Hallo zusammen,
Vor über einem Jahr ist meine Frau verstorben und seitdem beziehe ich Unterhaltsvorschuss für meine beiden Töchter. Zusätzlich erhalte ich Halbwaisenrenten von der Deutschen Rentenversicherung- diese Rente wird vom Jugendamt auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, mit der Frage ob, ich auch Halbwaiserente aus dem Heimatland (Schweden) meiner Frau erhalte. Der Antrag auf Hinterbliebenenrente wurde von der Deutschen Rentenversicherung erst Ende letzten Jahres in Schweden gestellt, also habe ich noch keine Information bezüglich eventueller Ansprüche. Dies würde ich dem Jugendamt auch so mitteilen.
Aber meine Frage ist, ob eine ausländische Halbwaisenrente auf den deutschen Unterhaltsvorschuss angerechnet werden darf? Schließlich hat der deutsche Unterhaltsvorschuss nur sein Geltungsbereich in Deutschland. Alternativ Könnte ich zB die eventuellen schwedischen Ansprüche auf ein schwedisches Konto überweisen lassen und das Geld dort belassen bis die Kids 18 sind?
Danke und Gruß Torsten
Unterhaltsvorschuss Anrechnung ausländischer Halbwaisenrente
25. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 25. Januar 2023 | 18:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss Anrechnung ausländischer Halbwaisenrente
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 26. Januar 2023 | 09:37
Von
Status: Student (2384 Beiträge, 762x hilfreich)
Da die Anrechnungsvorschriften nicht nach Herkunft der Waisenbezüge unterscheiden und auch ausländische Kindergeldbezüge angerechnet werden, würde ich tendenziell sagen: Ja.ZitatAber meine Frage ist, ob eine ausländische Halbwaisenrente auf den deutschen Unterhaltsvorschuss angerechnet werden darf? :
Und genau in diesem Geltungsbereich lebt ihr offensichtlich auch. Der deutsche Unterhaltsvorschuss ist abhängig von den Einkünften des Kindes.ZitatSchließlich hat der deutsche Unterhaltsvorschuss nur sein Geltungsbereich in Deutschland. :
Kannst du machen. Die Zahlungen wären dennoch anzugeben und würde von der UV-Kasse ggf. angerechnet werden. Ein Verschweigen der Zahlungen wäre ggf. strafbewährter Sozialleistungsbetrug.ZitatAlternativ Könnte ich zB die eventuellen schwedischen Ansprüche auf ein schwedisches Konto überweisen lassen und das Geld dort belassen bis die Kids 18 sind? :
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
244.821
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten