Hallo liebe Leute,
meine Freundin hat ein Zimmer in einer WG zur Untermiete angemietet. Auf dem Vertragsdokument steht als Überschrift, das es sich um einen Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer Handelt. In dem Zimmer sind jedoch keine nennenswerten Möbel, die sich im Besitz der Vermieterin befinden. Lediglich ein Regal mit Büchern, welches die Vermieterin noch in dem Zimmer deponiert hat.
Für die Möbel die ihr nun aktiv zur Nutzung freistehen musste sie einen Abschlag an die Vormieterin zahlen.
Es wurde kein Protokoll über die vermieteten Gegenstände oder derartiges in der Wohnung bei Übergabe geführt.
Gilt das Zimmer nun in Abwesenheit des vertraglich vereinbarten Mobiliars nicht als möbliertes Zimmer und der Vertrag ist somit ein normaler Untermietvertrag oder ist folglich die Vertraglich festgehaltene aber nicht für ein möbliertes Zimmer konforme Kündigungsdauer von 3 Monaten bindend oder gilt hier die Kündigungsfrist für ein möbliertes Zimmer?
Wir sind verwirrt...
Ich habe zu diesem Fall bisher keine Lösung gefunden, vermute aber, dass das Zimmer infolge des nicht vorhandenen Mobiliars als unmöbliert gilt und im Zweifel die 3 monatige Kündigungsfrist gilt.
Liebe Grüße
Dagolart
Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer jedoch ohne Möbel
25. Januar 2023
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Frage vom 25. Januar 2023 | 19:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer jedoch ohne Möbel
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#1
Antwort vom 25. Januar 2023 | 22:43
Von
Status: Junior-Partner (5904 Beiträge, 2243x hilfreich)
Wenn das Zimmer kein Bett und keinen Schrank enthält, giltes nicht als möbiliert !
#2
Antwort vom 25. Januar 2023 | 22:44
Von
Status: Junior-Partner (5904 Beiträge, 2243x hilfreich)
.
-- Editiert von User am 25. Januar 2023 22:45
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#3
Antwort vom 25. Januar 2023 | 22:48
Von
Status: Unbeschreiblich (45061 Beiträge, 16034x hilfreich)
Zitatund im Zweifel die 3 monatige Kündigungsfrist gilt. :
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich die kurze Kündigungsfrist für möblierte Zimmer vereinbart wurde, dann gilt diese für den Mieter auch dann, wenn das Zimmer tatsächlich unmöbliert ist. Der Vermieter kann dagegen nur mit einer Frist von 3 Monaten und auch nur beim Vorliegen der in § 573 BGB genannten Gründe kündigen oder alternativ nach § 573a BGB mir einer Frist von 6 Monaten.
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