Guten Tag,
ich habe das Haus meiner Großeltern gekauft - zu 50%, der andere Teil ging an meine Eltern zu je 25%.
Nun habe ich folgendes Problem: Nach dem Tod meiner Großeltern hat die Erbengemeinschaft das Haus übernommen. Anschließend fand eine Umschreibung auf meine Eltern und mich statt mit Eintragung der Grundschuld. Der Bescheid der Voreintragung kam auch zeitgleich mit der Änderung auf die Erbengemeinschaft.
Nun fordert das Grundbuchamt eine Gebühr der Eigentumsänderung. Hierbei sollten doch innerhalb der ersten zwei Jahre keine Gebühren anfallen? Außerdem ist die Rechnung zu jeweils 1/3 aufgeteilt - macht für mich auch keinen Sinn aufgrund der Anteiligen Verteilung.
Habe ich hier etwas übersehen? Falls Details fehlen, lasst es mich gerne wissen.
Danke und Gruß
Leon
Erbschaft Kosten Eigentumsänderung
25. Januar 2023
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Frage vom 25. Januar 2023 | 12:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft Kosten Eigentumsänderung
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#1
Antwort vom 25. Januar 2023 | 13:04
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
ZitatNun fordert das Grundbuchamt eine Gebühr der Eigentumsänderung. Hierbei sollten doch innerhalb der ersten zwei Jahre keine Gebühren anfallen? :
Das gilt für die Eintragung der Erbengemeinschaft (Grundbuchberichtigung). Für die Eigentumsänderung auf dich und deine Eltern fallen Gebühren an.
Zitat:Außerdem ist die Rechnung zu jeweils 1/3 aufgeteilt - macht für mich auch keinen Sinn aufgrund der Anteiligen Verteilung.
Was steht im Vertrag, wer die Kosten zu tragen hat?
-- Editiert von User am 25. Januar 2023 13:05
#2
Antwort vom 25. Januar 2023 | 13:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo @cruncc1 und danke für deine Antwort,
wow das schockiert mich. Es ist ja im seltensten Fall so, dass die Erbengemeinschaft die Immobilie übernimmt.
Dann muss ich wohl oder übel die Kosten tragen.
In jedem Vertrag, Dokument und auch in der Abschrift des Notars sind die Anteile klar aufgezeichnet mit 1/2, 1/4 und 1/4 je Partei.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Januar 2023 | 16:09
Von
Status: Lehrling (1593 Beiträge, 976x hilfreich)
So ganz steige ich durch den Sachverhalt nicht durch.
Wenn du das Haus gekauft hast, was für eine Rolle spielen dann die Erben der Großeltern?
#4
Antwort vom 25. Januar 2023 | 16:55
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
ZitatIn jedem Vertrag, Dokument und auch in der Abschrift des Notars sind die Anteile klar aufgezeichnet mit 1/2, 1/4 und 1/4 je Partei. :
Dann kann man das Grundbuchamt darauf hinweisen und die Richtigstellung der Kostenrechnungen verlangen.
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