Jobcenter, kindergeld, hilfe

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go624002-98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter, kindergeld, hilfe

Meine Schwester ist 26 Jahre alt und kann aufgrund psychischer Probleme vorerst nicht arbeiten. Meine Schwester arbeitet vierzehntägig und verdient 100 Euro im Monat, das Jobcenter berechnet diesen Betrag nicht. Meine Siotra bekommt auch Kindergeld ab Januar 2023 und heute hat sie einen neuen Brief vom Jobcenter bekommen, dass das Kindergeld von 250 Euro voll angerechnet wird. Ist dies eine hörbare Entscheidung? Ich dachte, dass das Jobcenter nur 220 Euro von den 250 Euro anrechnen kann.
250-30=220

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31436 Beiträge, 16783x hilfreich)

Ich dachte, dass das Jobcenter nur 220 Euro von den 250 Euro anrechnen kann. Da dachten Sie falsch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27343 Beiträge, 5049x hilfreich)

Zitat (von go624002-98):
Meine Schwester ist 26 Jahre alt und kann aufgrund psychischer Probleme vorerst nicht arbeiten.
Heute ist es deine Schwester... na gut. :smile:
Aber 14tägig arbeitet sie doch und bekommt dafür 100,- im Monat. Das JC erkennt die 100,- als Grundfreibetrag des Lohn-Einkommens. Das ist korrekt. Diese 100,- bleiben deiner Schwester.

Zitat (von go624002-98):
und heute hat sie einen neuen Brief vom Jobcenter bekommen, dass das Kindergeld von 250 Euro voll angerechnet wird.
Ja, das ist auch korrekt. Denn der 30,-Freibetrag bei Kindergeldeinkommen ist bei deiner Schwester schon im Grundfreibetrag der 100,- enthalten. Es gibt also bei mehreren Einkommensarten die 30,- (V-Pauschale) nur einmal.

Hätte deine Schwester diesen Lohn von 100,- nicht, dann würde das JC so rechnen:
Kindergeld 250,-
Freibetrag 30,-
bleiben 220,- als anzurechnendes Kindergeld.

Nun alles klar?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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