Unterhaltsvorschuss Anrechnung ausländischer Halbwaisenrente

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
toso79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss Anrechnung ausländischer Halbwaisenrente

Hallo zusammen,

Vor über einem Jahr ist meine Frau verstorben und seitdem beziehe ich Unterhaltsvorschuss für meine beiden Töchter. Zusätzlich erhalte ich Halbwaisenrenten von der Deutschen Rentenversicherung- diese Rente wird vom Jugendamt auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, mit der Frage ob, ich auch Halbwaiserente aus dem Heimatland (Schweden) meiner Frau erhalte. Der Antrag auf Hinterbliebenenrente wurde von der Deutschen Rentenversicherung erst Ende letzten Jahres in Schweden gestellt, also habe ich noch keine Information bezüglich eventueller Ansprüche. Dies würde ich dem Jugendamt auch so mitteilen.
Aber meine Frage ist, ob eine ausländische Halbwaisenrente auf den deutschen Unterhaltsvorschuss angerechnet werden darf? Schließlich hat der deutsche Unterhaltsvorschuss nur sein Geltungsbereich in Deutschland. Alternativ Könnte ich zB die eventuellen schwedischen Ansprüche auf ein schwedisches Konto überweisen lassen und das Geld dort belassen bis die Kids 18 sind?

Danke und Gruß Torsten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von toso79 ):
Aber meine Frage ist, ob eine ausländische Halbwaisenrente auf den deutschen Unterhaltsvorschuss angerechnet werden darf?
Da die Anrechnungsvorschriften nicht nach Herkunft der Waisenbezüge unterscheiden und auch ausländische Kindergeldbezüge angerechnet werden, würde ich tendenziell sagen: Ja.

Zitat (von toso79 ):
Schließlich hat der deutsche Unterhaltsvorschuss nur sein Geltungsbereich in Deutschland.
Und genau in diesem Geltungsbereich lebt ihr offensichtlich auch. Der deutsche Unterhaltsvorschuss ist abhängig von den Einkünften des Kindes.

Zitat (von toso79 ):
Alternativ Könnte ich zB die eventuellen schwedischen Ansprüche auf ein schwedisches Konto überweisen lassen und das Geld dort belassen bis die Kids 18 sind?
Kannst du machen. Die Zahlungen wären dennoch anzugeben und würde von der UV-Kasse ggf. angerechnet werden. Ein Verschweigen der Zahlungen wäre ggf. strafbewährter Sozialleistungsbetrug.

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