Fahrzeugbrief entwendet, Fahrzeug umgemeldet

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Pawelito
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeugbrief entwendet, Fahrzeug umgemeldet

Hallo,

also meine noch Frau hat den Fahrzeugbrief entwendet aus meinen Unterlagenordner und hat das Fahrzeug auf sich übertragen/ummelden lassen.
Da ich meinen Führerschein erst im April wiederbekomme und sie die Post jeden Tag rausholt, ist es mir im Nachhinein erst aufgefallen. Das hat sie direkt nach einem Streit gemacht.

Ich habe das Fahrzeug gekauft und Bar bezahlt … habe noch Kontakt zum ehemaligen Fahrzeugbesitzer.

Ich habe ihr das Auto gegeben um es als Familienauto zu nutzen. Weil ich ein Firma Auto zu stehen habe.

Was kann ich dagegen tuen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Pawelito):
also meine noch Frau hat den Fahrzeugbrief entwendet aus meinen Unterlagenordner und hat das Fahrzeug auf sich übertragen/ummelden lassen.


Damit ist sie eingetragener Halter geworden, aber noch lange nicht Eigentümerin des Fahrzeugs.

Zitat (von Pawelito):
Ich habe das Fahrzeug gekauft und Bar bezahlt … habe noch Kontakt zum ehemaligen Fahrzeugbesitzer.


Gab es damals eine Rechnung / Quittung / Kaufvertrag, oder wäre der ehemalige Eigentümer dazu bereit, Ihnen noch eine auszustellen?

Zitat (von Pawelito):
Was kann ich dagegen tuen?


Was ist denn das Ziel?

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Pawelito):
Was kann ich dagegen tuen?
Kommt drauf an, welche Eskalationsstufe man als nächsten Schritt in diesem Rosenkrieg anstrebt.

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#3
 Von 
Pawelito
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Ehemalige Halter würde das machen. Muss in meinen Unterlagen schauen ob ich den vielleicht sogar noch habe, falls er mir nicht auch entwendet wurde.
Aber welchen Weg muss ich dann gehen? Polizei?

Was ist wenn sie den Kaufvertrag gefälscht hat, bzw. sie den auf sich gemacht hat, also als hätte ich ihr das Auto geschenkt etc.
Frage, weil ich weiß bei ihr muss man mit allem rechnen.

Ich möchte das Auto zurück haben.
Habe viel Geld und Zeit investiert, sehe es nach ihrem Fremdgehen nicht ein ihr das Auto zu überlassen. Nehme an das ist verständlich. Bin nicht bereit, für etwas was ich für die Familie gekauft habe, für viel Geld. Das andere Männer durch die Gegend gefahren werden wenn ich arbeiten bin und das Kind in der Kita.

-- Editiert von User am 25. Januar 2023 14:59

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#4
 Von 
Pawelito
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Tips.

-- Editiert von User am 25. Januar 2023 15:01

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Pawelito):
Ich möchte das Auto zurück haben.
Zuerst einmal müsste geklärt werden wer überhaupt Eigentümer ist.
Ich vermute, dass ihr in einer Zugewinngemeinschaft lebt, richtig? Zudem schreibst du selbst:
Zitat (von Pawelito):
Ich habe ihr das Auto gegeben um es als Familienauto zu nutzen

Ich sehe hier erst einmal ein gemeinsames Eigentum da der bisherigen Schilderung nach, ich der Meinung bin, dass das Auto zum gemeinsamen Hausrat gehört.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Tja, mit dem Eigentum ist es in der Ehe so eine Sache, Stichwort "Zugewinngemeinschaft".

Zitat (von Pawelito):
sehe es nach ihrem Fremdgehen nicht ein ihr das Auto zu überlassen.
Fremdgehen ist aber nicht strafbar, und nach dem Schuldprinzip werden Ehen schon lange nicht mehr geschieden.

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#7
 Von 
Pawelito
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt ich kann nichts machen?
Ich muss ihr das Auto so überlassen oder muss man es verkaufen und teilt sich das Geld ?
Wie kann ich jetzt weiter dagegen vorgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Mit Strafrecht hat das ja nun nichts zu tun.

Bei einer Scheidung / Trennung sollte man halt versuchen Einigungen zu erzielen. Gelingt das nicht, dann entscheidet das Gericht.

Im Prinzip muss halt der gesamte Hausrat aufgeteilt werden. wer bekommt das Auto, wer den Fernseher, die Stereoanlage, den Staubsauger etc. und wer muss wem welchen Wertausgleich zahlen.

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#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Dazu kommt noch:
Möglicherweise war die Ummeldung des Fahrzeugs durch die noch-nicht-ex-Frau noch gar nicht mal unberechtigt (§ 1357 BGB wäre da im Detail zu prüfen...aber wenn sie immer noch an Deinen Briefkasten kann, dürfte (1) zumindest mal noch nicht durch (3) ausgeschlossen sein).

Aktuell ist es noch euer gemeinsames Fahrzeug und wer auch immer das Fahrzeug nach erfolgter Scheidung behalten will, wird dem anderen die Hälfte des Wertes zahlen müssen (unter der Annahme dass kein Ehevertrag existiert, der etwas anderes als Zugewinngemeinschaft als Güterstand festgelegt hat und dass das Fahrzeug erst nach Eheschließung angeschafft wurde).

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#10
 Von 
Pawelito
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sind noch verheiratet. Das Auto wurde in der Ehe gekauft, von mir. Ich bin aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Habe noch Zugang zur Wohnung, weil ich noch immer die Miete bezahle. Aber nur Sie hat Zugang zum Briefkasten.

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#11
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Pawelito):
Das Auto wurde in der Ehe gekauft, von mir.

Da muss ich Dich korrigieren:
Das Auto wurde in der Ehe gekauft, von euch.

Damit bleibt unabhängig davon, ob sie es ummelden dürfte oder nicht: Der, der es behält, muss dem anderen den halben Wert des Autos überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Das Auto wurde in der Ehe gekauft, von euch.

Er hat hat das schon richtig geschrieben. Der Wagen wurde von ihm gekauft.......... er hat lediglich nicht beachtet, dass er es für beide gekauft hat.

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