auszuschließen durch solche Änderungen.



-- Editiert von User am 26. Januar 2023 12:07

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