Berechtigtes Inkasso Paypal & KSP / Mahnbescheid widersprechen?

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
marie.d
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechtigtes Inkasso Paypal & KSP / Mahnbescheid widersprechen?

Hallo zusammen,

ich hatte auf meinem Paypal eine große Summe offen und zahle diese aktuell in Raten bei KSP ab.
Die Forderung ist berechtigt, nachdem ich im letzten Sommer geschäftlich in Schlingern geraten war und mehrere Lastschriften nicht eingelöst wurden.

Leider konnte ich die aktuelle Rate nicht ausgleichen und mir wurde heute von KSP mitgeteilt, dass der Mahnbescheid heute beantragt wurde. KSP lässt sich leider nicht auf ein längeres Zahlungsziel für die Rate ein.

Ich frage mich nun, wie ich im Weiteren vorgehen sollte.
Ich werde den Betrag aller Voraussicht nach erst innerhalb der nächsten 3 Monate zusammen haben. Das Geschäft läuft wieder besser, die Auftragslage ist gut und in 2-3 Monaten sollten einige Projekte geliefert & bezahlt sein.

Mahnbescheid und Vollstreckung sind ja aber in 4 Wochen durch und das Thema Pfändung verbreitet nun etwas Angst bei mir.
Nun wurde mir geraten, dem Mahnbescheid mit einem Teilwiderspruch zu entgegnen - dadurch würde ich Zeit für die Zahlung gewinnen.
Da die Forderung allerdings berechtigt ist, fühle ich mich nicht wohl dabei bzw. klingt das eher rechtswidrig für mich.

Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, etwas mehr Zeit zu gewinnen?

Viele Grüße
Marie

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von marie.d):
Nun wurde mir geraten, dem Mahnbescheid mit einem Teilwiderspruch zu entgegnen -

Mit welchem Grund?

Zitat (von marie.d):
Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, etwas mehr Zeit zu gewinnen?

Um Zahlungsaufschub bitten. Mehr kannst du nicht tun.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

KSP ist ja nun nicht gerade als Hort der Seriosität bekannt ... insofern sollte man eigentlich mal prüfen was die alles an Abzock-Gebühren draufgeschlagen haben.

Aber ich fürchte, man hat den Fehler gemacht eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
12öel3
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 9x hilfreich)

"Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, etwas mehr Zeit zu gewinnen?"

Klar, Widerspruch gegen Mahnbescheid. Das ist jetzt nicht strafbar, nur verursacht eine Klage halt zusätzliche Kosten - die du am Ende zahlen musst.
Wenn du dir das in 3 Monaten leisten kannst, ist das natürlich eine Möglichkeit, die Vollstreckung zu vermeiden - so schnell sind die Gerichte i.d.R. nicht.

Die Kosten kannst du dann ggfs. auch noch minimieren, siehe: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/6-die-klageerwiderung-2-das-anerkenntnis-des-klageanspruchs_idesk_PI17574_HI12573883.html
Ist aber auf jeden Fall teurer als jetzt Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu akzeptieren, oder eine Vereinbarung mit dem Gläubiger zu treffen.

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