Ich habe Anfang Januar 2023 einen Erstantrag zu Wohngeld gestellt.
Dabei habe ich angegeben, das ich einer selbstständigen Tätigkeit als Hausmeister nachgehe, für die ich monatlich 265 € von meinem Auftraggeber erhalte. Die restlichen Lebenshaltungskosten bestreite ich aus meinen persönlichen Rücklagen, die unterhalb der Vermögengrenzen liegen.
Aktuell erhalte ich keine Transferleistungen wie Bürgergeld, Arbeitslosenhilfe usw.
Die Wohngeldbehörde hat mich nun kontaktiert, und wollte eine detaillierte Aufstellung über meine monatlichen Ausgaben und wie ich sie aus meinem Vermögen bestreite.
Bei dieser Gelegenheit teilte mir die Sachbearbeiterin mit, dass ich für die Bewilligung von Wohngeld ein Mindest-Einkommen haben muss. Wie hoch dieses Einkommen ist, wird im jeweiligen Einzelfall entschieden. Ggf. würde mein Vermögen als "Einkommensersatz" anerkannt werden.
Gibt es hier Präzedenzfälle, die ich im Falle eine Antragsablehnung angeben kann?
Freue mich auf Rückmeldung.
Vielen Dank.
Wohngeldantrag bei niedrigen Einkommen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Es muss nur plausibel sein, dass du zusammen von deinem Einkommen, dem Wohngeld und (falls nötig) dem Einsatz eigenen Vermögens deinen Lebensunterhalt bestreiten sowie die Miete bezahlen kannst. Sonst wird verschwiegenes Einkommen vermutet.
Schau dir mal das folgende Thema in einem anderen Hilfeforum an, das den Sachverhalt gut darstellt:
https://www.juraforum.de/forum/t/einkommen-unter-sgb-xii-regelsatz-und-trotzdem-wohngeld.731968/
-- Editiert von User am 25. Januar 2023 10:58
Du könntest zunächst der Wohngeldstelle erklären, wie/woraus du deinen Lebensunterhalt bestreitest. Die Wohngeldstelle bietet sogar an, die Summe, die du aus Vermögen nimmst, dann evtl. als Einkommen zu betrachten, damit du wohngeldberechtigt wirst.ZitatGibt es hier Präzedenzfälle, die ich im Falle eine Antragsablehnung angeben kann? :
Da für den jeweiligen Einzelfall entschieden wird, hilft jetzt vermutlich irgendein Präzendenzfall aus anno xy nicht viel. Das Wohngeldgesetz wurde gerade zum Jahresbeginn reformiert und Urteile dazu dürften noch nicht vorliegen.
Darf man fragen, warum du gerade jetzt den Wohngeldantrag gestellt hast?
Ist dir ein anderes Einkommen weggefallen o.s.ä?
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Die Wohngeldstelle hat mich bereits vor einigen Tagen kontaktiert, um mich um Stellungnahme zu Einkommen und Vermögen aufgefordert. Das habe ich dann auch schriftlich getan.
Am heutigen Morgen hat meine Sachbearbeiterin mich erneut kontaktiert. Ich sollte schriftlich erklären, das ich mittels meines Vermögens einen erheblichen Teil meines Lebensunterhaltes finanziere. Auch bat sie mich um Nachweise in Form von Kontoauszüge. damit würde dann der Antrag in den nächsten Tagen entschieden werden.
Das habe ich kurzfristig alles nachgereicht, und warte nun die Entscheidung ab.
Warum ich gerade jetzt den Wohngeldantrag stelle?
Ich bin vor zwei Jahren aus persönlichen Gründen aus dem Beruf ausgestiegen, und wollte auf unbestimmte Zeit von meinen Rücklagen leben. Ich hatte damals für knapp 15 Monate ALG 1 bekommen, was im letzten Jahr aus gelaufen ist.
Das ich Wohngeld beantrage habe ich nie in Erwägung gezogen, bis ich durch die Reformierung des Gesetzes darauf aufmerksam wurde.
Anfang des Jahres habe ich mich mit der Thematik beschäftigt, und spontan einen Antrag gestellt.
Ich war überrascht, welche Datenmenge hier zu bewältigen ist, im Gegensatz zu meinem vergangenen Antrag zu ALG 1, bei dem die ausgezahlte Summe um einiges höher lag.
Ich bin gespannt, wie die Sache ausgeht.
Vielen Dank für Deine Informationen zu meiner Anfrage.
Sieht das nicht ein wenig nach Scheinselbstständigkeit aus (nur ein Auftraggeber)?Zitat... einer selbstständigen Tätigkeit als Hausmeister nachgehe, für die ich monatlich 265 € von meinem Auftraggeber erhalte. :
Solange du über genug Vermögen verfügst, das du als "Ersatzeinkomnen" einsetzen kannst, steht der Gewährung von Wohngeld grundsätzlich nichts entgegen.
Wichtig ist nur, dass alles plausibel ist. Versetze dich dazu am besten mal in einen Sachbearbeiter bei der Wohngeldstelle. Wenn bei deinem Mini-Einkommen in Höhe von monatlich 265 € bspw. keine Abhebungen bzw. Abbuchungen für den Lebensunterhalt von deinem Konto erfolgt sein sollten, sähe das aufs Erste seltsam aus.
Auf wie viel % des Bedarfs gem SGB XII kommst du mit deinem erwarteten Wohngeld zuzüglich der 265 €?
-- Editiert von User am 25. Januar 2023 14:41
Ja, gut. Dann ist jetzt abwarten angesagt. (Alte) Präzedenzfälle dürften dir trotzdem nicht helfen.ZitatDas habe ich kurzfristig alles nachgereicht, und warte nun die Entscheidung ab. :
Falls du die Entscheidung für falsch hältst, könntest du zunächst Widerspruch erheben.
Schade. Evtl. hättest du dir viel von deinem Vermögen/Rücklagen sparen können, denn vielleicht hattest du schon mit ALG einen Wohngeldanspruch, wenn evtl. auch in der Summe geringer als jetzt nach der Reform.ZitatDas ich Wohngeld beantrage habe ich nie in Erwägung gezogen, bis ich durch die Reformierung des Gesetzes darauf aufmerksam wurde. :
Beides lässt sich gar nicht vergleichen, weder in der Datenmenge noch in der Leistung.ZitatIch war überrascht, welche Datenmenge hier zu bewältigen ist, im Gegensatz zu meinem vergangenen Antrag zu ALG 1, bei dem die ausgezahlte Summe um einiges höher lag. :
- ALG ist eine Versicherungsleistung aufgrund vorheriger Erwerbstätigkeit.
- Wohngeld ist (nur) ein staatlicher Mietschuss für Personen mit geringem Einkommen.
ZitatSieht das nicht ein wenig nach Scheinselbstständigkeit aus (nur ein Auftraggeber)? :
Die Selbstständigkeit kam zustande, weil mein Auftraggeber das so offiziell wollte, und ich als Hausmeister steuerrechtlich und auch versicherungstechnisch (Betriebshaftpflicht) auf der sicheren Seite stehen wollte.
Bei Wohngeldantrag wurde das aber nicht angesprochen.
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