Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer jedoch ohne Möbel

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Dagolart
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer jedoch ohne Möbel

Hallo liebe Leute,

meine Freundin hat ein Zimmer in einer WG zur Untermiete angemietet. Auf dem Vertragsdokument steht als Überschrift, das es sich um einen Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer Handelt. In dem Zimmer sind jedoch keine nennenswerten Möbel, die sich im Besitz der Vermieterin befinden. Lediglich ein Regal mit Büchern, welches die Vermieterin noch in dem Zimmer deponiert hat.
Für die Möbel die ihr nun aktiv zur Nutzung freistehen musste sie einen Abschlag an die Vormieterin zahlen.
Es wurde kein Protokoll über die vermieteten Gegenstände oder derartiges in der Wohnung bei Übergabe geführt.

Gilt das Zimmer nun in Abwesenheit des vertraglich vereinbarten Mobiliars nicht als möbliertes Zimmer und der Vertrag ist somit ein normaler Untermietvertrag oder ist folglich die Vertraglich festgehaltene aber nicht für ein möbliertes Zimmer konforme Kündigungsdauer von 3 Monaten bindend oder gilt hier die Kündigungsfrist für ein möbliertes Zimmer?

Wir sind verwirrt...

Ich habe zu diesem Fall bisher keine Lösung gefunden, vermute aber, dass das Zimmer infolge des nicht vorhandenen Mobiliars als unmöbliert gilt und im Zweifel die 3 monatige Kündigungsfrist gilt.

Liebe Grüße
Dagolart

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wenn das Zimmer kein Bett und keinen Schrank enthält, giltes nicht als möbiliert !

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 25. Januar 2023 22:45

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat (von Dagolart):
und im Zweifel die 3 monatige Kündigungsfrist gilt.


Wenn im Mietvertrag ausdrücklich die kurze Kündigungsfrist für möblierte Zimmer vereinbart wurde, dann gilt diese für den Mieter auch dann, wenn das Zimmer tatsächlich unmöbliert ist. Der Vermieter kann dagegen nur mit einer Frist von 3 Monaten und auch nur beim Vorliegen der in § 573 BGB genannten Gründe kündigen oder alternativ nach § 573a BGB mir einer Frist von 6 Monaten.

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