Fehlberatung Handyvertrag Laufzeit

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
modernSkill
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)
Fehlberatung Handyvertrag Laufzeit

Hallo,

A hat einen Geschäftspartner in der Türkei gefunden, der dort die Lieferanten überwachen soll und von dort aus auch Kundenakquise nach Europa machen soll.

Da hier eine deutsche Vorwahl wichtig ist, ließ sich hierzu in einer Filiale von einer bekannten Mobilfunkgesellschaft beraten. A teilte mit, dass der Kollege eine Flat braucht, um aus der Türkei in verschiedene europäische Länder, insbesondere Deutschland, Belgien, Schweiz und die Niederlande telefonieren zu können.

Anschließend schloss A den Vertrag mit einer zusätzlichen Flat ab. Nach zwei Monaten bzw. nach der zweiten Rechnung stellte A fest, dass alle Anrufe aus der Türkei nach Europa berechnet wurden, außer nach Deutschland.

Mehrmals bei der Hotline angerufen wurde A verschiedene Sachen mitgeteilt (mehrmals auch aufgelegt worden. In der Flat sei nur Deutschland dabei, andere Mitarbeiter entschuldigten sich für den Fehler und wollten es korrigieren, andere teilten mit, dass das die falsche Flat sei.

Sauer ging A zu der Filiale, dieser entschuldigte sich auch und er würde sich um eine Gutschrift kümmern, es sei ein Fehler der Zentrale gewesen.

Die 3. Rechnung fiel erneut extrem hoch aus, weshalb A erneut mehrmals bei der Hotline anrief. Erneut verschiedene Antworten wie, man hätte nur 50 Freiminuten, die seien überschritten, was es nicht war, dann waren es 500 pro Monat, waren ebenfalls nicht überschritten, anschließend war es, dass eine niederländische Nummer während des Anrufs in Angola war. Jedoch wurden alle anderen Anrufe auch berechnet. Man wolle sich darum kümmern.

Erneut in die Filiale gegangen machte der Chef dort persönlich die Reklamation an Vodafone fertig. Am nächsten Tag erhielt A den Rückruf und ihm wurde mitgeteilt, dass Vodafone kulant sei und 100€ gutschreiben wird (von 215€). A akzeptierte das nicht, anschließend war man bei 150€, Begründung: in der Flat sei nur die Telefonie ins Mobilnetz, nicht aber Festnetz. A war stinksauer, er bekommt zwar demnächst die 215€ als Gutschrift, fühlte sich jedoch auf gut deutsch gesagt ver******.

Bei der Filiale angerufen hieß es, A hätte nicht mitgeteilt, dass er auch ins Mobilnetz telefonieren möchte. Das sei so normal und bei allen anderen Anbietern auch so.

Eine Flat ins deutsche Mobil- und Festnetz ist inklusive. Im Vertrag steht folgendes: "EasyTravel Flat, nutzen Sie Ihr Smartphone im Zielland (in dem Fall Türkei) wie zuhause." Ergo bedeutete das für A, dass er das Smartphone wie seine normale Allnet Flat im Ausland nach Europa nutzen kann. Online heißt es zu dieser Flat: "Telefonie bis 500 Freiminuten pro Tag für eingehende und abgehende Anrufe."

A findet nirgendwo den Hinweis, dass in der Flatrate nur europäische Mobilnummern abgedeckt sind. Die Filiale teilte zusätzlich mit, dass es wie Roaming zu behandeln ist. Beim Roaming seien auch nur Mobilnetze abgedeckt und nicht Festnetze. Nach Recherche im Internet stimmt das erneut nicht!

A möchte aus dem Vertrag sofort zurücktreten, jedoch hätte A eine Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen und ein Sonderkündigungsrecht hätte man nur, wenn kein Empfang gegeben sei.

Auch wenn es nun so ist, dass in der Flat nur das Mobilnetz inbegriffen ist, steht das in den Vertragsunterlagen nicht explizit, außerdem wurde A völlig falsch beraten in der Filiale.


Was kann A selbstständig noch unternehmen? Oder muss hier der Anwalt ran?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ich bin etwas verwirrt bei der Schilderung zur Nummernanzeige. Der Mitarbeiter sitzt in der Türkei und soll von dort aus mit einer deutschen Nummer anrufen - und hat dafür einen deuten Handyvertrag. Korrekt?

Ist für mich ein Graubereich - aber das nur mal am Rande

Zunächst einmal gibt es diese Info zum Vertrag

https://www.vodafone.de/meinvodafone/css/tarif_info/easytravel-flatflex.html

Zitat:
Deine Inklusiv-Einheiten gelten für:

. ankommende sowie abgehende Gespräche nach Deutschland und im besuchten Land
. Versand von SMS nach Deutschland und im besuchten Land
. Datennutzung Deines Smartphones


Ich sehe also nichts von Belgien, Holland....usw.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
modernSkill
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Wieso Grauzone, er kommt alle zwei Monate für 2-3 Wochen nach Deutschland um die Kunden zu besuchen. Die Firma ist eine deutsche Firma, nur der eine Mitarbeiter wurde in die Türkei geschickt, um dort die Lieferanten zu überwachen. Seinen alten Job als Vertriebler behält er natürlich. Würdest du an das Telefon rangehen, wenn eine +90 Vorwahl steht?

Ich zitiere den Vertrag: "EasyTravel Flat: Nutze deinen Smartphone Tarif in den Ländern Türkei etc. so als wärst du zuhause. Das gilt für ankommende und abgehende Anrufe."

Der Smartphonetarif: Flat fürs Telefonieren. EU Roaming inklusive. Bedeutet für mich als Laie, ich kann das Telefon mit der Travelflat so benutzen, als wäre ich in der EU. EU Roaming bedeutet, auch im EU Ausland zahle ich die gleichen Konditionen wie in Deutschland. Türkei ist nicht in der EU, deswegen die zusätzliche Flat EasyTravel.

Genau so wurde es in der Filiale kommuniziert. Interessant ist eher, dass ich fünf Mitarbeiter explizit befragt hatte, ob Telefonie in die Niederlande und Schweiz inklusive ist. Jedesmal wurde es bejaht. Und auch wenn Niederlande nicht dabei ist, jetzt hieß es, nur Festnetz in den Niederlanden sei nicht dabei, Mobilnetz schon. Was denn nun?

Ein Laie soll aber alles erkennen können? Außerdem spielt es für mich keine Rolle was im Internet steht, sondern in meinem Vertrag, den ich vor Ort unterschrieben habe. Siehe oben. Mehr steht nicht drin.

-- Editiert von User am 25. Januar 2023 10:10

-- Editiert von User am 25. Januar 2023 10:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Zitat:
Außerdem spielt es für mich keine Rolle was im Internet steht, sondern in meinem Vertrag, den ich vor Ort unterschrieben habe. Siehe oben. Mehr steht nicht drin.


Ein Hinweis auf eine Preisliste enthält der Vertrag nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
modernSkill
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

In der Vertragszusammenfassung steht lediglich nur Easy Travel Flat drin, mit der bereits oben zitierten Textstelle und 4,99 €

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Zitat:
Vertragszusammenfassung


Und was steht im Vertrag?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie keinen Vertrag, sondern nur eine Vertragszusammenfassung unterschrieben haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von modernSkill):
Ein Laie soll aber alles erkennen können?

Man ist Unternehmer, bedeutet das der ganze Verbraucherwelpenschutz nicht gilt.
Und als Unternehmer hat man sich vor Vertragsschlusskompetente Leute zum prüfen zu holen wenn die eigenen Kompetenz überschritten wird. Anderenfalls kann einem das recht unangenehm auf die Füße fallen, die Gerichte sind da in der Regel nicht sehr tolerant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
modernSkill
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Ein detailliertes Schreiben von mir hat der Filiale bereits gereicht, um sich zu entschuldigen und den Vertrag korrekt anzupassen auf die Flatrate. Zusätzlich bekam ich sogar einen Gutschein.

Manchmal muss man Sachen auch etwas lockerer sehen. Vor Ort wurde alles exakt beschrieben, auch das Kunden angerufen werden sollen. Nicht jede Firma ist ein Konzern, so dass Verträge pingelig genau durchgelesen und geprüft werden können. Deshalb lässt man sich vor Ort beraten.

Wenn es immer so pingelig genau wäre, hätten wir in Deutschland kaum noch Start-Ups.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.
Schön das da auch mal was ohne Anwalt und Gericht geregelt werden konnte.



Zitat (von modernSkill):
Nicht jede Firma ist ein Konzern, so dass Verträge pingelig genau durchgelesen und geprüft werden können.

Das wird sogar von den besonders schützenswerten Verbrauchern erwartet, von Unternehmen - für die strengere Anforderungen gelten - also erst recht.
Die Größe eines Unternehmens ist da irrelevant.



Zitat (von modernSkill):
Wenn es immer so pingelig genau wäre, hätten wir in Deutschland kaum noch Start-Ups.

Interessanterweise kenne ich diverse Neugründungen, die wegen genau so einer Einstellung in Schieflage / Insolvenz sind.

Oder bei WireCard, P&R Container, ... da war auch keiner "pingelig" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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