Hallo,
also meine noch Frau hat den Fahrzeugbrief entwendet aus meinen Unterlagenordner und hat das Fahrzeug auf sich übertragen/ummelden lassen.
Da ich meinen Führerschein erst im April wiederbekomme und sie die Post jeden Tag rausholt, ist es mir im Nachhinein erst aufgefallen. Das hat sie direkt nach einem Streit gemacht.
Ich habe das Fahrzeug gekauft und Bar bezahlt … habe noch Kontakt zum ehemaligen Fahrzeugbesitzer.
Ich habe ihr das Auto gegeben um es als Familienauto zu nutzen. Weil ich ein Firma Auto zu stehen habe.
Was kann ich dagegen tuen?
Fahrzeugbrief entwendet, Fahrzeug umgemeldet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitatalso meine noch Frau hat den Fahrzeugbrief entwendet aus meinen Unterlagenordner und hat das Fahrzeug auf sich übertragen/ummelden lassen. :
Damit ist sie eingetragener Halter geworden, aber noch lange nicht Eigentümerin des Fahrzeugs.
ZitatIch habe das Fahrzeug gekauft und Bar bezahlt … habe noch Kontakt zum ehemaligen Fahrzeugbesitzer. :
Gab es damals eine Rechnung / Quittung / Kaufvertrag, oder wäre der ehemalige Eigentümer dazu bereit, Ihnen noch eine auszustellen?
ZitatWas kann ich dagegen tuen? :
Was ist denn das Ziel?
Kommt drauf an, welche Eskalationsstufe man als nächsten Schritt in diesem Rosenkrieg anstrebt.ZitatWas kann ich dagegen tuen? :
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Der Ehemalige Halter würde das machen. Muss in meinen Unterlagen schauen ob ich den vielleicht sogar noch habe, falls er mir nicht auch entwendet wurde.
Aber welchen Weg muss ich dann gehen? Polizei?
Was ist wenn sie den Kaufvertrag gefälscht hat, bzw. sie den auf sich gemacht hat, also als hätte ich ihr das Auto geschenkt etc.
Frage, weil ich weiß bei ihr muss man mit allem rechnen.
Ich möchte das Auto zurück haben.
Habe viel Geld und Zeit investiert, sehe es nach ihrem Fremdgehen nicht ein ihr das Auto zu überlassen. Nehme an das ist verständlich. Bin nicht bereit, für etwas was ich für die Familie gekauft habe, für viel Geld. Das andere Männer durch die Gegend gefahren werden wenn ich arbeiten bin und das Kind in der Kita.
-- Editiert von User am 25. Januar 2023 14:59
Danke für die hilfreichen Tips.
-- Editiert von User am 25. Januar 2023 15:01
Zuerst einmal müsste geklärt werden wer überhaupt Eigentümer ist.ZitatIch möchte das Auto zurück haben. :
Ich vermute, dass ihr in einer Zugewinngemeinschaft lebt, richtig? Zudem schreibst du selbst:
ZitatIch habe ihr das Auto gegeben um es als Familienauto zu nutzen :
Ich sehe hier erst einmal ein gemeinsames Eigentum da der bisherigen Schilderung nach, ich der Meinung bin, dass das Auto zum gemeinsamen Hausrat gehört.
Tja, mit dem Eigentum ist es in der Ehe so eine Sache, Stichwort "Zugewinngemeinschaft".
Fremdgehen ist aber nicht strafbar, und nach dem Schuldprinzip werden Ehen schon lange nicht mehr geschieden.Zitatsehe es nach ihrem Fremdgehen nicht ein ihr das Auto zu überlassen. :
Das heißt ich kann nichts machen?
Ich muss ihr das Auto so überlassen oder muss man es verkaufen und teilt sich das Geld ?
Wie kann ich jetzt weiter dagegen vorgehen?
Mit Strafrecht hat das ja nun nichts zu tun.
Bei einer Scheidung / Trennung sollte man halt versuchen Einigungen zu erzielen. Gelingt das nicht, dann entscheidet das Gericht.
Im Prinzip muss halt der gesamte Hausrat aufgeteilt werden. wer bekommt das Auto, wer den Fernseher, die Stereoanlage, den Staubsauger etc. und wer muss wem welchen Wertausgleich zahlen.
Dazu kommt noch:
Möglicherweise war die Ummeldung des Fahrzeugs durch die noch-nicht-ex-Frau noch gar nicht mal unberechtigt (§ 1357 BGB wäre da im Detail zu prüfen...aber wenn sie immer noch an Deinen Briefkasten kann, dürfte (1) zumindest mal noch nicht durch (3) ausgeschlossen sein).
Aktuell ist es noch euer gemeinsames Fahrzeug und wer auch immer das Fahrzeug nach erfolgter Scheidung behalten will, wird dem anderen die Hälfte des Wertes zahlen müssen (unter der Annahme dass kein Ehevertrag existiert, der etwas anderes als Zugewinngemeinschaft als Güterstand festgelegt hat und dass das Fahrzeug erst nach Eheschließung angeschafft wurde).
Sind noch verheiratet. Das Auto wurde in der Ehe gekauft, von mir. Ich bin aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Habe noch Zugang zur Wohnung, weil ich noch immer die Miete bezahle. Aber nur Sie hat Zugang zum Briefkasten.
ZitatDas Auto wurde in der Ehe gekauft, von mir. :
Da muss ich Dich korrigieren:
Das Auto wurde in der Ehe gekauft, von euch.
Damit bleibt unabhängig davon, ob sie es ummelden dürfte oder nicht: Der, der es behält, muss dem anderen den halben Wert des Autos überlassen.
ZitatDas Auto wurde in der Ehe gekauft, von euch. :
Er hat hat das schon richtig geschrieben. Der Wagen wurde von ihm gekauft.......... er hat lediglich nicht beachtet, dass er es für beide gekauft hat.
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