mein Fall ist wie folgt:
bis vor April 2017 hab ich meine Miete zum 1 des Monats gezahlt .
als ich meinen Arbeitgeber gewechselt hab wurde meine Lohnzahlung auf den 15ten jeden Monats verschoben. Ich rief bei meiner Hausverwaltung an und fragte ob es möglich wäre das ich die Miete zum 15ten zahlen kann da der Lohn nun später kommt.
Am Telefon wurde mir gesagt das das kein Problem sei(hab mir leider nichts schriftlich geben lassen) und nun ist es knapp 6 Jahre so gelaufen.
Nun hab ich vom Vermieter eine Abmahnung bekommen wegen verspäteter Zahlung meiner Miete!!
Nun meine Frage: Ist das Rechtens?
-- Editiert von User am 25. Januar 2023 22:52
Mietzahlungen zum 1ten oder 15ten
25. Januar 2023
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Frage vom 25. Januar 2023 | 22:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietzahlungen zum 1ten oder 15ten
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 26. Januar 2023 | 00:03
Von
Status: Unbeschreiblich (109453 Beiträge, 38314x hilfreich)
ZitatAm Telefon wurde mir gesagt das das kein Problem sei(hab mir leider nichts schriftlich geben lassen) :
Schlecht ...
Zitatwurde meine Lohnzahlung auf den 15ten jeden Monats verschoben :
Nicht das Problem des Vermieters ...
ZitatNun meine Frage: Ist das Rechtens? :
Ja.
Man sollte zusehen, das die Miete zum nächsten Monat pünktlich zum 3 Werktag auf dem Konto ist, besser sogar früher.
Oder mit dem Vermieter verhandeln ...
#2
Antwort vom 26. Januar 2023 | 00:43
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 994x hilfreich)
Das dürfte durch die lange Zeitdauer mittlerweile stillschweigend zum Vertragsinhalt geworden sein.
Wenn man aber zum Ersten (bzw. im Zweifel eigentlich spätestens bis zum dritten Werktag) überweisen kann, dann sollte man das tun.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Januar 2023 | 08:25
Von
Status: Schüler (178 Beiträge, 64x hilfreich)
ZitatAm Telefon wurde mir gesagt das das kein Problem sei(hab mir leider nichts schriftlich geben lassen) und nun ist es knapp 6 Jahre so gelaufen. :
Das würde ich allerdings auch so einschätzen, dass das als Akzeptanz des Vermieters zu werten ist. Natürlich ist eine mündliche Vereinbarung immer schwer zu beweisen, aber wenn diese Vereinbarung dann mehrere Jahre von beiden Seiten defacto umgesetzt und akzeptiert wird, dann dürfte es dem Vermieter sehr, sehr schwer fallen, vernünftig zu begründen, dass es diese mündliche Vereinbarung nicht gab.
Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen - es dürfte ihm mindestens genauso schwer fallen zu begründen, warum er diese Vereinbarung jetzt einseitig zurücknehmen möchte und darauf auch noch eine Abmahnung aufbaut.
Da vor 6 Jahren eine mündliche Änderung des Zahlungstermins vereinbart wurde, sollte dies sogar im Streitfall vor Gericht als einvernehmliche Vertragsänderung angesehen werden. Aber sowas ist natürlich nie sicher, das kann im Einzelfall von Richtern auch anders beurteilt werden.
Ich würde für den Anfang ein nettes Schreiben an den Vermieter schicken, meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringend, dass die einvernehmliche mündliche und rechtlich gültige! Vertragsänderung von vor 6 Jahren jetzt ohne Angabe von Gründen einseitig rückgängig gemacht werden soll. Dem würde ich dann nicht zustimmen und die Abmahnung als unbegründet zurückweisen. Und dann mal warten, was die antworten.
Zur Not entweder akzeptieren und früher zahlen, oder es eben auf einen richtigen Streit ankommen lassen. Die feine englische Art ist das Verhalten vom Vermieter nicht und aus meiner Sicht würde er damit in einem Prozess wohl Schiffbruch erleiden, aber macht es letztlich so einen Unterschied, wann Du zahlst? Ich gebe meine Miete nur für Miete aus, ob ich mein Gehalt nun am 15. bekomme, aber am 01. schon die Miete überweise, ist mir letztlich wurscht.
-- Editiert von User am 26. Januar 2023 08:27
#4
Antwort vom 26. Januar 2023 | 08:31
Von
Status: Schüler (178 Beiträge, 64x hilfreich)
Kleiner Nachtrag, da stolper ich jetzt erst drüber:
ZitatIch rief bei meiner Hausverwaltung an :
ZitatNun hab ich vom Vermieter eine Abmahnung bekommen :
Eventuell ist das ja das Problem. Ob die Hausverwaltung überhaupt dazu berechtigt war, mit Dir so eine Vertragsänderung zu besprechen, ist unklar. Vielleicht durften die das gar nicht, haben dem Vermieter nie was gesagt, und der hat das wirklich erst jetzt gemerkt. Dann hätte der Vermieter wohl recht und könnte das wieder zurücknehmen.
Es kommt also darauf an
- wer ist laut Vertrag Dein Vermieter?
- wer ist die Hausverwaltung (und hat die zwischendurch vielleicht gewechselt?)?
- was sind die Befugnisse der Hausverwaltung (soweit sie Dir mitgeteilt wurden)?
- mit wem hast Du die spätere Mietzahlung vereinbart?
Bitte gib dazu mehr Details, ggf. würde sich meine erste Einschätzung da etwas ändern.
#5
Antwort vom 26. Januar 2023 | 15:44
Von
Status: Praktikant (720 Beiträge, 223x hilfreich)
ZitatEventuell ist das ja das Problem. Ob die Hausverwaltung überhaupt dazu berechtigt war, mit Dir so eine Vertragsänderung zu besprechen, ist unklar. Vielleicht durften die das gar nicht, haben dem Vermieter nie was gesagt, und der hat das wirklich erst jetzt gemerkt. Dann hätte der Vermieter wohl recht und könnte das wieder zurücknehmen. :
Nicht wenn der Vermieter die Hausverwaltung als Ansprechpartner für Vertragsfragen angegeben hat. Die Vereinbarungen die seine Erfüllungsgehilfen nach Außen treffen binden auch den Vermieter.
Hier dürfte das größte Problem die Beweisbarkeit sein... auch wenn die mehrjährige Akzeptanz dieser Situation schon ein Indiz ist.
ZitatMan sollte zusehen, das die Miete zum nächsten Monat pünktlich zum 3 Werktag auf dem Konto ist, besser sogar früher. :
Laut BGH reicht es, wenn die Überweisung oder Einzahlung bis zum 3 Werktag getätigt wurde. Eventuelle Banklaufzeiten gehen zu lasten des Vermieters.
#6
Antwort vom 26. Januar 2023 | 18:29
Von
Status: Bachelor (3556 Beiträge, 413x hilfreich)
ZitatDas dürfte durch die lange Zeitdauer mittlerweile stillschweigend zum Vertragsinhalt geworden sein. :
Sagt außer dir wer?
#7
Antwort vom 26. Januar 2023 | 20:22
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 994x hilfreich)
ZitatSagt außer dir wer? :
Na zum Beispiel der BGH:
Urteil vom 19.09.2007 - XII ZR 198/05
#8
Antwort vom 26. Januar 2023 | 20:45
Von
Status: Bachelor (3556 Beiträge, 413x hilfreich)
ZitatBGH: :
Urteil vom 19.09.2007 - XII ZR 198/05
? Das hat doch überhaupt nichts mit dem Fall hier zu tun, noch nicht mal ansatzweise.
#9
Antwort vom 26. Januar 2023 | 20:49
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 994x hilfreich)
Na dann les doch mal.
Die Schriftform war verletzt, weil sich eine Vertragsänderung aus der stillschweigenden Änderung der Zahlung von vierteljährlich auf monatlich ergeben hat.
#10
Antwort vom 26. Januar 2023 | 21:09
Von
Status: Unbeschreiblich (109453 Beiträge, 38314x hilfreich)
ZitatDas dürfte durch die lange Zeitdauer mittlerweile stillschweigend zum Vertragsinhalt geworden sein. :
Ja, man könnte über das Konstrukt der "konkludenten Vertragsänderung" nachdenken.
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